Die Gastspielförderung fördert die nachhaltige Auswertung von bereits entwickelten künstlerischen Präsentationen wie Ausstellungen und Performances. Sie will Bildende Künstlerinnen und Künstler dazu ermutigen, mit ihren Arbeiten neue Orte zu erschließen und bietet über ein einfaches Antragsverfahren die Förderung von Honorar- und Organisationskosten. Anträge können innerhalb von zwei Zeiträumen fortlaufend eingereicht werden: vom 1. Dezember bis zum 15. Juni sowie vom 15. August bis zum 15. November. Anträge für Gastspiele im Jahr 2024 können ab 1. Dezember 2023 gestellt werden.
Förderprofil
Fördergegenstand
Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film-/Videopräsentationen
Förderhöhe
200 Euro Honorarpauschale pro Person pro Gastspiel, 200 bzw. 800 Euro Unkostenpauschale pro Gastspiel
Antragsfrist
Spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels,
Anträge für 2024 sind ab Dezember 2023 möglich
Antragstellung
per Online-Formular
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Gastspiele bereits entwickelter künstlerischer Präsentationen (z.B. öffentliche Ausstellungen, Installationen, Performances, Film-/Videopräsentationen), die im Freistaat Sachsen stattfinden. Besonderes Anliegen ist die Förderung von Gastspielen im ländlichen Raum Sachsens. Zudem ist die Förderung von künstlerischen Präsentationen aus dem Freistaat Sachsen in Deutschland und Europa möglich.
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge auf eine Förderung können innerhalb von zwei Zeiträumen gestellt werden: vom 1. Dezember bis zum 15. Juni sowie vom 15. August bis zum 15. November. Jeder Antrag muss der Kulturstiftung mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Gastspiel vorliegen.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Mit dem Antrag sind eine Kurzbeschreibung der Präsentation, Informationen zur Erstpräsentation, zum Veranstalter und Gastspielort vorzulegen sowie die Höhe der finanziellen Beteiligung durch den Veranstalter anzugeben. Im Fall der erstmaligen Beantragung einer Gastspielförderung sind Informationen zum Antragsteller einzureichen. Für alle am Gastspiel beteiligten Personen muss außerdem ein kurzer künstlerischer Lebenslauf eingereicht werden. Zudem ist eine schriftliche Bestätigung des Präsentationsortes über Termin und Ort des Gastspiels notwendig.
Können mehrere Gastspiele gleichzeitig beantragt werden?
Ein Sammelantrag für Gastspiele einer Performance, Film- oder Videopräsentation ist möglich. Auf diese Weise kann das Gastspiel einer Präsentation entweder an bis zu drei unterschiedlichen Aufführungsorten oder am selben Ort an drei unterschiedlichen Terminen beantragt werden. Die Gastspiele, die in einem Antrag zusammengefasst werden, sollten in einem zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten stattfinden. Für Austellungen und Installationen kann pro Antrag nur je ein Gastspieltermin beantragt werden.
Wie viele Gastspielförderungen kann man pro Jahr erhalten?
Im jeweiligen Haushaltsjahr können pro Antragsteller höchstens drei Anträge bewilligt werden. Es können im Kalenderjahr maximal drei Gastspiele am selben Veranstaltungsort gefördert werden.
Weiterhin gilt, dass unabhängig vom Antragssteller pro Jahr maximal sechs Gastspiele am selben Veranstaltungsort/beim selben Veranstalter gefördert werden können.
Im Rahmen von Reihen, Festivals oder anderen Veranstaltungszusammenhängen können maximal drei Gastspiele bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung nicht bereits durch den Freistaat Sachsen/die Kulturstiftung gefördert wird.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Gastspielförderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die professionell und freiberuflich im Bereich der Bildenden Kunst tätig und unmittelbar an der Vorbereitung bzw. Durchführung des jeweiligen Gastspiels beteiligt ist, erhalten. Gefördert werden ausschließlich Gastspiele freier Gruppen sowie von Einzelkünstlerinnen und -künstlern. Antragsberechtigt sind ausschließlich die am Gastspiel beteiligten Akteurinnen und Akteure, nicht die Veranstalter am Gastspielort.
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Für jede am Gastspiel auf Seiten des Zuwendungsempfängers beteiligte Person (Künstlerin bzw. Künstler) wird eine Honorarpauschale von 200 Euro gewährt. Die förderfähige Anzahl wird bei Ausstellungen, Installationen und Performances auf maximal zehn Personen pro Präsentation, bei Film- und Videopräsentationen auf maximal drei Personen begrenzt, darunter in der Regel maximal zwei Personen, die die Präsentation begleiten (Kuration, Technik, Auf- und Abbau etc.). Zusätzlich wird dem Antragsteller für Ausstellungen und Installationen eine einmalige Unkostenpauschale von 800 Euro pro Gastspiel, insbesondere für Organisations-, Transport-, Aufbau-, Reise- und Übernachtungskosten, gewährt. Für künstlerische Performances sowie Film- und Videopräsentationen beträgt die Unkostenpauschale 200 Euro pro Gastspiel.
Wie muss sich der Veranstalter an der Finanzierung des Gastspiels beteiligen?
Es wird erwartet, dass sich der Veranstalter an der Finanzierung des Gastspiels beteiligt (Honorare, Reisekostenzuschuss etc.). Die Veranstalterbeteiligung ist im Online-Formular bei den “Angaben zum Gastspiel” unter “Beteiligung Veranstalter” einzutragen.
Sofern eine finanzielle Beteiligung nicht möglich ist, muss dies in der Gastspielbestätigung vom Veranstalter begründet werden.
Was kann nicht gefördert werden?
Die Förderung von neuen Präsentationen ist nicht möglich. Eine Präsentation am Wohnort der Antragstellerin/des Antragstellers oder am Ort der Erstpräsentation ist ebenfalls nicht möglich. Ebenfalls nicht förderfähig sind Präsentationen, die bereits auskömmlich durch den Veranstalter finanziert werden, die in überwiegend kommerziell tätigen Galerien durchgeführt werden oder die im Rahmen von Projekten stattfinden sollen, die bereits anderweitig durch die Kulturstiftung/den Freistaat Sachsen gefördert werden.
Wer entscheidet über die Förderung?
Die Entscheidung über die Projektanträge obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. Für die Gastspielförderung von freien Theatergruppen und Bildender Kunst steht ein Förderetat von insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung.
Auswahl geförderter Gastspiele
Geförderte Gastspiele 2022
Zum Download
Ansprechpartner
- Frances Lorenz
- Sachbearbeiterin Stipendien und Gastspielförderung
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 029
- frances.lorenz@kdfs.de

- Peter Hausdorf
- Referent Darstellende Kunst und Musik, Programmförderung sowie Verwaltung
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 040
- peter.hausdorf@kdfs.de
In drei Schritten zum Antrag
- Der Antrag auf Gastspielförderung erfolgt über ein Online-Formular. Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie alle Felder vollständig aus. Bitte achten Sie auf eine korrekte E-Mail-Adresse.
- Ergänzende Unterlagen wie die Spielstättenbestätigung, Informationen zum Antragsteller o. ä. können am Ende des Online-Formulars als Anhang hochgeladen werden. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, senden Sie den Antrag über den blauen Button "Antrag jetzt absenden" im Formular unten rechts ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Nach Absenden des Formulars erhalten Sie binnen weniger Tage von uns eine Eingangsbestätigung via E-Mail und werden zeitnah über Bewilligung oder Ablehnung informiert. Im Fall der Förderung muss nach Abschluss des Projektes das Formular Verwendungsnachweis sowie der Fragebogen an den Veranstalter eingereicht werden.