Mit der Konzeptförderung stärkt die Kulturstiftung erfahrene, qualitativ herausragende Kulturinitiativen im Freistaat Sachsen. Durch eine kontinuierliche Förderung über drei Jahre sollen die Weiterentwicklung des künstlerischen Profils, die Professionalisierung bestehender Strukturen und die Umsetzung langfristiger Vorhaben unterstützt werden. Die Konzeptförderung wurde 2009 erstmals ausgeschrieben. Jährlich stehen dem Programm 250.000 Euro zur Verfügung.
Förderprofil
Sparten
Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur, Spartenübergreifende Projekte
Förderhöhe
max. 33,3 % der Gesamtkosten, in begründeten Ausnahmen 50 %
Nächste Programmphase
2022 bis 2024
Antragsfrist
1. September 2021
Antragstellung
Online-Formular
Was wird gefördert?
Ziel der Konzeptförderung ist die nachhaltige Stärkung qualitativ herausragender, professioneller und erfahrener Projektträger. Durch eine kontinuierliche Förderung über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren sollen längerfristig angelegte Vorhaben oder der Aufbau von Netzwerkstrukturen im Freistaat Sachsen ermöglicht werden. Es sollen bessere Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des künstlerischen Profils und zur Professionalisierung der bestehenden Strukturen, zur Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Gewinnung von Kooperationspartnern geschaffen werden. Die Vergabe der Konzeptförderung stellt eine besondere Auszeichnung der Kulturstiftung dar, mit der weitere Partner im Freistaat Sachsen, insbesondere die Kommunen, Kulturräume, Stiftungen und Sponsoren dazu angeregt werden sollen, qualitativ hochwertige Vorhaben über mehrere Jahre hinweg zu unterstützen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Qualitativ herausragende, professionelle und langjährig etablierte Projektträger im Freistaat Sachsen aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst und Musik, des Films, der Literatur, der Soziokultur und der Spartenübergreifenden Projekte. Ab 2022 können auch Projektträger der Sparte Industriekultur eine Konzeptförderung beantragen. Gefördert werden insbesondere Kulturinitiativen mit überregionaler Bedeutsamkeit, herausragender künstlerischer Qualität und mit einem deutlichen inhaltlichen Profil. Projektträger, die ihren Sitz im ländlichen Raum Sachsens haben, sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Als Nachweis der bisherigen Tätigkeit ist eine mindestens dreijährige professionelle und künstlerisch außergewöhnliche Arbeit mit öffentlicher und überregionaler Resonanz nachzuweisen, z.B. durch Pressespiegel, Programmhefte, Kataloge und andere Referenzen. Zudem muss die Antragstellerin/der Antragsteller mindestens einmal in den vergangenen drei Jahren eine Projektförderung von der Kulturstiftung erhalten haben.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Der Antrag auf Konzeptförderung erfolgt für die folgenden drei Kalenderjahre über ein Online-Formular. Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage einer detaillierten Konzeption über die inhaltlichen, künstlerischen, strukturellen und öffentlichkeitswirksamen Ziele und Maßnahmen des Gesamtprojekts. Die Konzeption soll insbesondere einen ausführlichen Finanzierungsplan für jedes Jahr der dreijährigen Förderung, einen jährlichen Zeit-, Personal- und Aufgabenplan sowie Aussagen zur Marketing- und Kommunikationsstrategie und der Projektorganisation enthalten. Darüber hinaus ist der Nachweis zu führen, dass im Förderzeitraum qualifiziertes und leistungsfähiges Stammpersonal im künstlerischen und organisatorischen Bereich zur Verfügung steht.
Kann zeitgleich ein Antrag auf Projektförderung eingereicht werden?
Ja, neben dem Antrag auf Konzeptförderung kann zum 1. September 2021 auch ein Antrag auf Projektförderung für das 1. Halbjahr 2022 eingereicht werden. Der Antrag auf Projektförderung ist per Online-Formular einzureichen.
In welcher Höhe wird gefördert?
Im Rahmen der bis zu dreijährigen Konzeptförderung können von der Kulturstiftung jährlich zwischen 10.000 Euro bis zu maximal 50.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Weg der Festbetragsfinanzierung gewährt. Von den Gesamtkosten des Finanzierungsplans pro Jahr können maximal 33,3 Prozent durch die Kulturstiftung gefördert werden, in begründeten Ausnahmefällen (jährliche Antragssumme von höchstens 20.000 Euro) auch bis maximal 50 Prozent. Kofinanzierungen durch Kommunen oder sonstige Förderinstitutionen und Sponsoren werden vorausgesetzt.
Wie erfolgt die Zuwendung?
Die Auszahlung erfolgt nach Zahlungsaufforderung bis zur im Zuwendungsbescheid festgelegten Gesamthöhe pro Jahr. Der Förderzeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Datum des Zuwendungsbescheids. Zu Beginn eines jeden Förderjahres sind ein aktualisierter Finanzierungsplan und eine konkrete Beschreibung von Zielen und Maßnahmen vorzulegen. Zu Beginn des zweiten und dritten Förderjahres sind jeweils einfache Verwendungsnachweise über die Durchführung der bereits abgeschlossenen Projektphasen mit den Ergebnissen der Selbstevaluierung vorzulegen. Es gelten die üblichen Zuwendungsbestimmungen der Kulturstiftung.
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Die nächste Programmphase beginnt im Jahr 2022. Der Antrag auf Konzeptförderung ist zum 1. September 2021 bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen für die folgenden drei Kalenderjahre einzureichen. Das entsprechende Antragsformular wird ab dem 15. Juli 2021 auf der Webseite der Kulturstiftung bereitgestellt. Im Vorfeld der Antragstellung ist mit der zuständigen Programmreferentin ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Diese Beratung ist obligatorisch und sollte bis spätestens zwei Wochen vor Antragsschluss erfolgt sein.
Wer entscheidet über die Förderung?
Die Entscheidung über die Vergabe der Konzeptförderung trifft der Vorstand der Kulturstiftung auf der Grundlage der vorbereiteten Empfehlung durch die Fachbeiräte. Sie wird in der Regel vier Monate nach Antragstellung schriftlich bekannt gegeben. Es werden für den ausgeschriebenen Zeitraum 2022 bis 2024 ca. zehn Konzeptförderungen vergeben. Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Was kann nicht gefördert werden?
Vom Freistaat Sachsen institutionell geförderte Projektträger werden bei der Konzeptförderung in der Regel nicht berücksichtigt. Projektträger, die eine Konzeptförderung von der Kulturstiftung erhalten, können in diesem Zeitraum keine zusätzlichen Anträge auf Einzelprojektförderung stellen.
Geförderte Institutionen
In der aktuellen Programmphase von 2022 bis 2024 werden zehn sächsische Institutionen gefördert, die jährlich zwischen 15.000 Euro und 30.000 Euro erhalten.
Impressionen
Download und Links
Geförderte Projektträger
Ansprechpartner
- Angelica Burkhardt
- Sachbearbeiterin Darstellende Kunst und Musik
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 014
- angelica.burkhardt@kdfs.de
- Anja Packbier
- Sachbearbeiterin Soziokultur, Film und Spartenübergreifende Projekte
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 022
- anja.packbier@kdfs.de
- Friederike Vialon-Rüdrich
- Sachbearbeiterin Bildende Kunst, Literatur, Industriekultur
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 035
- friederike.vialon-ruedrich@kdfs.de

- Peter Hausdorf
- Referent Darstellende Kunst und Musik, Programmförderung sowie Verwaltung
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 040
- peter.hausdorf@kdfs.de