Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro. Für Vorhaben, die der Bewältigung der Corona-Pandemie dienen, können im Jahr 2022 einmalig bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Für 2022 stehen dem Programm rund 1,3 Mio. Euro zur Verfügung. #kleinprojektefonds_sachsen
Förderprofil
Fördergegenstand
Kleinere Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens
Förderhöhe
bis zu 100 % der Gesamtausgaben,
max. 5.000 Euro,
in begründeten Fällen 10.000 Euro
Eigenanteil
erwünscht, aber nicht erfordert
Antragsfrist
mind. 4 Wochen vor Projektbeginn,
spätestens zum 31. Oktober
Antragstellung
Online-Formular
Was wird gefördert?
Das besondere Anliegen des Kleinprojektefonds ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen Sachsens. Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum gefördert, angefangen von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu Kulturprogrammen bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.
Welche Kriterien sollten erfüllt sein?
Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte in kleineren und mittelgroßen Städten und Gemeinden, die das kulturelle Angebot vor Ort erweitern und bereichern. Vorrang haben Ideen und Vorhaben, die nachhaltig wirken und das ehrenamtliche Engagement vor Ort stärken. Aus der Projektbeschreibung sollte klar hervorgehen, an wen sich das Projekt richtet und wer hinter der Projektidee steht. Veranstaltungen sollen in der Regel öffentlich zugänglich sein.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen einen Antrag stellen. Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller/in gefördert werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden.
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Jeder Antrag sollte bis spätestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens vorliegen. Anträge für Kleinprojekte im aktuellen Kalenderjahr können fortlaufend bei der Kulturstiftung gestellt werden. Antragsschluss ist der 31. Oktober. Für bewilligte Projekte müssen die Mittel bis spätestens 1. Dezember bei der Kulturstiftung abgerufen werden. Um über die aktuellen Ausschreibungen der Kulturstiftung auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir das Abonnement unseres Newsletters.
In welcher Höhe fördert die Kulturstiftung Kleinprojekte?
Beantragt werden können in der Regel zwischen 500 und maximal 5.000 Euro. Für Vorhaben, die der Bewältigung der Corona-Pandemie dienen, können im Jahr 2022 bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Dies gilt u.a. für Projekte, die in besonderem Maße zur Aktivierung des kulturellen Lebens vor Ort beitragen, die freischaffende Künstlerinnen und Künstler beteiligen oder die z.B. aufgrund von Hygienekonzepten und Kapazitätseinschränkungen einen höheren Mittelbedarf begründen können. Die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Nachweis von Eigenmitteln ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Bei einer Differenz zwischen Gesamtausgaben und Antragssumme wird angenommen, dass der fehlende Betrag durch andere Mittel ausgeglichen wird.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen alle Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Auch Anschaffungskosten sind zuwendungsfähig, wenn dargestellt werden kann, dass diese zur Durchführung des Vorhabens unbedingt notwendig sind und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Die Antragstellung ist unkompliziert und auch für Projektträger empfehlenswert, die noch keine Erfahrungen in der Beantragung öffentlicher Fördermittel haben. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular.
Was kann nicht gefördert werden?
Projekte in städtischen Ballungszentren wie Dresden, Leipzig und Chemnitz; Projektvorhaben städtischer Initiativen ohne beteiligte Akteure und Kooperationspartner im ländlichen Raum; Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten; die Produktion von Kunstwerken (u.a. Skulpturen/ Installationen im öffentlichen Raum); Investitionen in Privatbesitz; Projekte, die vorrangig Einzelinteressen dienen; Vorhaben und Veranstaltungsreihen ohne spezifischen Projektcharakter (z.B. Jahresprogramme, Tourneen, Weihnachtsmärkte)
Wann ist ein Projekt kein Kleinprojekt mehr?
In der Regel gehen wir davon aus, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur. Hier empfehlen wir die Projektförderung.
Wer entscheidet über die Förderung?
Ein Fachgremium der Kulturstiftung, das einmal im Monat über die eingegangenen Anträge berät und entscheidet.
Fördervolumen
2019 konnten mit einem Etat von 300.000 Euro insgesamt 97 verschiedene Kleinprojekte unterstützt werden. Der Förderbedarf reichte von 500 bis 5.000 Euro. Für das Jahr 2020 standen dem Fonds 750.000 Euro zur Verfügung. Gefördert wurden 203 Vorhaben. 2021 wurden 241 Kleinprojekte mit einem Fördervolumen von rund 800.000 Euro unterstützt. 2022 stehen rund 1,3 Millionen Euro zur Förderung zur Verfügung.
Online-Formular Kleinprojektefonds
Auswahl geförderter Kleinprojekte
Geförderte Kleinprojekte 2021
Ansprechpartner
- Dr. Daniel Grummt
- Sachbearbeiter Kleinprojektefonds
- Telefon Telefon +49 (0)351 - 88 48 028
- daniel.grummt@kdfs.de

- Anne Gerber
- Sachbearbeiterin Programmförderung
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 032
- anne.gerber@kdfs.de
- Alexandra Meißner
- Referentin Programmförderung und Kommunikation, Koordination Programmbereich
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 015
- alexandra.meissner@kdfs.de
In drei Schritten zum Antrag
- Der Antrag auf Kleinprojekteförderung erfolgt über ein Online-Formular. Rufen Sie das Formular auf und füllen alle Felder vollständig aus, v.a. Pflichtangaben wie Kontaktdaten, Projektzeitraum, Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung. Bitte achten Sie auf eine korrekte E-Mail-Adresse.
- Ergänzende Informationen wie eine ausführliche Projektbeschreibung, einen separaten Finanzierungsplan, Vereinssatzung, Informationen zum Antragsteller u.ä. können am Ende des Online-Formulars als Anhang hochgeladen werden. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, senden Sie den Antrag über den blauen Button "Antrag jetzt absenden" im Formular unten rechts ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Sollten wir Fragen zu Ihrem Antrag haben, melden wir uns bei Ihnen zurück. In der Regel werden Sie nach 6 Wochen über Bewilligung oder Ablehnung informiert. Im Fall der Förderung muss nach Abschluss des Projektes ein einfacher Verwendungsnachweis eingereicht werden.