Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro.
Eine Antragstellung für Kleinprojekte im ländlichen Raum ist ab 15. Januar 2024 wieder möglich. #kleinprojektefonds_sachsen

Förderprofil

Fördergegenstand

Kleinere Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens

Förderhöhe

bis zu 100 % der Gesamtausgaben,
max. 5.000 Euro

Eigenanteil

erwünscht, aber nicht erfordert

Bearbeitungszeit

6 Wochen

Antragstellung

per Online-Formular

Antragsstart

15. Januar 2024

Icon Ranke KDFS

Was wird gefördert?

Das besondere Anliegen des Kleinprojektefonds ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen Sachsens. Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum gefördert, angefangen von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu Kulturprogrammen bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.

Welche Kriterien sollten erfüllt sein?

Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte in kleineren und mittelgroßen Städten und Gemeinden, die das kulturelle Angebot vor Ort erweitern und bereichern. Vorrang haben Ideen und Vorhaben, die nachhaltig wirken, von relevanter Reichweite sind und das ehrenamtliche Engagement vor Ort stärken. Aus der Projektbeschreibung sollte klar hervorgehen, an wen sich das Projekt richtet und wer hinter der Projektidee steht. Veranstaltungen sollen in der Regel öffentlich zugänglich sein.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen einen Antrag stellen. Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden.

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge für Kleinprojekte im aktuellen Kalenderjahr können fortlaufend bei der Kulturstiftung gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs Wochen. Jeder Antrag sollte dementsprechend mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Für bewilligte Projekte müssen die Mittel bis spätestens 1. Dezember bei der Kulturstiftung abgerufen werden. Um über die aktuellen Ausschreibungen der Kulturstiftung auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir das Abonnement unseres Newsletters.

In welcher Höhe fördert die Kulturstiftung Kleinprojekte?

Beantragt werden können in der Regel zwischen 500 und maximal 5.000 Euro. Die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Nachweis von Eigenmitteln ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Falls die geplanten Gesamtausgaben die Antragsumme überschreiten, ist im Antragsformular unter Einnahmen anzugeben, welche weiteren Mittel zur Kostendeckung eingeplant sind (z.B. Eintrittseinnahmen, Spenden, Eigenmittel, weitere Förderungen etc.). Die Antragssumme ist auf volle 10 Euro zu runden.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen alle Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Auch Anschaffungskosten sind zuwendungsfähig, wenn dargestellt werden kann, dass diese zur Durchführung des Vorhabens unbedingt notwendig sind und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Die Antragstellung ist unkompliziert und auch für Projektträger empfehlenswert, die noch keine Erfahrungen in der Beantragung öffentlicher Fördermittel haben. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular, in dem alle Angaben zum Antragsteller und dem geplanten Projekt vollständig anzugeben sind.

Was kann nicht gefördert werden?

Projekte in städtischen Ballungszentren wie Dresden, Leipzig und Chemnitz; Projektvorhaben städtischer Initiativen ohne beteiligte Akteure und Kooperationspartner im ländlichen Raum; Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten; die Produktion von Kunstwerken (u.a. Skulpturen/ Installationen im öffentlichen Raum); Publikationsvorhaben; Investitionen in Privatbesitz; Projekte, die vorrangig Einzelinteressen dienen; Vorhaben und Veranstaltungsreihen ohne spezifischen Projektcharakter (z.B. Jahresprogramme, Tourneen, Weihnachtsmärkte)

Wann ist ein Projekt kein Kleinprojekt mehr?

In der Regel gehen wir davon aus, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur. Hier empfehlen wir die Projektförderung.

Wer entscheidet über die Förderung?

Ein Fachgremium der Kulturstiftung, das regelmäßig über die eingegangenen Anträge berät und entscheidet.

Wie müssen die Fördermittel abgerechnet werden?

Nach Beendigung des Projekts muss ein einfacher Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Dieser umfasst einen Sachbericht sowie eine zahlenmäßige Aufstellung der Einnahmen und der tatsächlich entstandenen Kosten mit einer Belegliste. Der Nachweis muss entsprechend der im Zuwendungsbescheid festgelegten Frist eingereicht werden. Bitte nutzen Sie für den Verwendungsnachweis die Formularvorlage, die wir als PDF im Download-Bereich zur Verfügung stellen.

Fördervolumen

Von 2019 bis 2022 wurden mit dem Programm bereits rund 900 Kleinprojekte mit mehr als 3 Mio. Euro gefördert. 2022 standen dem Kleinprojektefonds rund 1,3 Millionen Euro zur Förderung zur Verfügung, mit denen 371 Vorhaben gefördert wurden. Im Jahr 2023 wurden 298 Kleinprojekte mit rund 786.000 Euro unterstützt.

Geförderte Kleinprojekte

Geförderte Kleinprojekte

Radebulli KulTour

JuCo Soziale Arbeit gGmbH

Tanz- und Theaterwerkstatt für Kinder und Jugendliche

gangART

Sohland lebt! jetzt erst recht

Sohland lebt! e.V.

KunstMixTape no. 6

Luca Thiel

Internationales Tanz- und Gesangsfestiwal

Sorbisches Folkloreensemble Höflein e.V.

Gotthold Ephraim Lessing „Der Weiberfeind“

Kunstherz Theater e.V.

Das Festival im Winfriedhaus Beflügelt

Winfriedhaus, Kinder- und Jugendbildungsstätte des Bistums Dresden-Meißen

Progressive Provinz

René Eckert

Wiesenzirkus-Mikro-Festival

KulturGut Linda e. V.

Tastenfeuerwerk 2023

Konzertduo Markus und Pascal Kaufmann GbR

Heimat & Tapeten - Ausstellung im Rahmen der Kunstroute "horse with no name"

Harald Kern

Sajelbon - Weihnachtliche Konzertreihe

Verein Jugendblasorchester der Stadt Thum e. V.

Das Blechbläser-Hörspiel

Elisa Hempel

6. Dennheritzer Klassik-Open Air

Förderverein "Ensemble Amadeus" e.V.

Stollberger Filmnächte

Stadt Stollberg

WerkZeuge(n)

Kunstinitiative "Im Friese" e.V.

Sinfoniekonzert mit doppeltem Wagnis

Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Petri Augustusburg

Bewegte Bilder - Tanzperformance Serie

Jana Schmück

Frauenpower im Kultzi

Uta Christ

Ausstellung Zeitdokument "Stimmen aus dem Lockdown"

Atelier PeScha

¡Anda! fahrendes Kino

Anda e.V.

Kunst | Kultur | Stein

Heimat- und Verkehrsverein Rochlitzer Muldental e.V.

Über den Dächern Hohnsteins

Schwarzer Kamin e.V.

Adorfer Frauen - Gespräch und Lesung

Verein für Orts- und Heimatgeschichte Adorf/Erzgeb. e.V.

Klänge im Garten

Joachim Gelsdorf

ARTLAUNCH 21 – „Frühlingserwachen"

LALESA Landleben Sachsen UG

Hoffest 2021

Dreiseitenhof Börln

Eine Figur aus Pappe schwebt über den Köpfen der Besucher

1. Roßweiner Theater- und Kulturtage

Figuro Puppentheater

Zwei Pianisten spielen auf einem Flügel in einer Kirche

Tastenfeuerwerk - Klavierkonzerte in Lichtenstein

Konzertduo Markus und Pascal Kaufmann

Ein Kind bemalt eine Figur

Sommer-Kreativwerkstatt

Kühlhaus Görlitz e.V.

Drei Schauspielerinnen eines Weihnachtsmärchens sitzen beisammen

Theater im Handwerkerhof Sörnewitz

Kultur- und Heimatverein Sörnewitz e. V.

Band auf einer dunklen Bühne mit Schweinwerfern

Festival Die Mühle rockt

Sport-, Heimat- und Kulturverein 1990 e.V., Waldhufen

Besucher vor einer Wandarbeit aus vielfarbigen Stoffteilen

Ausstellung Andrea Myers

Förderverein Textil- und Rennsportmuseum e. V., Hohenstein-Ernstthal

Bühne mit einer vierköpfigen Rockband

Blinklicht-Fest

Niederlungwitz

Besuchergruppen auf einem alten, bunt beleuchteten Indsturiegelände

Hafenstube 1-Tag-Festival

Soziokulturelles Zentrum Telux, Weißwasser

Eva-Maria Stange, ehemalige Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst in Sachsen, eröffnet eine kleine Ausstellung

Tag der Kunst Pirna

Kunstverein Sächsische Schweiz e.V.

Im Hintergrund singt ein Chor, davor sitzt viel Publikum

Bürgerfest, Clara Schumann Ehrung mit Konzerten

Rietzschel Hof, Schumann Museum

Ansprechpartnerinnen

Anne Gerber
  • Anne Gerber
  • Programmkoordinatorin Kleinprojektefonds
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 032
  • anne.gerber@kdfs.de
Dorota Wolniak

In drei Schritten zum Antrag

  1. Der Antrag auf Kleinprojekteförderung erfolgt über ein Online-Formular. Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie alle Felder vollständig aus, v.a. Pflichtangaben wie Kontaktdaten, Projektzeitraum, Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung. Bitte achten Sie auf eine korrekte E-Mail-Adresse.
  2. Ergänzende Informationen wie eine ausführliche Projektbeschreibung, einen separaten Finanzierungsplan, Vereinssatzung, Informationen zum Antragsteller u.ä. können am Ende des Online-Formulars als Anhang hochgeladen werden. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, senden Sie ihn über den blauen Button "Antrag jetzt absenden" im Formular unten rechts ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
  3. Sollten wir Fragen zu Ihrem Antrag haben, melden wir uns bei Ihnen zurück. In der Regel werden Sie nach 6 Wochen über Bewilligung oder Ablehnung informiert. Im Fall der Förderung muss nach Abs­­chluss des Projektes ein einfacher Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Weitere Förderprogramme der Kulturstiftung