Gastspielförderung Bildende Kunst

Die Gastspielförderung fördert die nachhaltige Auswertung von bereits entwickelten künstlerischen Präsentationen wie Ausstellungen und Performances. Sie will Bildende Künstlerinnen und Künstler dazu ermutigen, mit ihren Arbeiten neue Orte zu erschließen und bietet über ein einfaches Antragsverfahren die Förderung von Honorar- und Organisationskosten. Anträge für Gastspiele in der zweiten Jahreshälfte können ab dem 15. August 2024 eingereicht werden.

Förderprofil

Fördergegenstand

Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film-/Videopräsentationen

Förderhöhe

200 Euro Honorarzuschuss pro Person pro Gastspiel, 200 bzw. 800 Euro Organisationskostenzuschuss pro Gastspiel

Antragsfrist

Spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels

Antragstellung

per Online-Formular

2. Antragsphase

15. August - 15. November 2024

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Gastspiele bereits entwickelter künstlerischer Präsentationen (z.B. öffentliche Ausstellungen, Installationen, Performances, Film-/Videopräsentationen), die im Freistaat Sachsen stattfinden. Besonderes Anliegen ist die Förderung von Gastspielen im ländlichen Raum Sachsens. Zudem ist die Förderung von künstlerischen Präsentationen aus dem Freistaat Sachsen in Deutschland und Europa möglich.

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge auf eine Förderung können innerhalb von zwei Zeiträumen gestellt werden: vom 1. Dezember bis zum 15. Juni sowie vom 15. August bis zum 15. November. Jeder Antrag muss der Kulturstiftung mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Gastspiel vorliegen.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Mit dem Antrag sind eine Kurzbeschreibung der Präsentation, Informationen zur Erstpräsentation, zum Veranstalter und Gastspielort vorzulegen sowie die Höhe der finanziellen Beteiligung durch den Veranstalter anzugeben. Im Fall der erstmaligen Beantragung einer Gastspielförderung sind Informationen zum Antragsteller einzureichen. Für alle am Gastspiel beteiligten Personen muss außerdem ein kurzer künstlerischer Lebenslauf eingereicht werden. Zudem ist eine schriftliche Bestätigung des Präsentationsortes über Termin und Ort des Gastspiels notwendig. 

Können mehrere Gastspiele gleichzeitig beantragt werden?

Ein Sammelantrag für Gastspiele einer Performance, Film- oder Videopräsentation ist möglich. Auf diese Weise kann das Gastspiel einer Präsentation entweder an bis zu drei unterschiedlichen Aufführungsorten oder am selben Ort an drei unterschiedlichen Terminen beantragt werden. Die Gastspiele, die in einem Antrag zusammengefasst werden, sollten in einem zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten stattfinden. Für Austellungen und Installationen kann pro Antrag nur je ein Gastspieltermin beantragt werden. 

Wie viele Gastspielförderungen kann man pro Jahr erhalten?

Im jeweiligen Haushaltsjahr können pro Antragsteller höchstens drei Anträge bewilligt werden. Es können im Kalenderjahr maximal drei Gastspiele am selben Veranstaltungsort gefördert werden. 
Weiterhin gilt, dass unabhängig vom Antragssteller pro Jahr maximal sechs Gastspiele am selben Veranstaltungsort/beim selben Veranstalter gefördert werden können. 
Im Rahmen von Reihen, Festivals oder anderen Veranstaltungszusammenhängen können maximal drei Gastspiele bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung nicht bereits durch den Freistaat Sachsen/die Kulturstiftung gefördert wird.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Gastspielförderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die professionell und freiberuflich im Bereich der Bildenden Kunst tätig und unmittelbar an der Vorbereitung bzw. Durchführung des jeweiligen Gastspiels beteiligt ist, erhalten. Gefördert werden ausschließlich Gastspiele freier Gruppen sowie von Einzelkünstlerinnen und -künstlern. Antragsberechtigt sind ausschließlich die am Gastspiel beteiligten Akteurinnen und Akteure, nicht die Veranstalter am Gastspielort.

In welcher Höhe werden Gastspiele gefördert?

Für jede am Gastspiel auf Seiten des Zuwendungsempfängers beteiligte Person (Künstlerin bzw. Künstler) wird ein Honorarzuschuss von 200 Euro gewährt. Die förderfähige Anzahl wird bei Ausstellungen, Installationen und Performances auf maximal zehn Personen pro Präsentation, bei Film- und Videopräsentationen auf maximal drei Personen begrenzt, darunter in der Regel maximal zwei Personen, die die Präsentation begleiten (Kuration, Technik, Auf- und Abbau etc.). Zusätzlich wird dem Antragsteller für Ausstellungen und Installationen ein einmaliger Organisationskostenzuschuss von 800 Euro pro Gastspiel, insbesondere für Organisations-, Transport-, Aufbau-, Reise- und Übernachtungskosten, gewährt. Für künstlerische Performances sowie Film- und Videopräsentationen beträgt der Organisationskostenzuschuss 200 Euro pro Gastspiel.
 

Wie muss sich der Veranstalter an der Finanzierung des Gastspiels beteiligen?

Es wird erwartet, dass sich der Veranstalter an der Finanzierung des Gastspiels beteiligt (Honorare, Reisekostenzuschuss etc.). Die Veranstalterbeteiligung ist im Online-Formular bei den “Angaben zum Gastspiel” unter “Beteiligung Veranstalter” einzutragen. 
Sofern eine finanzielle Beteiligung nicht möglich ist, muss dies in der Gastspielbestätigung vom Veranstalter begründet werden.

Was kann nicht gefördert werden?

Die Förderung von neuen Präsentationen ist nicht möglich. Eine Präsentation am Wohnort der Antragstellerin/des Antragstellers oder am Ort der Erstpräsentation ist ebenfalls nicht möglich. Ebenfalls nicht förderfähig sind Präsentationen, die bereits auskömmlich durch den Veranstalter finanziert werden, die in überwiegend kommerziell tätigen Galerien durchgeführt werden oder die im Rahmen von Projekten stattfinden sollen, die bereits anderweitig durch die Kulturstiftung/den Freistaat Sachsen gefördert werden.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Entscheidung über die Projektanträge obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. Für die Gastspielförderung von freien Theatergruppen und Bildender Kunst steht ein Förderetat von insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung.

Auswahl geförderter Gastspiele

In einer Halle hängen in der Ecke eine Textilarbeit sowie drei nahezu identische Fotografien, auf denen Pflanzen zu sehen sind, nebeneinander an der unverputzten Ziegelsteinwand.

Inga Kerber

Gala

In einem weißen Ausstellungsraum hängen mehrere große Scherenschnitte in rot, grün und rosa an der Wand.

Gabriela Kobus

Informal City Park

In einem weißen Raum hängen Ären über Kopf gebunden von der Decke. Im Hintergrund ist ein Fotodruck eines Graffitis in schwarz und weiß an der Wand angebracht.

Offspace Kaisitz

Zeit.Raum.Land

Vor dem Eingang eines Gebäudes ist die mannshohe Holzskulptur eines Engels aufgestellt.

Reinhard Pontius

Michael. Ein Engel geht auf Reisen

In der Ecke einer Terrasse stehen mehrere Kübel mit Pflanzen und Bäumen. An der Wand sind drei abstrakte Arbeiten in schwarz und weiß angebracht.

Geeske Janßen

BACK & FORTH

In einem Ausstellungsraum hängt ein abstraktes, farbiges Gemälde an der Wand. Davor steht eine weiße Stele mit einer Plastik darauf.

Winnie Seifert

ETERNITY

In einem quadratischen Raum aus grauem Stoff stehen und liegen Personen, die sich gegenseitig berühren.

Louise Walleneit

cloudmeeting

In einem Ausstellungsraum liegen verschieden große, mit schwarzem Klebeband gebundene Bündel auf grauem Dielenboden. An der Wand hängen Drucke und Zeichnungen in schwarz-weiß.

Silke Panknin

Graustufen

Eine Glaskonstellation auf steinernem Boden erstrahlt in Regenbogenfarben.

Detlef Schweiger

kreuz-spectrale

In einem Flur hängen vier Röntgenbilder mit weißen Fahrzeugen an der Wand.

Michael Merkel

the anatomy of transmitted light

Ein Mann spielt vor einer Wand mit gestreiften Bildern Saxofon.

Susanne Hampe

RESONO II

Schwarz-weiß Zeichnungen hängen von einem Kreuzgratgewölbe.

Elke Daemmrich

Rheingold und Elbsilber - Wagner-Landschaften in Radierungen

In einem Ausstellungsraum hängt ein abstraktes, farbiges Gemälde an der Wand. Davor steht eine runde, schwarze Scheibe mit Plastiken darauf.

Hannes Uhlenhaut

Closer

Eine Frau steht vor einer Wand, während ein Beamer verschiedene Bilder auf sie projiziert.

Julia Lübbecke

Agitation

An einer Ziegelsteinwand hängen zwei Gemälde. Auf dem einen ist ein Mann zu sehen, der sich aus dem Fenster lehnt und auf dem anderen sind Badende an einem See abgebildet.

Stefan Brock

Behind Blue Eyes

An einem halbrunden, schwarzen Gestell hängt, an Klammern, eine langestreckte Zeichnung.

Timo Herbst

Rythms

Eine verzerrte und verschwommene Person wird in blaues Licht gehüllt.

Josefina Maro

DIGITAL GUTS_Cyber group show

Zwei große Gemälde an einer Ausstellungswand zeigen je eine weiße Blume auf schwarzem Grund, über die ein roter Strich gezogen ist.

Heike Berl

Weiße Rose - Natur und Symbol

Eine Frau leckt Honig von einer Scheibe.

Ekici Nezaket

The Honey Project

Unter einer Konstellation aus Bildschirmen liegen mit Schrift bedruckte A4 Blätter.

Judith Sophie Schilling

Kein schöner ___ in dieser Zeit

Ansprechpartner

Frances Lorenz
  • Frances Lorenz
  • Sachbearbeiterin Stipendien und Gastspielförderung
  • T +49 (0)351 - 88 48 029
  • M frances.lorenz@kdfs.de
Peter Hausdorf
  • Peter Hausdorf
  • Referent Darstellende Kunst, Programmförderung sowie Verwaltung - z. Zt. in Elternzeit

In drei Schritten zum Antrag

  1. Der Antrag auf Gastspielförderung erfolgt über ein Online-Formular. Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie alle Felder vollständig aus. Bitte achten Sie auf eine korrekte E-Mail-Adresse.
  2. Ergänzende Unterlagen wie die Spielstättenbestätigung, Informationen zum Antragsteller o. ä.  können am Ende des Online-Formulars als Anhang hochgeladen werden. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, senden Sie den Antrag über den blauen Button "Antrag jetzt absenden" im Formular unten rechts ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
  3. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie binnen weniger Tage von uns eine Eingangsbestätigung via E-Mail und werden zeitnah über Bewilligung oder Ablehnung informiert. Im Fall der Förderung muss nach Abs­­chluss des Projektes das Formular Verwendungsnachweis sowie der Fragebogen an den Veranstalter eingereicht werden.

Weitere Förderprogramme der Kulturstiftung