Konzeptförderung
Mit der Konzeptförderung stärkt die Kulturstiftung erfahrene, qualitativ herausragende Kulturinitiativen im Freistaat Sachsen. Durch eine kontinuierliche Förderung über drei Jahre sollen die Weiterentwicklung des künstlerischen Profils, die Professionalisierung bestehender Strukturen und die Umsetzung langfristiger Vorhaben unterstützt werden. Die Konzeptförderung wurde 2009 erstmals ausgeschrieben. Für das Förderprogramm stehen jährlich 250.000 Euro zur Verfügung.
Förderprofil
Sparten
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur, Spartenübergreifende Projekte
Förderhöhe
max. 80 % der Gesamtkosten, bei Projektträgern aus den ländlichen Kulturräumen max. 90 % der Gesamtkosten
Nächste Programmphase
2026 bis 2028
Antragsteller
juristische Personen / mind. zwei Projekt- bzw. Kleinprojekteförderungen der Kulturstiftung seit 2020
Antragszeitraum
3. September bis 1. Oktober 2025
Antragstellung
Online-Antrag
Was wird gefördert?
Gefördert werden dreijährig angelegte strukturelle oder strategische Entwicklungsprojekte sowie künstlerische Modellprojekte. Diese sollen in einem zeitlich festgelegten Prozess in klar benannten Schritten, überprüfbaren Teilzielen und mit einer eindeutigen Zielvorstellung umgesetzt werden. Förderfähig sind:
- Projekte der Organisations- und Prozessentwicklung
- Strategische Entwicklungsvorhaben
- Künstlerische Modellprojekte
Dazu zählen beispielsweise die Vorbereitung und Einleitung eines Generationenwechsels, die Neuaufstellung von Arbeits- und Verantwortungsbereichen, die Entwicklung neuer Finanzierungs- und Betriebskonzepte, die Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten entlang von Querschnittsthemen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Vermittlung oder Teilhabe. Außerdem können künstlerische Modellprojekte unterstützt werden, zum Beispiel die Erprobung neuer Formen der künstlerischen Zusammenarbeit, der Präsentation und der Vermittlung.
Die Entwicklungsprojekte sollten extern begleitet und auf diesem Wege kontinuierlich reflektiert werden. Für die Kosten einer solchen externen Prozessbegleitung kann ein Teil der Konzeptförderung eingesetzt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen mit Sitz im Freistaat Sachsen, die seit mehreren Jahren überregional relevante Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen durchführen. Der Antragsteller muss seit 2020 mindestens zweimal eine Projekt- bzw. Kleinprojekteförderung der Kulturstiftung erhalten haben. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher Trägerschaft sowie Träger, die bereits eine institutionelle Förderung des Freistaates Sachsens erhalten. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind Träger der letzten beiden Förderperioden der Konzeptförderung (2019 bis 2021 sowie 2022 bis 2024).
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Zuwendung wird in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Weg der Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem beantragten Vorhaben stehen. Für Projektträger aus den urbanen Kulturräumen gilt, dass bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten durch die Kulturstiftung gefördert werden können. Bei Projektträgern aus den ländlichen Kulturräumen können bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten durch die Kulturstiftung gefördert werden. Die Fördersummen liegen je nach Entwicklungsprojekt zwischen mindestens 20.000 und maximal 50.000 Euro. Eine angemessene Kofinanzierung durch Kommune und/oder Kulturraum sowie weitere Mittelgeber ist wünschenswert. Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Die Antragstellung für die Konzeptförderung 2026-2028 erfolgt über ein Online-Formular, das ab dem 3. September 2025 auf der Webseite der Kulturstiftung freigeschaltet wird. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Oktober 2025. Allen Bewerbern wird empfohlen, an der digitalen Beratungsstunde am 10. September 2025, 14 Uhr teilzunehmen.
Die Antragsunterlagen müssen alle relevanten Angaben zu Projektinhalt, Organisation und Finanzierung umfassen. Dazu gehört eine aussagekräftige Projektbeschreibung mit einem klar abgegrenztem Entwicklungskonzept (max. 10 Seiten), das aus einer Ist- und Bedarfsanalyse heraus entwickelt wird und klare, innerhalb von drei Jahren erreichbare Ziele benennt. Es müssen messbare Erfolgskriterien und konkrete Maßnahmen der Umsetzung und Prozessbegleitung benannt werden. Zudem sollte deutlich werden, welche Bedeutung dem Projekt für die zukünftige Arbeit des Kulturträgers zukommt. Des weiteren sind eine Vorstellung des Antragstellers sowie der maßgeblich für die Umsetzung des Entwicklungsprojekts verantwortlichen Personen, Kooperationspartner und Referenzen (1-2 Seiten), ein Kosten- und Finanzierungsplan für jedes Jahr der dreijährigen Förderung, geeignete Nachweise für Relevanz und öffentliche Anerkennung des Antragstellers sowie bei Vereinen die Satzung und Gemeinnützigkeitsbescheinigung einzureichen.
Wie erfolgt die Zuwendung?
Die Auszahlung erfolgt nach Zahlungsaufforderung bis zur im Zuwendungsbescheid festgelegten Gesamthöhe pro Jahr. Der Förderzeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Datum des Zuwendungsbescheids. Zu Beginn eines jeden Förderjahres sind ein aktualisierter Finanzierungsplan und eine konkrete Beschreibung von Zielen und Maßnahmen vorzulegen. Zu Beginn des zweiten und dritten Förderjahres sind jeweils einfache Verwendungsnachweise über die Durchführung der bereits abgeschlossenen Projektphasen mit den Ergebnissen der Selbstevaluierung vorzulegen. Es gelten die üblichen Zuwendungsbestimmungen der Kulturstiftung.
Wer entscheidet über die Förderung?
Die Entscheidung über die eingegangenen Anträge trifft der Vorstand der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage der vorbereiteten Empfehlung der Geschäftsstelle unter Beteiligung fachkundiger Expertinnen und Experten. Zentrale Kriterien sind: ein überzeugendes Entwicklungsprojekt mit nachhaltiger Wirkung, Erfahrung und fachliche Eignung des Trägers und seiner Beteiligten sowie Relevanz und öffentliche Anerkennung. Es können bis zu zehn Konzeptförderungen vergeben werden. Die Kulturstiftung strebt an, zwei Drittel der verfügbaren Mittel an Projektträger aus den ländlichen Kulturräumen zu vergeben. Die Entscheidung wird voraussichtlich Ende 2025 schriftlich bekannt gegeben. Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt.
Was kann nicht gefördert werden?
Nicht förderfähig sind die Finanzierung von Jahresprogrammen, Festivals oder Einzelprojekten im Rahmen der regulären Programmarbeit eines Trägers. Ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen sind investive Maßnahmen, Baumaßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten oder Projekte, die vorrangig Einzelinteressen dienen.
Begleitprogramm
Die Kulturstiftung begleitet die ausgewählten Träger über den gesamten Zeitraum der Konzeptförderung. Zum Begleitprogramm zählen ein Kennenlerntermin, Einzelgespräche und Netzwerktage. Die Teilnahme und Mitwirkung am Begleitprogramm ist für alle geförderten Träger verbindlich.
Wie müssen die Fördermittel abgerechnet werden?
Spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Förderjahres muss bei der Kulturstiftung ein einfacher Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dieser besteht aus einer Aufstellung der umgesetzten Maßnahmen und erreichten Ziele, einer zahlenmäßigen Aufstellung der Einnahmen und der tatsächlich entstandenen Kosten mit einer Belegliste. Nach dem Ende der dreijährigen Konzeptförderung ist zudem ein Gesamtbericht vorzulegen. Die Einzelheiten werden im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Geförderte Institutionen
In der Programmphase von 2022 bis 2024 wurden zehn sächsische Institutionen mit jährlich zwischen 15.000 Euro und 30.000 Euro gefördert.
Auswahl geförderter Projektträger
Download und Links
Ansprechpartner

- Tom Nguyen Thanh
- Sachbearbeiter Programmförderung und Verwendungsnachweisprüfung
- T +49 (0)351 - 88 48 034
- M tom.nguyenthanh@kdfs.de
- Alexandra Meißner
- Referentin Programmförderung und Kommunikation, Koordination Programm- und Stipendienbereich
- T +49 (0)351 - 88 48 015
- M alexandra.meissner@kdfs.de
























