Die Gastspielförderung fördert die nachhaltige Auswertung von bereits entwickelten künstlerischen Präsentationen wie Ausstellungen und Performances. Sie will Bildende Künstlerinnen und Künstler dazu ermutigen, mit ihren Arbeiten neue Orte zu erschließen und bietet über ein einfaches Antragsverfahren die Förderung von Honorar- und Organisationskosten. Anträge für das Jahr 2021 können ab 18. Januar 2021 eingereicht werden.
Förderprofil
Fördergegenstand
Gastspiele von Ausstellungen, Performances u.ä. Formaten
Förderhöhe
Bei Einzelpräsentationen 1.000 Euro/ Gastspiel
Bei Gruppenpräsentationen 1.200 - 2.800 Euro/ Gastspiel
Antragsfrist
Spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels
Antragstellung
Antragsformular, per E-Mail
Was wird gefördert?
Gefördert werden zum einen Gastspiele, die im Freistaat Sachsen stattfinden, zum anderen unterstützt die Kulturstiftung sächsische Künstlerinnen und Künstler dabei, ihre bereits erarbeiteten Formate an neue Orte zu bringen. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in den ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen.
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag auf die Gastspielförderung ist ganzjährig möglich, muss jedoch mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Gastspiel bei der Kulturstiftung vorliegen. In einem Kalenderjahr können maximal drei Gastspiele am gleichen Veranstaltungsort gefördert werden.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Der Antrag auf eine Gastspielförderung der Bildenden Kunst erfolgt über ein Antragsformular, welches vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Anlagen spätestens einen Monat vor dem Gastspiel an die Kulturstiftung per Post oder E-Mail geschickt werden soll. Auch ein Sammelantrag für Gastspiele einer Präsentation an unterschiedlichen Orten ist möglich. Mit dem Antrag sind unter anderem eine Kurzbeschreibung der jeweiligen Präsentation sowie Informationen zum Veranstalter und Präsentationsort vorzulegen.
Wer entscheidet über die Förderung?
Die Entscheidung über die Projektanträge obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Gastspielförderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die professionell im Bereich der Bildenden Kunst tätig ist, erhalten.
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Für jede am Gastspiel beteiligte Person wird eine Honorarpauschale von 200 Euro gezahlt. Die förderfähige Anzahl ist hier auf 10 Personen begrenzt. Zusätzlich wird eine Organisationspauschale von 600 Euro und eine Unkostenpauschale von 200 Euro pro Gastspiel gewährt. Bei Einzelkünstlerpräsentationen wird eine Pauschale von 1.000 Euro gezahlt.
Was kann nicht gefördert werden?
Die Förderung von neuen Präsentationen ist nicht möglich. Eine Präsentation am Wohnort der Antragstellerin/des Antragstellers oder am Ort der Erstpräsentation ist nicht möglich. Auch Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die von Kommunen oder Kulturräumen bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, sind nicht antragsberechtigt. Überwiegend kommerziell tätige Galerien können nicht gefördert werden.
Beispiele geförderter Gastspiele
Für die Gastspielförderung von freien Theatergruppen und bildender Kunst steht ein Förderetat von insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. Einen Eindruck von den Gastpielen, die aktuell gefördert werden, können Sie hier gewinnen.
Zum Download
Geförderte Gastspiele
Bildende Kunst 2020 (Stand: 30. November 2020)
Bildende Kunst 2020 (Stand: 30. November 2020)
Projektträger | Projekttitel | Gastspielort | Fördersumme | |
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ARMADILLO Hörgalerie | Ben Glas / Playing it by ears | Leipzig | 1.000€ | |
Heike Berl | Weiße Rose - Natur und Symbol | Chemnitz | 1.000€ | |
Lysann Buschbeck | Der frühe Vogel fliegt | Leipzig | 1.000€ | |
Elke Daemmrich | Entre els mons | Cadaqués, Spanien | 1.000€ | |
Elke Daemmrich | Rheingold und Elbsilber - Wagnerlandschaften in Radierungen von Elke Daemmrich | Meerane | 1.000€ | |
Elke Daemmrich | Rheingold und Elbsilber - Wagner-Landschaften in Radierungen von Elke Daemmrich | Toulouse | 1.000€ | |
Nadja Göschel | Zwischen Einsamkeit und Hoffnung | Königsteìn | 1.200€ | |
Thomas Hellinger | Blickachsen | Frankfurt (Oder) | 1.200€ | |
Karin Heyne | Künstlerinnenrunde - Festtafel | Pulsnitz | 2.800€ | |
Geeske Janßen | BACK & FORTH (AT) | Thessaloniki | 1.400€ | |
Julia Kiehlmann | Business Up Front Party In The Back | Zwickau | 1.800€ | |
Künstlergut Prösitz | Fraktal der Zeit - Britta Schulze | Ragewitz | 1.000€ | |
Künstlergut Prösitz | Hoffnung/Ursula Nollau | Ragewitz | 1.000€ | |
Künstlerhof Kunath | 20Zwanzig I | Radebeul | 2.800€ | |
Künstlerhof Kunath | Plenair 20Zwanzig II - Die andere Seite | Radebeul | 2.800€ | |
Josefina Maro | DIGITAL GUTS_Cyber group show | Montreuil, Frankreich | 1.200€ | |
Michael Merkel | the anatomy of transmitted light | Hoyerswerda | 1.000€ | |
Mara Sandrock | come as you are | Trier | 1.000€ | |
Joachim Seinfeld | Sehnsucht nach dem Jetzt | Dresden | 2.800€ | |
Carolin Trunk | Some Happy Hour | Offenbach am Main | 1.200€ | |
Hannes Uhlenhaut, Winnie Seifert | Closer | Hamburg | 1.200€ | |
Louise Walleneit | Archive Body Talk | Kempten (Allgäu) | 1.000€ | |
Louise Walleneit | cloudmeeting | Bocholt | 6.200€ | |
Louise Walleneit | Who´s afraid of Rosa | Dresden | 2.800€ |
Ansprechpartnerinnen
- Frances Lorenz
- Sachbearbeiterin Bildende Kunst und Literatur, Gastspielförderung Bildende Kunst
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 032
- frances.lorenz@kdfs.de
- Alexandra Schmidt
- Referentin Programmförderung und Kommunikation, Koordination Programmbereich
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 015
- alexandra.schmidt@kdfs.de