Projektförderung

Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von rund 3,6 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.

Förderprofil

Sparten

Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende Vorhaben

Förderhöhe

max. 50 % der Gesamtausgaben
(Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1.)

Eigenanteil

mind. 5 % der Gesamtausgaben

Antragsfristen

1. März und 1. September 

Antragstellung

Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist)

Was wird gefördert?

Gefördert werden in erster Linie Projekte mit überregionaler, landesweiter und internationaler Wirksamkeit, die eine herausragende Qualität und ein eigenständiges Profil nachweisen können. Zudem muss jedes Projekt einer Sparte zugeordnet werden. Was im Einzelnen gefördert werden kann, unterscheidet sich je nach Förderbereich:

Bildende Kunst

KDFS

In der Sparte Bildende Kunst werden insbesondere Projekte des zeitgenössischen Kunstschaffens einschließlich Dokumentationen und Publikationen, Ausstellungen und Wettbewerbe gefördert.

Darstellende Kunst und Musik

KDFS

In der Sparte Darstellende Kunst und Musik werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Festivals sowie Theater-, Tanz- und Musiktage; Wettbewerbe mit landesweiter und internationaler Wirksamkeit; Neuinszenierungen, neue Choreografien und Kompositionsaufträge; Künstlerische Qualifizierung des Nachwuchses und im Amateurbereich; Einzelaufführungen und Aufführungsreihen; Gemeinschafts- und Austauschvorhaben mit ausländischen Künstlerinnen und Künstlern sowie internationale Gastspiele junger sächsischer Künstlerinnen und Künstler. Neuinszenierungen und neue Choreographien werden nur gefördert, wenn der Zuwendungsempfänger mindestens drei Aufführungen im Freistaat Sachsen sicherstellt. Bei Kompositionsaufträgen muss in der Regel die Uraufführung im Freistaat Sachsen stattfinden.

Film

KDFS

Insbesondere folgende Vorhaben werden im Bereich Film gefördert: die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen von besonderem künstlerischen Rang; die Entwicklung von Drehbüchern und Konzepten; Dokumentationen zum sächsischen audiovisuellen Erbe; Erstellung von Zusatzkopien und Untertitelungen zur internationalen Präsentation; Vorführungen von nationaler und internationaler Filmkunst; nationale und internationale Workshops.

Industriekultur

KDFS

In der Sparte Industriekultur werden Projekte gefördert, die Orte des Industriezeitalters und industriekulturelle Lebenswelten auf lebendige Weise erfahrbar machen; die Bauten der Industriekultur beispielhaft beleben; die das industriekulturelle Erbe (Technik, Architektur, Infrastruktur, Lebensweisen, Migration) mit Blick auf die Gegenwart anschaulich und beteiligungsorientiert vermitteln; die in der interdisziplinären Auseinandersetzung mit Industriekultur neue Perspektiven und Zugänge eröffnen und damit die Industriekultur für aktuelle Debatten, Zukunftsfragen und Experimente öffnen; die Akteure aus verschiedenen Handlungsfeldern wirksam miteinander vernetzen, ehrenamtliches Engagement stärken und neue Zielgruppen einbeziehen; die der sächsischen Industriekultur überregionale, landesweite und internationale Aufmerksamkeit verschaffen. 

Literatur

KDFS

In der Sparte Literatur werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Literaturtage, Lesereihen, literarische Veranstaltungen; überregionale und landesweite Wettbewerbe; überregionale und landesweite Schreibwerkstätten; Literaturzeitschriften; Publikationen von herausragender literarischer Qualität. Publikationen herausragender literarischer Qualität werden nur gefördert, wenn die Publikation eine Erstveröffentlichung ist.

Soziokultur

KDFS

Im Bereich der Soziokultur werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Projekte und Kurse soziokultureller Einrichtungen in allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifend, die maßgeblich die künstlerische und kulturelle Bildung unterstützen; kulturelle Aktivitäten, die sich durch nachhaltige Vermittlung künstlerischer Fähigkeiten generationsübergreifend auszeichnen; Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen.

Spartenübergreifende Projekte

KDFS

In dieser Sparte werden insbesondere Projekte gefördert, die tradierte Genregrenzen produktiv überwinden und die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern anderer Sparten ermöglichen sowie Projekte, die intermedial ausgerichtet sind oder neue Interaktionsformen erproben.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren.

Wann können Projekte beantragt werden?

Für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni realisiert werden sollen, kann bis zum 1. September des Vorjahres ein Förderantrag gestellt werden. Diese Frist gilt auch für Projekte, die zwar erst im zweiten Halbjahr stattfinden, aber nachweislich eine längere Vorbereitungszeit benötigen (z.B. Festivals, Großveranstaltungen, Filmproduktionen) bzw. ganzjährig stattfinden (z.B. Veranstaltungs- und Konzertreihen, Workshops). Für Projekte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember stattfinden sollen, endet die Frist am 1. März desselben Jahres. Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Das Online-Formular wird ca. sechs Wochen vor Antragsfrist zur Verfügung gestellt. Um über den Antragsbeginn informiert zu werden, empfehlen wir das Abonnement unseres Newsletters.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Der Antrag auf Projektförderung erfolgt über ein Online-Formular, das spätestens am Tag des Antragsschlusses bis 23.59 Uhr übermittelt werden muss. In diesem Formular werden alle relevanten Angaben zu Projektinhalt, Organisation und Finanzierung abgefragt. Zudem sind dem Antrag eine ausführliche Projektbeschreibung (max. 3 bis 5 Seiten), eine Vorstellung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sowie Informationen zu den maßgeblich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligten Personen beizufügen. Vereine müssen ihre Satzung und ggf. eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung anhängen. Ausführliche Informationen zum Formular und den notwendigen Angaben können in den Hinweisen zum Online-Antrag in unserer Förderfibel nachgelesen werden.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Die Kulturstiftung fördert in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projektes. Mögliche Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Mit maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können Projekte bezuschusst werden, die vorrangig der Förderung des künstlerischen Nachwuchses dienen als auch die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen sowie soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Bei Kompositionsaufträgen und Projekten von Einzelkünstlern in den Bereichen der Bildenden Kunst und Literatur beträgt die maximal mögliche Förderhöhe bis zu 90% der Gesamtausgaben. Auch in der Sparte Industriekultur können ggf. mehr als 50 Prozent gefördert werden. Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist grundsätzlich in Höhe von mindestens fünf Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Sächsischem Reisekostengesetz, Ausgaben für Versicherungen und Gebühren (GEMA/KSK), wenn diese gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich sind sowie Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen, wenn dies für die Durchführung der Maßnahme die wirtschaftlichste Lösung ist.

Was kann nicht gefördert werden?

Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten, Benefizveranstaltungen, Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden sind oder nicht mit der Förderrichtlinie der Kulturstiftung übereinstimmen.

Wer entscheidet über die Förderung?

Zweimal jährlich beraten unabhängige Fachbeiräte über die eingegangenen Anträge und sprechen dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Empfehlungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand die Förderentscheidungen.

Wie müssen die Fördermittel abgerechnet werden?

Spätestens drei Monate nach Beendigung des Projekts muss ein Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Dieser umfasst einen ausführlichen Sachbericht, Belegmaterial und einen zahlenmäßigen Nachweis, der entsprechend dem Finanzierungsplan aufzustellen ist. Der Nachweis muss entsprechend der im Zuwendungsbescheid festgelegten Frist eingereicht werden. Formularvorlagen für den Verwendungsnachweis stehen im Download-Bereich zur Verfügung.

In drei Schritten zum Antrag

  1. Wenn Sie einen Antrag auf Projektförderung einreichen möchten, tragen Sie vorab bitte alle notwendigen Informationen zu Projektinhalt, Organisation und Finanzierung zusammen. Bereiten Sie die entsprechenden Dokumente vor, die dem Online-Antrag als Anhänge angefügt werden müssen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in den Hinweisen zum Online-Antrag in unserer Förderfibel.
  2. Sie rufen das Online-Antragsformular auf und füllen alle Felder vollständig aus. Bitte ordnen Sie Ihr Vorhaben eindeutig einer Sparte zu und achten Sie auf eine korrekte E-Mail-Adresse. Laden Sie alle notwendigen Anhänge hoch. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, senden Sie den Antrag über den blauen Button im Formular unten rechts ab. Danach erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
  3. Nach Absenden des Antrags wird Ihr Antrag durch die Kulturstiftung geprüft. Dies kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen. Im Anschluss erhalten Sie eine offizielle Eingangsbestätigung. Über das Ergebnis des Entscheidungsverfahrens informieren wir Sie Mitte Dezember (1. Halbjahr) bzw. Mitte Juni (2. Halbjahr).

Formularvorlagen, Nebenbestimmungen und Logos:

Auswahl geförderter Projekte

Ein Mann im weißen Anzug steht auf dem Dach eines Hauses und spielt auf seiner Geige. Grüne Baumkronen verschwimmen im Hintergrund.

Villa Wigman für TANZ e. V. Dresden

100 Jahre Wigman Schule. Lernen - Leben – Tanzen (Darstellende Kunst)

Eine Frau bläst mit einem Mundstück in ein Mikrofon. Ihre Augen sind geschlossen. Im Hintergrund ist ein Mann an einem Mischpult zu erkennen.

Energiefabrik Knappenrode

Konzert: Klangimpulse (Industriekultur)

Ein rosa Kinderwagen steht auf einer Kopfsteinpflasterstraße vor einem Hauseingang. Aus dem Kinderwagen quillt pinken Schaum.

Stephanie Lüning

Expect the unexpected (Bildende Kunst)

Zwei Männer und zwei Frauen in pastellfarbenen Anoraks stehen nebeneinander vor einem hellblauen Vorhang und blicken in die Kamera.

James & Priscilla GbR

Miami Punk (Darstellende Kunst)

In einem blau-weiß gefliesten Hallenbad putzen einige Erwachsene und Kinder im leeren Becken die Fliesen am Boden.

Begehungen e. V.

Begehungen 2022 im ehemaligen Erzgebirgsbad Thalheim (Spartenübergreifende Projekte)

Auf einer Bühne sitzen sich zwei Frauen auf Sesseln an einem Tisch gegenüber und unterhalten sich.

Literatur JETZT! e. V.

Festival Literatur JETZT! (Literatur)

Ein kleines Orchester aus vier Streichern spielt ein Konzert unter einer Baumkrone, im Hintergrund sitzt ein großes Publikum auf einer Wiese.

Kammermusikfestival Schloss Moritzburg e. V.

30. Moritzburg Festival 2022 (Musik)

Leipziger Dok-Filmwochen GmbH

Internationales Festival für Dokumentar- und Animationsfilm (Film)

Ein Mann mit einer Umgehängten Gitarre steht auf einem Platz und ruft durch ein Megaphone.

scheune e. V.

Dekonstruktion - Ein partizipativer Abriss der scheune (Soziokultur)

Ein Darsteller mit Holzmaske und übergroßer hölzerner Hand blickt in die Kamera. Hinter ihm auf der Bühnen sind ein Gitarrist und zwei Darsteller zu sehen, die geisterhafte, an Holzleisten befestigte Figuren tragen.

Lehmann und Wenzel GbR

Die Rote Zora (Darstellende Kunst)

Auf einer blau beleuchteten Bühne stehen sich eine Frau und ein Mann gegenüber. Sie sind blau und grün gekleidet und erinnern mit ihren Perücken an Legofiguren. Sie kämpfen mit aufblasbaren Baseballschlägern.

Kathleen Gaube

Die Buchhändlerin (Darstellende Kunst)

Drei Frauen in blauen und grauen Schürzen stehen nebeneinander auf einer Bühne und blicken starr in die Kamera.

Irina Pauls

shift change - SCHICHTWECHSEL (Industriekultur)

Eine in lila und grün gekleidete Performerin bewegt sich aufrecht knieend auf einer weißen Bühne und umklammert dabei einen Sack Blumenerde.

KOMA / Magdalena Weniger GbR

Tiarella Hybrid - Eine botanische Persönlichkeitsstudie (Darstellende Kunst)

Drei Darsteller stehen nebeneinander auf einer dunklen Bühne in lila Licht. Sie tragen helle, enge Hosen und einen dunklen Umhang mit Kapuze. Ihre Handflächen mit neongrünen Fingerspitzen strecken sie nach vorn.

Birk Schmithüsen / Nina Maria Stemberger – ArtesMobiles

SystemFailed_exploration (Spartenübergreifende Projekte)

Auf einer rot beleuchteten Bühne tanzt ein in schwarz gekleidetes Paar eng beieinander. Die Frau trägt einen Rattenkopf aus Pappmaché mit spitzen Zähnen über ihrem Kopf.

Cie. Freaks und Fremde

METROPOL (Darstellende Kunst)

Eine Frau betrachtet eine großflächige, in Holzbalken gerahmte Arbeit, auf der die Bauteile eines schwarzen Fahrrads im Seitenprofil und in der Vogelperspektive montiert sind.

Halle 14 e. V.

The Future Of The Cities (Bildende Kunst)

Auf einer Bühne stehen vier Performer in statischen Posen, hinter ihnen steigt mannshoch Nebel aus einer Nebelmaschine auf. Ein heller, bläulicher Lichtkegel beleuchtet die Bühne.

Juwie Dance Company

All in One (Darstellende Kunst)

Nahaufnahme zweier Männer, die an einem Tisch mit Mikrofonen sitzen und in ein Gespräch vertieft sind.

Junges Literaturhaus Leipzig e. V.

"Kann denn Denken Sünde sein?" (Literatur)

Auf einem beleuchteten Tanzboden liegt bäuchlings eine Performerin in einem schwarzen Outfit.

Leipziger Tanztheater e. V.

Spielwiese (Darstellende Kunst)

Blick von der Seite auf einen Mann, der Klavier spielt, im Hintergrund sind unscharf zwei Streicher zu erkennen.

Freundeskreis des Ensembles Himmelpfortgrund

Leipziger Herbstsalon (Musik)

Eine Frau mit Kopfhörern steht in einem dunklen Raum mit bunten Lichtprojektionen und bedient ein Mischpult.

DAVE e. V.

DAVE Festival 2021 »Save the Next Dance« (Spartenübergreifende Projekte)

Frauen in bunten Schürzen und mit beschriebenen Plakaten laufen auf einer Straße.

Schaubühne Lindenfels gAG

Sommerparade der Werktätigen (Industriekultur)

Eine Performerin sitzt mit ausgestreckten Beinen auf einer warm beleuchteten Bühne und lehnt ihren Oberkörper schräg an Bein und Arme eines Mannes, der hinter ihr steht und sich über sie beugt.

Mandy Unger

Who knows? (Darstellende Kunst)

Kunsthaus Dresden

Ausstellung Freiheit zur Freiheit (Bildende Kunst)

Blick von hinten über die Schulter einer Frau, die am Rand einer Bühne steht und Klarinette spielt. Auf der Bühne sind unscharf zwei Darsteller zu erkennen.

Clara Sjölin

Molded Dances (Darstellende Kunst)

In einer dunklen Kuppel werden Sterne und die Abbildung eines Aliens an die Wand projiziert. In der Mitte steht ein Jugendlicher mit ausgestreckten Armen und blickt nach oben.

Medienkulturzentrum Dresden e. V.

CrossMedia Tour (Soziokultur)

Ulrich Seis

Kurzfilm: Saka sy Vorona (Film)

Societaetstheater gGmbH

Zu Hause in Prohlis (Soziokultur)

Dresdner Drumfestival e. V.

Dresdner Drum & Bass Festival (Musik)

In einer großen globusartigen Holzkonstruktion stehen zwei Performerinnen.

Theater Titanick GbR

Upside down - Die Welt steht Kopf (Darstellende Kunst)

Nahaufnahme einer weiß kostümierten Schauspielerin mit historischer Perücke. Sie singt, im Hintergrund sind unscharf zwei weitere Schauspieler zu erkennen.

Serkowitzer Volksoper e. V.

Präludium und Unfug (Darstellende Kunst und Musik)

Zwei Frauen mit Mikrofonen stehen vor einem bemalten Stoffvorhang in einem kaum beleuchteten Raum. Neben ihnen steht ein Schreibtisch mit Laptop und Lampen sowie ein Bürostuhl.

Radio T e. V.

Chemnitzer Hörspielinsel (Literatur)

Eine Schauspielerin mit Hasenohren und einer Karotte um den Hals steht auf einer Bühne und streckt ihre Hand nach vorn.

Theaterkollektiv schall und rauch GbR

Ox und Esel - Eine Art Krippenspiel (Darstellende Kunst)

Galerie für Zeitgenössische Kunst Leipzig

Ausstellung Clemens von Wedemeyer (Bildende Kunst)

Eine Tänzerin und ein Tänzer in farbigen Outfits liegen ineinander verschränkt auf dem Boden einer weißen Bühne.

Cindy Hammer

MOTEL VIBES (Darstellende Kunst)

Vision Kino gGmbH

KitaKinoWoche (Film)

Kulturfabrik Hoyerswerda e. V.

Eine Stadt tanzt: das Manifest (Soziokultur)

Personen sitzen auf Stühlen verteilt in einem kleinen Raum, an dessen Wände verschiedene Kunstwerke hängen, und verfolgen den Vortrag eines Mannes, der an einem Pult vor ihnen steht.

Zentralwerk e. V.

Trans Europe Halles #87 Konferenz pARTicipation (Spartenübergreifende Projekte)

Zwei Schauspieler in Kostümen auf einer Bühne, im Hintergrund eine bedruckte Leinwand.

Flügelschlag Werkbühne e. V.

IMENEO - Oper auf dem Land (Darstellende Kunst und Musik)

Eine Frau in einem roten Kleid spielt eine Laute, im Hintergrund ist ein Schattenspiel zu sehen.

Christiane Weidringer

Von Rosen und anderen Wundern (Darstellende Kunst)

Ansprechpartner für jede Sparte

Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur

Carolin Herrig
  • Carolin Herrig
  • Sachbearbeiterin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur
  • T +49 (0)351 - 88 48 035
  • M carolin.herrig@kdfs.de
Sophia Littkopf
  • Sophia Littkopf
  • Referentin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur
  • T +49 (0)351 - 88 48 033
  • M sophia.littkopf@kdfs.de

Darstellende Kunst und Musik

Angelica Burkhardt
Peter Hausdorf
  • Peter Hausdorf
  • Referent Darstellende Kunst und Musik, Programmförderung sowie Verwaltung
  • T +49 (0)351 - 88 48 040
  • M peter.hausdorf@kdfs.de
Johannes Schiel
  • Johannes Schiel
  • Stellv. Stiftungsdirektor, Referent Darstellende Kunst und Musik, Recht und Verwaltung
  • T +49 (0)351 - 88 48 024
  • M johannes.schiel@kdfs.de

Film, Soziokultur und Spartenübergreifende Projekte

Anja Packbier
  • Anja Packbier
  • Sachbearbeiterin Soziokultur, Film und Spartenübergreifende Projekte
  • T +49 (0)351 - 88 48 022
  • M anja.packbier@kdfs.de
Robert Grahl
  • Robert Grahl
  • Referent Film, Soziokultur, Spartenübergreifende Projekte, Koordination Projektbereich
  • T +49 (0)351 - 88 48 019
  • M robert.grahl@kdfs.de

Weitere Informationen