Projektförderung
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von rund 3,6 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.
Förderprofil
Sparten
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende Vorhaben
Förderhöhe
max. 50 % der Gesamtausgaben
(Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1.)
Eigenanteil
mind. 5 % der Gesamtausgaben
Antragsfristen
1. März und 1. September
Antragstellung
Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist)
Was wird gefördert?
Gefördert werden in erster Linie Projekte mit überregionaler, landesweiter und internationaler Wirksamkeit, die eine herausragende Qualität und ein eigenständiges Profil nachweisen können. Zudem muss jedes Projekt einer Sparte zugeordnet werden. Was im Einzelnen gefördert werden kann, unterscheidet sich je nach Förderbereich:
Bildende Kunst
In der Sparte Bildende Kunst werden insbesondere Projekte des zeitgenössischen Kunstschaffens einschließlich Dokumentationen und Publikationen, Ausstellungen und Wettbewerbe gefördert.
Darstellende Kunst
In der Sparte Darstellende Kunst werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Festivals sowie Theater- und Tanztage; Wettbewerbe mit landesweiter und internationaler Wirksamkeit; Neuinszenierungen und neue Choreografien; Künstlerische Qualifizierung des Nachwuchses und im Amateurbereich; Einzelaufführungen und Aufführungsreihen; Gemeinschafts- und Austauschvorhaben mit ausländischen Künstlerinnen und Künstlern sowie internationale Gastspiele junger sächsischer Künstlerinnen und Künstler. Neuinszenierungen und neue Choreographien werden nur gefördert, wenn der Zuwendungsempfänger mindestens drei Aufführungen im Freistaat Sachsen sicherstellt.
Musik
In der Sparte Musik werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Festivals sowie Musiktage; Wettbewerbe mit landesweiter und internationaler Wirksamkeit; Neuinszenierungen und Kompositionsaufträge; Künstlerische Qualifizierung des Nachwuchses und im Amateurbereich; Einzelaufführungen und Aufführungsreihen; Gemeinschafts- und Austauschvorhaben mit ausländischen Künstlerinnen und Künstlern sowie internationale Gastspiele junger sächsischer Künstlerinnen und Künstler. Neuinszenierungen werden nur gefördert, wenn der Zuwendungsempfänger mindestens drei Aufführungen im Freistaat Sachsen sicherstellt. Bei Kompositionsaufträgen muss in der Regel die Uraufführung im Freistaat Sachsen stattfinden.
Film
Insbesondere folgende Vorhaben werden im Bereich Film gefördert: die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen von besonderem künstlerischen Rang; die Entwicklung von Drehbüchern und Konzepten; Dokumentationen zum sächsischen audiovisuellen Erbe; Erstellung von Zusatzkopien und Untertitelungen zur internationalen Präsentation; Vorführungen von nationaler und internationaler Filmkunst; nationale und internationale Workshops.
Industriekultur
In der Sparte Industriekultur werden Projekte gefördert, die Orte des Industriezeitalters und industriekulturelle Lebenswelten auf lebendige Weise erfahrbar machen; die Bauten der Industriekultur beispielhaft beleben; die das industriekulturelle Erbe (Technik, Architektur, Infrastruktur, Lebensweisen, Migration) mit Blick auf die Gegenwart anschaulich und beteiligungsorientiert vermitteln; die in der interdisziplinären Auseinandersetzung mit Industriekultur neue Perspektiven und Zugänge eröffnen und damit die Industriekultur für aktuelle Debatten, Zukunftsfragen und Experimente öffnen; die Akteure aus verschiedenen Handlungsfeldern wirksam miteinander vernetzen, ehrenamtliches Engagement stärken und neue Zielgruppen einbeziehen; die der sächsischen Industriekultur überregionale, landesweite und internationale Aufmerksamkeit verschaffen.
Literatur
In der Sparte Literatur werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Literaturtage, Lesereihen, literarische Veranstaltungen; überregionale und landesweite Wettbewerbe; überregionale und landesweite Schreibwerkstätten; Literaturzeitschriften; Publikationen von herausragender literarischer Qualität. Publikationen herausragender literarischer Qualität werden nur gefördert, wenn die Publikation eine Erstveröffentlichung ist.
Soziokultur
Im Bereich der Soziokultur werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Projekte und Kurse soziokultureller Einrichtungen in allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifend, die maßgeblich die künstlerische und kulturelle Bildung unterstützen; kulturelle Aktivitäten, die sich durch nachhaltige Vermittlung künstlerischer Fähigkeiten generationsübergreifend auszeichnen; Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen.
Spartenübergreifende Projekte
In dieser Sparte werden insbesondere Projekte gefördert, die tradierte Genregrenzen produktiv überwinden und die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern anderer Sparten ermöglichen sowie Projekte, die intermedial ausgerichtet sind oder neue Interaktionsformen erproben.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren.
Wann können Projekte beantragt werden?
Für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni realisiert werden sollen, kann bis zum 1. September des Vorjahres ein Förderantrag gestellt werden. Diese Frist gilt auch für Projekte, die zwar erst im zweiten Halbjahr stattfinden, aber nachweislich eine längere Vorbereitungszeit benötigen (z.B. Festivals, Großveranstaltungen, Filmproduktionen) bzw. ganzjährig stattfinden (z.B. Veranstaltungs- und Konzertreihen, Workshops). Für Projekte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember stattfinden sollen, endet die Frist am 1. März desselben Jahres. Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Das Online-Formular wird ca. sechs Wochen vor Antragsfrist zur Verfügung gestellt. Um über den Antragsbeginn informiert zu werden, empfehlen wir das Abonnement unseres Newsletters.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Der Antrag auf Projektförderung erfolgt über ein Online-Formular, das spätestens am Tag des Antragsschlusses bis 23.59 Uhr übermittelt werden muss. In diesem Formular werden alle relevanten Angaben zu Projektinhalt, Organisation und Finanzierung abgefragt. Zudem sind dem Antrag eine ausführliche Projektbeschreibung (max. 3 bis 5 Seiten), eine Vorstellung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sowie Informationen zu den maßgeblich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligten Personen beizufügen. Vereine müssen ihre Satzung und ggf. eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung anhängen. Ausführliche Informationen zum Formular und den notwendigen Angaben können in den Hinweisen zum Online-Antrag in unserer Förderfibel nachgelesen werden.
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Die Kulturstiftung fördert in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projektes. Mögliche Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Mit maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können Projekte bezuschusst werden, die vorrangig der Förderung des künstlerischen Nachwuchses dienen als auch die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen sowie soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Bei Kompositionsaufträgen und Projekten von Einzelkünstlern in den Bereichen der Bildenden Kunst und Literatur beträgt die maximal mögliche Förderhöhe bis zu 90% der Gesamtausgaben. Auch in der Sparte Industriekultur können ggf. mehr als 50 Prozent gefördert werden. Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist grundsätzlich in Höhe von mindestens fünf Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Sächsischem Reisekostengesetz, Ausgaben für Versicherungen und Gebühren (GEMA/KSK), wenn diese gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich sind sowie Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen, wenn dies für die Durchführung der Maßnahme die wirtschaftlichste Lösung ist.
Was kann nicht gefördert werden?
Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten, Benefizveranstaltungen, Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden sind oder nicht mit der Förderrichtlinie der Kulturstiftung übereinstimmen.
Wer entscheidet über die Förderung?
Zweimal jährlich beraten unabhängige Fachbeiräte über die eingegangenen Anträge und sprechen dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Empfehlungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand die Förderentscheidungen.
Wie müssen die Fördermittel abgerechnet werden?
Spätestens drei Monate nach Beendigung des Projekts muss ein Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Dieser umfasst einen ausführlichen Sachbericht, Belegmaterial und einen zahlenmäßigen Nachweis, der entsprechend dem Finanzierungsplan aufzustellen ist. Der Nachweis muss entsprechend der im Zuwendungsbescheid festgelegten Frist eingereicht werden. Formularvorlagen für den Verwendungsnachweis stehen im Service-Bereich zur Verfügung.
In drei Schritten zum Antrag
- Wenn Sie einen Antrag auf Projektförderung einreichen möchten, tragen Sie vorab bitte alle notwendigen Informationen zu Projektinhalt, Organisation und Finanzierung zusammen. Bereiten Sie die entsprechenden Dokumente vor, die dem Online-Antrag als Anhänge angefügt werden müssen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in den Hinweisen zum Online-Antrag in unserer Förderfibel.
- Sie rufen das Online-Antragsformular auf und füllen alle Felder vollständig aus. Bitte ordnen Sie Ihr Vorhaben eindeutig einer Sparte zu und achten Sie auf eine korrekte E-Mail-Adresse. Laden Sie alle notwendigen Anhänge hoch. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, senden Sie den Antrag über den blauen Button im Formular unten rechts ab. Danach erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Nach Absenden des Antrags wird Ihr Antrag durch die Kulturstiftung geprüft. Dies kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen. Im Anschluss erhalten Sie eine offizielle Eingangsbestätigung. Über das Ergebnis des Entscheidungsverfahrens informieren wir Sie Mitte Dezember (1. Halbjahr) bzw. Mitte Juni (2. Halbjahr).
Formularvorlagen, Nebenbestimmungen und Logos
Auswahl geförderter Projekte
Ansprechpartner für jede Sparte
Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur
- Carolin Herrig
- Sachbearbeiterin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur
- T +49 (0)351 - 88 48 035
- M carolin.herrig@kdfs.de
- Sophia Littkopf
- Referentin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur
- T +49 (0)351 - 88 48 033
- M sophia.littkopf@kdfs.de
Darstellende Kunst
- Angelica Burkhardt
- Sachbearbeiterin Darstellende Kunst, Musik
- T +49 (0)351 - 88 48 014
- M angelica.burkhardt@kdfs.de
- Peter Hausdorf
- Referent Darstellende Kunst, Programmförderung und Verwaltung
- T +49 (0)351 - 88 48 040
- M peter.hausdorf@kdfs.de
Musik
- Angelica Burkhardt
- Sachbearbeiterin Darstellende Kunst, Musik
- T +49 (0)351 - 88 48 014
- M angelica.burkhardt@kdfs.de
- Johannes Schiel
- Stellv. Stiftungsdirektor, Referent Musik, Recht und Verwaltung
- T +49 (0)351 - 88 48 024
- M johannes.schiel@kdfs.de
Film, Soziokultur und Spartenübergreifende Projekte
- Anja Packbier
- Sachbearbeiterin Soziokultur, Film und Spartenübergreifende Projekte
- T +49 (0)351 - 88 48 022
- M anja.packbier@kdfs.de
- Robert Grahl
- Referent Film, Soziokultur, Spartenübergreifende Projekte, Koordination Projektbereich
- T +49 (0)351 - 88 48 019
- M robert.grahl@kdfs.de