Unter dem Titel "Digitalkultur: Erforschen. Erproben. Erfahren." unterstützt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Vorhaben an der Schnittstelle von Kunst, Kultur und Digitalität. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Kooperationen mit Akteuren aus Technologie und Wissenschaft. Die nächste Antragsphase für Digitalkulturprojekte im Jahr 2024 beginnt am 15. Juli und endet am 1. September 2023.
Programmprofil
Fördergegenstand
Projekte im Bereich Digitalkultur
Förderhöhe
Bis zu 80 % der Gesamtausgaben
Antragszeitraum
15. Juli - 1. September 2023
Antragstellung
Online-Antrag
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die digitale Technologien mit kreativen Mitteln erforschen, erproben und erfahrbar machen. Im Zentrum stehen dabei die künstlerisch-ästhetische Reflexion von digitaler Kultur, die kreative Aneignung digitaler Technologien und die aktive Gestaltung digitaler Praktiken im Bereich Kunst und Kultur. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Kooperationen mit Akteuren aus Technologie und Wissenschaft.
Förderschwerpunkte:
ERFORSCHEN. Wie verändern digitale Transformationsprozesse unsere Kultur und unsere Lebenswelt? Welchen Einfluss haben digitale Technologien auf künstlerische und kulturelle Praktiken und wie kann man sie kreativ nutzbar machen? Welche Akteure bieten sich für den interdisziplinären Austausch an? Gefördert werden hier z.B. Recherchen, Netzwerkaktivitäten, Kooperationen, Workshops und Tagungen.
ERPROBEN. Wo liegen die ästhetischen, diskursiven und kulturpolitischen Potentiale von Digitalität? In welchem Verhältnis steht künstlerische und künstliche Intelligenz? Wie kann man neue kulturelle Konstellationen, die in einer digitalen Kultur entstehen, fruchtbar machen? Gefördert werden hier z.B. Entwicklung und Umsetzung neuer künstlerischer Ausdrucksformen oder Produktionsformate, Prototypen, Modellversuche, künstlerische Artefakte, Anwendungen, Hackathons, Makerspaces oder Digitalwerkstätten.
ERFAHREN. Wie kann man digitale Kultur mit den Mitteln von Kunst und Kultur für das Publikum erfahrbar machen? Wie gelingt ein zugleich spielerischer und selbstbestimmter Umgang mit digitalen Medien? Wie kann die Aneignung spezifischer Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien befördert werden? Gefördert werden z.B. öffentliche Workshops und Vermittlungsformate, partizipative Projekte mit Community-Orientierung und Open Source Ansatz, öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen, Festivals und künstlerische Projekte.
Was kann nicht gefördert werden?
Nicht förderfähig im Sinne der Ausschreibung sind Konzepte, die lediglich aus dem analogen in den digitalen Raum verlagert werden oder für deren Produktion und Auswertung digitale Medien erschlossen werden. Dazu gehören etwa Internetseiten, Streaming-Formate, Digitalisierung von Sammlungsbeständen, digitale Werbemaßnahmen oder kommerzielle Produktentwicklungen wie beispielsweise Apps oder Ticketsysteme. Künstlerische Formate, die sich digitaler Produktionsformen bedienen (Medienkunst, Filme), jedoch keinen Bezug zu den Förderschwerpunkten nehmen, können ebenso wenig gefördert werden wie ausschließlich wissenschaftliche Forschungsprojekte und Publikationsvorhaben.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Projektträger, die im Förderzeitraum eine Konzeptförderung von der Kulturstiftung erhalten.
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Von den Gesamtkosten des Vorhabens können in der Regel bis maximal 80 Prozent gefördert werden. Das Förderprogramm „Digitalkultur“ verfügt über ein Fördervolumen von 150.000 Euro. Im Jahr 2022 konnten sieben Projekte unterstützt werden, 2023 erhalten neun Projekte eine Förderung.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Die nächste Antragsphase für Digitalkulturprojekte im Jahr 2024 beginnt am 15. Juli und endet am 1. September 2023. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Im Formular müssen alle relevanten Angaben zu Projektinhalt, Organisation und Finanzierung angegeben werden. Zudem sind dem Antrag eine ausführliche Projektbeschreibung (3 bis 5 Seiten), eine Vorstellung des Antragstellers und der Kooperationspartner sowie Informationen zu den maßgeblich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligten Personen beizufügen. Vereine müssen ihre Satzung und ggf. eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung anhängen. Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Zuwendungsfähig sind alle Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Auch investive Ausgaben sind zuwendungsfähig, wenn dargestellt werden kann, dass diese zur Durchführung des Vorhabens notwendig sind und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist. Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Kulturstiftung vorzulegen. Einzelheiten werden im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Wer entscheidet über die Förderung?
Die Entscheidung über die eingegangenen Anträge trifft der Vorstand der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage der vorbereitenden Empfehlung der Geschäftsstelle unter Beteiligung fachkundiger Expertinnen und Experten. Zum Expertengremium gehören Yasemin Keskintepe (Kuratorin und Kunstwissenschaftlerin aus Berlin), Natalie Sontopski (Autorin und Sozialwissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Digitale Kultur aus Leipzig) und Gerfried Stocker (Medienkünstler, Künstlerischer Leiter und Geschäftsführer der Ars Electronica, Linz).
Formularvorlagen
Ansprechpartner

- Tom Nguyen Thanh
- Sachbearbeiter
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 034
- tom.nguyenthanh@kdfs.de
- Alexandra Meißner
- Referentin Programmförderung und Kommunikation, Koordination Programmbereich
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 015
- alexandra.meissner@kdfs.de