Kleinprojektefonds
Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro.
Förderprofil
Fördergegenstand
Kleinere Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens
Förderhöhe
bis zu 100 % der Gesamtausgaben,
max. 5.000 Euro
Eigenanteil
erwünscht, aber nicht erfordert
Bearbeitungszeit
6 Wochen
Antragstellung
per Online-Formular
Antragsfrist
aktuell keine Antragstellung möglich
Was wird gefördert?
Das besondere Anliegen des Kleinprojektefonds ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen Sachsens. Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum gefördert, angefangen von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu Kulturprogrammen bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.
Welche Kriterien sollten erfüllt sein?
Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte in kleineren und mittelgroßen Städten und Gemeinden, die das kulturelle Angebot vor Ort erweitern und bereichern. Vorrang haben Ideen und Vorhaben, die nachhaltig wirken, von relevanter Reichweite sind und das ehrenamtliche Engagement vor Ort stärken. Aus der Projektbeschreibung sollte klar hervorgehen, an wen sich das Projekt richtet und wer hinter der Projektidee steht. Veranstaltungen sollen in der Regel öffentlich zugänglich sein.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen einen Antrag stellen. Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden.
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge für Kleinprojekte im aktuellen Kalenderjahr können fortlaufend bei der Kulturstiftung gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs Wochen. Jeder Antrag sollte dementsprechend mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Für bewilligte Projekte müssen die Mittel bis spätestens 1. Dezember bei der Kulturstiftung abgerufen werden. Um über die aktuellen Ausschreibungen der Kulturstiftung auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir das Abonnement unseres Newsletters.
In welcher Höhe fördert die Kulturstiftung Kleinprojekte?
Beantragt werden können in der Regel zwischen 500 und maximal 5.000 Euro. Die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Nachweis von Eigenmitteln ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Falls die geplanten Gesamtausgaben die Antragsumme überschreiten, ist im Antragsformular unter Einnahmen anzugeben, welche weiteren Mittel zur Kostendeckung eingeplant sind (z.B. Eintrittseinnahmen, Spenden, Eigenmittel, weitere Förderungen etc.). Die Antragssumme ist auf volle 10 Euro zu runden.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen alle Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Auch Anschaffungskosten sind zuwendungsfähig, wenn dargestellt werden kann, dass diese zur Durchführung des Vorhabens unbedingt notwendig sind und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Die Antragstellung ist unkompliziert und auch für Projektträger empfehlenswert, die noch keine Erfahrungen in der Beantragung öffentlicher Fördermittel haben. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular, in dem alle Angaben zum Antragsteller und dem geplanten Projekt vollständig anzugeben sind.
Was kann nicht gefördert werden?
Projekte in städtischen Ballungszentren wie Dresden, Leipzig und Chemnitz; Projektvorhaben städtischer Initiativen ohne beteiligte Akteure und Kooperationspartner im ländlichen Raum; Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten; die Produktion von Kunstwerken (u.a. Skulpturen/ Installationen im öffentlichen Raum); Publikationsvorhaben; Investitionen in Privatbesitz; Projekte, die vorrangig Einzelinteressen dienen; Vorhaben und Veranstaltungsreihen ohne spezifischen Projektcharakter (z.B. Jahresprogramme, Tourneen, Weihnachtsmärkte)
Wann ist ein Projekt kein Kleinprojekt mehr?
In der Regel gehen wir davon aus, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur. Hier empfehlen wir die Projektförderung.
Wer entscheidet über die Förderung?
Ein Fachgremium der Kulturstiftung, das regelmäßig über die eingegangenen Anträge berät und entscheidet.
Wie müssen die Fördermittel abgerechnet werden?
Nach Beendigung des Projekts muss ein einfacher Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Dieser umfasst einen Sachbericht sowie eine zahlenmäßige Aufstellung der Einnahmen und der tatsächlich entstandenen Kosten mit einer Belegliste. Der Nachweis muss entsprechend der im Zuwendungsbescheid festgelegten Frist eingereicht werden. Bitte nutzen Sie für den Verwendungsnachweis die Formularvorlage, die wir als PDF im Download-Bereich zur Verfügung stellen.
Fördervolumen
Von 2019 bis 2023 wurden mit dem Programm bereits über 1.200 Kleinprojekte mit mehr als 3,8 Mio. Euro gefördert. Im Jahr 2024 erhielten zuletzt 327 Kleinprojekte eine Förderung.
Geförderte Kleinprojekte
Download und Links
Ansprechpartnerinnen
- Dorota Wolniak
- Sachbearbeiterin Kleinprojektefonds
- T +49 (0)351 - 88 48 030
- M dorota.wolniak@kdfs.de
- Anne Gerber
- Referentin Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum
- T +49 (0)351 - 88 48 032
- M anne.gerber@kdfs.de
In drei Schritten zum Antrag
- Der Antrag auf Kleinprojekteförderung erfolgt über ein Online-Formular. Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie alle Felder vollständig aus, v.a. Pflichtangaben wie Kontaktdaten, Projektzeitraum, Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung. Bitte achten Sie auf eine korrekte E-Mail-Adresse.
- Ergänzende Informationen wie eine ausführliche Projektbeschreibung, einen separaten Finanzierungsplan, Vereinssatzung, Informationen zum Antragsteller u.ä. können am Ende des Online-Formulars als Anhang hochgeladen werden. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, senden Sie ihn über den blauen Button "Antrag jetzt absenden" im Formular unten rechts ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Sollten wir Fragen zu Ihrem Antrag haben, melden wir uns bei Ihnen zurück. In der Regel werden Sie nach 6 Wochen über Bewilligung oder Ablehnung informiert. Im Fall der Förderung muss nach Abschluss des Projektes ein einfacher Verwendungsnachweis eingereicht werden.