Kulturland 2022

Vom kleinen Dorf bis in die große Stadt. Von Tanz und Theater bis hin zu Film und Musik. Von der Kunstausstellung bis hin zum Kulturfestival. Vom Sommer bis zum Winter. Mit dem breit angelegten Sonderprogramm Kulturland 2022. Sachsen als Bühne unterstützt die Kulturstiftung im Jahr 2022 sächsische Städte und Gemeinden dabei, ihren Künstlerinnen, Künstlern und Kultureinrichtungen eine Bühne zu geben und für die Menschen in ganz Sachsen attraktive Kulturveranstaltungen zu schaffen. Bis zu 5 Mio. Euro aus dem Corona Bewältigungsfonds Sachsen stehen im Jahr 2022 zur Förderung zur Verfügung.

Programmprofil

Antragsteller:

Kommunen im Freistaat Sachsen

Fördergegenstand:

Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten

Förderhöhe:

mind. 10.000 Euro

Antragszeitraum:

28. April - 31. Mai 2022

Antragstellung:

Online-Antrag

Was wird mit dem Programm beabsichtigt?

Das kulturelle Leben in den Städten und Gemeinden des Freistaates Sachsen, das durch die weltweite Corona-Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, soll durch attraktive, öffentlich zugängliche Kunst- und Kulturveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort gestärkt werden. Die Kommunen sollen dafür insbesondere ortsansässige Kultureinrichtungen und -vereine sowie freiberuflich und grundsätzlich im Freistaat Sachsen tätige Künstlerinnen, Künstler und Kulturakteure in die Veranstaltungsplanung und -umsetzung einbeziehen und sie durch vielfältige Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben von Kommunen in den Bereichen der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst und Musik, der Digitalkultur, der Industriekultur, der Literatur, des Films, der Soziokultur sowie spartenübergreifende Projekte. Dazu gehören beispielsweise Kunst- und Kulturfestivals, Veranstaltungsreihen, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Film-, Theater- und Tanzaufführungen, künstlerische Workshops oder auch Stadt- und Dorffeste mit einem umfassenden Kunst- und Kulturprogramm. Die Vorhaben sollten möglichst viele Bevölkerungsgruppen ansprechen und öffentlich zugänglich sein.

Was kann nicht gefördert werden?

Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten; Investitionen in Privatbesitz; Projekte, die vorrangig Einzelinteressen dienen; Märkte, Messen und vorwiegend touristische Angebote; Vorhaben ohne Bezug zu Kunst und Kultur; rein investive Maßnahmen; Bauvorhaben

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen im Freistaat Sachsen, d.h. kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie die kreisfreien Städte. Es kann maximal ein Antrag durch eine antragberechtigte Kommune gestellt werden.

Können bereits geplante Projekte gefördert werden?

Bereits geplante Projekte oder wiederkehrende Veranstaltungen können gefördert werden, wenn sie in ein größeres Gesamtprogramm eingebettet werden oder wenn sie maßgeblich erweitert und mit zusätzlichen inhaltlichen oder künstlerischen Akzenten versehen werden.

Wann muss das Vorhaben umgesetzt werden?

Die Umsetzung der beantragten Vorhaben kann frühestens ab Juli 2022 erfolgen und ist bis spätestens zum 31. Dezember 2022 abzuschließen. Mit der Antragstellung kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt werden. Bei Projekten mit Gesamtausgaben unter 100.000 Euro wird dieser mit der Antragstellung automatisch genehmigt. Für Projekte mit Gesamtausgaben über 100.000 Euro muss er separat bei der Kulturstiftung beantragt werden.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Die Mindestantragssumme beträgt 10.000 Euro. Es werden grundsätzlich maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Im begründeten Einzelfall ist eine Förderung von mehr als 80 Prozent möglich, wenn mit der Antragstellung eine besonders prekäre kommunale Finanzlage durch die antragstellende Kommune nachweislich dar­gelegt wird. Der Nachweis ist auf der Grundlage des „Frühwarnsystem des SMI Kommunale Haushalte“ zu erbringen. Kommunen mit der Bewertung C können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen. Kommunen mit der Bewertung D können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen. Die Prüfung der Angaben erfolgt zum Stichtag 31.05.2022. Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung. Zuwendungsfähig sind Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem beantragten Vorhaben stehen. Projektvorhaben mit einer Antragssumme unter 10.000 Euro können von Kommunen im Jahr 2022 im Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum eingereicht werden.

Können Kulturschaffende in die Umsetzung einbezogen werden?

Die Kulturstiftung empfiehlt den Kommunen ausdrücklich, bei der Planung und Umsetzung ihrer Projekte Künstlerinnen, Künstler und Kultureinrichtungen aktiv zu beteiligen und einzubinden. Die Bewirtschaftung der Fördermittel kann entweder durch die Kommune selbst oder gemeinsam mit einem  Kooperationspartner erfolgen. Letzteres muss der Kulturstiftung mitgeteilt werden. Im Rahmen der erweiterten Mittelbewirtschaftung besteht dann die Möglichkeit, dass die Kommune die Fördermittel an den Kooperationspartner weiterleitet und dieser selbst als Vertragspartner und Rechnungsnehmer auftreten kann.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Anträge können vom 28. April bis 31. Mai 2022 (23.59 Uhr) bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen per Online-Formular eingereicht werden. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und durch die folgenden Pflichtanlagen komplettiert werden: Erstens, eine aussagekräftige Projektbeschreibung mit Angaben zu Themen, Inhalten, Ablauf, Zeitraum und Veranstaltungsorten (1-3 Seiten); Zweitens, eine Selbstdarstellung der Kommune und ihrer mit dem Projekt verbundenen Ziele (max. 1 Seite); Drittens, eine Auflistung aller am Projekt beteiligten Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstler (deren angemessene Honorierung ist zu beachten); Viertens, ein ausführlicher Finanzierungsplan (Einnahmen und Ausgaben).

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Entscheidung über die eingegangenen Anträge trifft der Vorstand der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage der vorbereitenden Empfehlung der Geschäftsstelle unter Beteiligung eines unabhängigen Expertengremiums: Friederike Koch-Heinrichs (Leiterin des Museums der Westlausitz und Präsidentin des Sächsischen Kultursenats), Samo Darian (Leiter des Programms TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel), Heike Zadow (Leiterin der Servicestelle Freie Szene), Markus Rindt (Intendant der Dresdner Sinfoniker) und Robert Verch (Vorstand und Kurator für den Klub Solitaer e.V. Chemnitz und den Auf Weiter Flur e.V. Augustusburg). Die Antragsteller werden spätestens zum 1. Juli 2022 über die Förderentscheidung informiert.

Wie müssen die Fördermittel abgerechnet werden?

Spätestens drei Monate nach Beendigung des Projekts muss ein einfacher Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Dieser umfasst einen Sachbericht mit einer Übersicht der geförderten Aktivitäten und der beteiligten Künstlerinnen und Kooperationspartner. Außerdem sind eine zahlenmäßige Aufstellung der Einnahmen und der tatsächlich entstandenen Kosten mit einer Belegliste vorzulegen.

Ansprechpartner

Tom Nguyen Thanh
  • Tom Nguyen Thanh
  • Sachbearbeiter Kulturland und Verwendungsnachweisprüfung
  • T +49 (0)351 - 88 48 034
  • M tom.nguyenthanh@kdfs.de
Jannie Zeidler
  • Jannie Zeidler
  • Sachbearbeiterin Kulturland und Buchhaltung - z. Zt. in Elternzeit
Peter Hausdorf
  • Peter Hausdorf
  • Referent Darstellende Kunst, Programmförderung sowie Verwaltung - z. Zt. in Elternzeit

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