Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von knapp 3,5 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.

Förderprofil

Sparten

Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende Vorhaben

Förderhöhe

max. 50 % der Gesamtausgaben
(Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1.)

Eigenanteil

mind. 5 % der Gesamtausgaben

Antragsfristen

1. März und 1. September 

Antragstellung

Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist)

Icon Ranke KDFS

Was wird gefördert?

Gefördert werden in erster Linie Projekte mit überregionaler, landesweiter und internationaler Wirksamkeit, die eine herausragende Qualität und ein eigenständiges Profil nachweisen können. Zudem muss jedes Projekt einer Sparte zugeordnet werden. Was im Einzelnen gefördert werden kann, unterscheidet sich je nach Förderbereich:

Bildende Kunst

KDFS

In der Sparte Bildende Kunst werden insbesondere Projekte des zeitgenössischen Kunstschaffens einschließlich Dokumentationen und Publikationen, Ausstellungen und Wettbewerbe gefördert.

Darstellende Kunst und Musik

KDFS

In der Sparte Darstellende Kunst und Musik werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Festivals sowie Theater-, Tanz- und Musiktage; Wettbewerbe mit landesweiter und internationaler Wirksamkeit; Neuinszenierungen, neue Choreografien und Kompositionsaufträge; Künstlerische Qualifizierung des Nachwuchses und im Amateurbereich; Einzelaufführungen und Aufführungsreihen; Gemeinschafts- und Austauschvorhaben mit ausländischen Künstlerinnen und Künstlern sowie internationale Gastspiele junger sächsischer Künstlerinnen und Künstler. Neuinszenierungen und neue Choreographien werden nur gefördert, wenn der Zuwendungsempfänger mindestens drei Aufführungen im Freistaat Sachsen sicherstellt. Bei Kompositionsaufträgen muss in der Regel die Uraufführung im Freistaat Sachsen stattfinden.

Film

KDFS

Insbesondere folgende Vorhaben werden im Bereich Film gefördert: die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen von besonderem künstlerischen Rang; die Entwicklung von Drehbüchern und Konzepten; Dokumentationen zum sächsischen audiovisuellen Erbe; Erstellung von Zusatzkopien und Untertitelungen zur internationalen Präsentation; Vorführungen von nationaler und internationaler Filmkunst; nationale und internationale Workshops.

Industriekultur

KDFS

In der Sparte Industriekultur werden Projekte gefördert, die Orte des Industriezeitalters und industriekulturelle Lebenswelten auf lebendige Weise erfahrbar machen; die Bauten der Industriekultur beispielhaft beleben; die das industriekulturelle Erbe (Technik, Architektur, Infrastruktur, Lebensweisen, Migration) mit Blick auf die Gegenwart anschaulich und beteiligungsorientiert vermitteln; die in der interdisziplinären Auseinandersetzung mit Industriekultur neue Perspektiven und Zugänge eröffnen und damit die Industriekultur für aktuelle Debatten, Zukunftsfragen und Experimente öffnen; die Akteure aus verschiedenen Handlungsfeldern wirksam miteinander vernetzen, ehrenamtliches Engagement stärken und neue Zielgruppen einbeziehen; die der sächsischen Industriekultur überregionale, landesweite und internationale Aufmerksamkeit verschaffen. 

Literatur

KDFS

In der Sparte Literatur werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Literaturtage, Lesereihen, literarische Veranstaltungen; überregionale und landesweite Wettbewerbe; überregionale und landesweite Schreibwerkstätten; Literaturzeitschriften; Publikationen von herausragender literarischer Qualität. Publikationen herausragender literarischer Qualität werden nur gefördert, wenn die Publikation eine Erstveröffentlichung ist.

Soziokultur

KDFS

Im Bereich der Soziokultur werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Projekte und Kurse soziokultureller Einrichtungen in allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifend, die maßgeblich die künstlerische und kulturelle Bildung unterstützen; kulturelle Aktivitäten, die sich durch nachhaltige Vermittlung künstlerischer Fähigkeiten generationsübergreifend auszeichnen; Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen.

Spartenübergreifende Projekte

KDFS

In dieser Sparte werden insbesondere Projekte gefördert, die tradierte Genregrenzen produktiv überwinden und die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern anderer Sparten ermöglichen sowie Projekte, die intermedial ausgerichtet sind oder neue Interaktionsformen erproben.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren.

Wann können Projekte beantragt werden?

Für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni realisiert werden sollen, kann bis zum 1. September des Vorjahres ein Förderantrag gestellt werden. Diese Frist gilt auch für Projekte, die zwar erst im zweiten Halbjahr stattfinden, aber nachweislich eine längere Vorbereitungszeit benötigen (z.B. Festivals, Großveranstaltungen, Filmproduktionen) bzw. ganzjährig stattfinden (z.B. Veranstaltungs- und Konzertreihen, Workshops). Für Projekte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember stattfinden sollen, endet die Frist am 1. März desselben Jahres. Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Das Online-Formular wird ca. sechs Wochen vor Antragsfrist zur Verfügung gestellt. Um über den Antragsbeginn informiert zu werden, empfehlen wir das Abonnement unseres Newsletters.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Der Antrag auf Projektförderung erfolgt über ein Online-Formular, das spätestens am Tag des Antragsschlusses bis 23.59 Uhr übermittelt werden muss. In diesem Formular werden alle relevanten Angaben zu Projektinhalt, Organisation und Finanzierung abgefragt. Zudem sind dem Antrag eine ausführliche Projektbeschreibung (max. 3 bis 5 Seiten), eine Vorstellung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sowie Informationen zu den maßgeblich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligten Personen beizufügen. Vereine müssen ihre Satzung und ggf. eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung anhängen. Ausführliche Informationen zum Formular und den notwendigen Angaben können in den Hinweisen zum Online-Antrag in unserer Förderfibel nachgelesen werden.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Die Kulturstiftung fördert in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projektes. Mögliche Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Mit maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können Projekte bezuschusst werden, die vorrangig der Förderung des künstlerischen Nachwuchses dienen als auch die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen sowie soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Bei Kompositionsaufträgen und Projekten von Einzelkünstlern in den Bereichen der Bildenden Kunst und Literatur beträgt die maximal mögliche Förderhöhe bis zu 90% der Gesamtausgaben. Auch in der Sparte Industriekultur können ggf. mehr als 50 Prozent gefördert werden. Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist grundsätzlich in Höhe von mindestens fünf Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Sächsischem Reisekostengesetz, Ausgaben für Versicherungen und Gebühren (GEMA/KSK), wenn diese gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich sind sowie Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen, wenn dies für die Durchführung der Maßnahme die wirtschaftlichste Lösung ist.

Was kann nicht gefördert werden?

Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten, Benefizveranstaltungen, Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden sind oder nicht mit der Förderrichtlinie der Kulturstiftung übereinstimmen.

Wer entscheidet über die Förderung?

Zweimal jährlich beraten unabhängige Fachbeiräte über die eingegangenen Anträge und sprechen dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Empfehlungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand die Förderentscheidungen.

Wie müssen die Fördermittel abgerechnet werden?

Spätestens drei Monate nach Beendigung des Projekts muss ein Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Dieser umfasst einen ausführlichen Sachbericht, Belegmaterial und einen zahlenmäßigen Nachweis, der entsprechend dem Finanzierungsplan aufzustellen ist. Der Nachweis muss entsprechend der im Zuwendungsbescheid festgelegten Frist eingereicht werden. Formularvorlagen für den Verwendungsnachweis stehen im Download-Bereich zur Verfügung.

Auswahl geförderter Projekte

Geförderte Projekte

Die Buchhändlerin (Darstellende Kunst)

Kathleen Gaube

Begehungen 2022 im ehemaligen Erzgebirgsbad Thalheim (Spartenübergreifende Projekte)

Begehungen e.V.

Festival Literatur JETZT! (Literatur)

Literatur JETZT! e.V.

Die Rote Zora (Darstellende Kunst)

Lehmann und Wenzel GbR

Dekonstruktion - Ein partizipativer Abriss der scheune (Soziokultur)

scheune e.V.

Tiarella Hybrid - Eine botanische Persönlichkeitsstudie (Darstellende Kunst)

KOMA / Magdalena Weniger GbR

SystemFailed_exploration (Spartenübergreifende Projekte)

Birk Schmithüsen / Nina Maria Stemberger – ArtesMobiles

METROPOL (Darstellende Kunst)

Cie. Freaks und Fremde

The Future Of The Cities (Bildende Kunst)

Halle 14 e.V.

All in One (Darstellende Kunst)

Juwie Dance Company

"Kann denn Denken Sünde sein?" (Literatur)

Junges Literaturhaus Leipzig e.V.

Spielwiese (Darstellende Kunst)

Leipziger Tanztheater e.V.

Leipziger Herbstsalon (Musik)

Freundeskreis des Ensembles Himmelpfortgrund

DAVE Festival 2021 »Save the Next Dance« (Spartenübergreifende Projekte)

DAVE e.V.

Frauen in bunten Kleidern und mit beschriebenen Plakaten stehen auf der Straße.

Sommerparade der Werktätigen (Industriekultur)

Schaubühne Lindenfels gAG

Who knows? (Darstellende Kunst)

Mandy Unger

Ausstellung Freiheit zur Freiheit (Bildende Kunst)

Kunsthaus Dresden

Molded Dances (Darstellende Kunst)

Clara Sjölin

In einem kugelförmigen Raum werden Sterne und die Abbildung eines Aliens an die Wand projiziert. In der Mitte steht ein Junge und blickt nach oben.

CrossMedia Tour (Soziokultur)

Medienkulturzentrum Dresden e.V.

Kurzfilm: Saka sy Vorona (Film)

Ulrich Seis

Zu Hause in Prohlis (Soziokultur)

SOCIETAETSTHEATER gGmbH

Dresdner Drum & Bass Festival (Musik)

Dresdner Drumfestival e.V.

In einer kugelförmigen Konstellation mit farbiger Innengestaltung stehen zwei Personen.

Upside down - Die Welt steht Kopf (Darstellende Kunst)

Theater Titanick GbR

Ein DJ legt vor einer großen Menschenmenge in einem Club auf.

DAVE Festival (Spartenübergreifende Projekte)

DAVE e.V.

Zwei Frauen mit Mikrofonen stehen vor einem bemalten Stoffvorhang.

Chemnitzer Hörspielinsel (Literatur)

Radio T e.V.

Eine kostümierte Frau mit Hasenohren und einer Karotte um den Hals streckt ihre Hand nach vorn.

Ox und Esel - Eine Art Krippenspiel (Darstellende Kunst)

Theaterkollektiv schall und rauch GbR

Ausstellung Clemens von Wedemeyer (Bildende Kunst)

Galerie für Zeitgenössische Kunst Leipzig

Moritzburg Festival (Musik)

Kammermusikfestival Schloss Moritzburg e.V.

Die Entführung auf dem Jahrmarkt (Darstellende Kunst)

Serkowitzer Volksoper e.V.

Eine Frau mit einer violetten Satinhose und einem orangenen Oberteil lehnt an dem linken Bein eines Mannes, welcher eine weiße Hose, ein rotes T-Shirt sowie eine grüne Mütze trägt.

MOTEL VIBES (Darstellende Kunst)

Cindy Hammer

KitaKinoWoche (Film)

Vision Kino gGmbH

Internationales Festival für Dokumentar- und Animationsfilm (Film)

Leipziger Dok-Filmwochen GmbH

Eine Stadt tanzt: das Manifest (Soziokultur)

Kulturfabrik Hoyerswerda e.V.

Vor einer Sitzgruppe mit Aufzeichnungen steht ein Mann am Pult.

Trans Europe Halles #87 Konferenz pARTicipation (Spartenübergreifende Projekte)

Zentralwerk e.V.

IMENEO - Oper auf dem Land (Darstellende Kunst und Musik)

Flügelschlag Werkbühne e.V.

Von Rosen und anderen Wundern (Darstellende Kunst)

Christiane Weidringer

In drei Schritten zum Antrag

  1. Wenn Sie einen Antrag auf Projektförderung einreichen möchten, tragen Sie vorab bitte alle notwendigen Informationen zu Projektinhalt, Organisation und Finanzierung zusammen. Bereiten Sie die entsprechenden Dokumente vor, die dem Online-Antrag als Anhänge angefügt werden müssen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in den Hinweisen zum Online-Antrag in unserer Förderfibel.
  2. Sie rufen das Online-Antragsformular auf und füllen alle Felder vollständig aus. Bitte ordnen Sie Ihr Vorhaben eindeutig einer Sparte zu und achten Sie auf eine korrekte E-Mail-Adresse. Laden Sie alle notwendigen Anhänge hoch. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, senden Sie den Antrag über den blauen Button im Formular unten rechts ab. Danach erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
  3. Nach Absenden des Antrags wird Ihr Antrag durch die Kulturstiftung geprüft. Dies kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen. Im Anschluss erhalten Sie eine offizielle Eingangsbestätigung. Über das Ergebnis des Entscheidungsverfahrens informieren wir Sie Mitte Dezember (1. Halbjahr) bzw. Mitte Juni (2. Halbjahr).

Formularvorlagen, Nebenbestimmungen und Logos:

Zum Download-Bereich

Ansprechpartner für jede Sparte

Bildende Kunst und Industriekultur

Friederike Vialon-Rüdrich
Sophia Littkopf

Darstellende Kunst und Musik

Angelica Burkhardt
Peter Hausdorf
  • Peter Hausdorf
  • Referent Darstellende Kunst und Musik, Programmförderung sowie Verwaltung
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 040
  • peter.hausdorf@kdfs.de
Johannes Schiel
  • Johannes Schiel
  • Stellv. Stiftungsdirektor, Referent Darstellende Kunst und Musik, Recht und Verwaltung
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 024
  • johannes.schiel@kdfs.de

Film, Soziokultur und Spartenübergreifende Projekte

Anja Packbier
  • Anja Packbier
  • Sachbearbeiterin Soziokultur, Film und Spartenübergreifende Projekte
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 022
  • anja.packbier@kdfs.de
Robert Grahl
  • Robert Grahl
  • Referent Film, Soziokultur, Spartenübergreifende Projekte, Koordination Projektbereich
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 019
  • robert.grahl@kdfs.de

Literatur

Friederike Vialon-Rüdrich
Prof. Dr. Manuel Frey
  • Prof. Dr. Manuel Frey
  • Stiftungsdirektor
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 00
  • kontakt@kdfs.de

Weitere Informationen