FAQ

Hier sind Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu finden. Diese sind sowohl in der Planungsphase vor dem Antrag, als auch bei der Realisierung des Projekts und bei der späteren Abrechnung relevant.

Förder-Wissen

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Sächsischem Reisekostengesetz, Ausgaben für Versicherungen und Gebühren (GEMA/KSK), wenn diese gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich sind sowie Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen, wenn dies für die Durchführung der Maßnahme die wirtschaftlichste Lösung ist.

Auf welchem Weg stelle ich meinen Förderantrag?

In der Projektförderung und bei der Bewerbung um ein Stipendium erfolgt die Antragstellung über ein Onlineantragsformular. Postalische Einsendungen sind nicht erforderlich. Der Link zum Antragsformular wird in der Regel sechs Wochen vor Fristende auf der Seite Projektförderung freigeschaltet. In der Programmförderung erfolgt die Antragstellung auf unterschiedliche Weise. Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.

Können investive Maßnahmen gefördert werden?

Nein, die Kulturstiftung fördert in der Regel keine investiven Maßnahmen. Eine Ausnahme bildet unter bestimmten Bedingungen der Kleinprojektefonds.

Sind Einnahmen Eigenmittel?

Projekteinnahmen, welche während der Projektlaufzeit eingenommen werden, sind keine Eigenmittel. Dazu zählen beispielsweise Einnahmen aus Merchandise- und Ticketverkäufen oder Teilnahmegebühren.

Ich bin an einer Hochschule immatrikuliert und möchte eine Förderung beantragen. Ist das möglich?

In der Regel richtet sich die Förderung der Kulturstiftung an freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler mit abgeschlossenem Studium. Wer an einer Hochschule immatrikuliert ist, kann daher kein Stipendium bei der Kulturstiftung beantragen. Nur in der Sparte Bildende Kunst können Stipendien auch an Meisterschülerinnen oder -schüler vergeben werden.

Wann und wie erfahre ich, ob mein Projekt gefördert werden kann?

In der Projektförderung ist die Entscheidung in der Regel 3,5 Monate nach Antragsfrist auf unserer Homepage einzusehen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden parallel auch per Post benachrichtigt. Bei Erhalt eines positiven Bescheides muss ein aktualisierter Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden, damit das Projekt bewilligt werden kann. Dies erfolgt formlos per Post oder Mail. Bei anderen Förderprogrammen werden die Antragstellerinnen und Antragsteller fortlaufend im Jahr und zeitnah per Post oder E-Mail über die Förderentscheidung informiert.

Wie muss ich auf die Förderung hinweisen?

Als Empfänger staatlicher Zuwendung muss der Projektträger in allen Publikationen und Werbematerialien mit drei Elementen auf die Förderung hinweisen (Transparenzhinweis, Logo der Kulturstiftung und Landessignet des Freistaates Sachsen). Diese sind im Service-Bereich bereitgestellt. Gern prüfen wir vor Produktion der Publikation/des Werbemittels die Richtigkeit der Verwendung.

Kann ich die Aktive Zahlungsaufforderung auch per Mail schicken?

Ja, dies ist möglich. Bitte beachten Sie, dass auch bei digitaler Einsendung eine Unterschrift nötig ist. Das Formular hierfür erhalten Sie mit Ihrem Zuwendungsbescheid, es ist nicht von der Website herunterzuladen.

Über welche Änderungen in meinem Projekt muss ich die Kulturstiftung informieren?

Projektträger müssen die Kulturstiftung über Änderungen im Finanzierungsplan, im Projektablauf, Projektinhalt und über Änderungen des Projekttitels informieren. Nach einer Prüfung durch die Kulturstiftung werden die Änderungen formlos per E-Mail bestätigt.

Muss ich den Verwendungsnachweis postalisch zusenden oder ist die digitale Form per Mail ausreichend?

Der Verwendungsnachweis kann per Post oder E-Mail bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Das Formular muss in beiden Fällen vom Projektträger unterschrieben werden. Werbemittel, Bilder und Pressespiegel sollten bevorzugt per E-Mail oder über einen von der Kulturstiftung bereitgestellten Link hochgeladen werden. Den Link erhalten Sie auf Anfrage von der Kulturstiftung.

Kauft die Kulturstiftung Nachlässe von Künstlern und Künstlerinnen an?

Nein, die Kulturstiftung kauft keine Künstlernachlässe an. In Kooperation mit dem Kunstfonds werden jedes Jahr Ankäufe von Werken zeitgenössischer Kunst getätigt. Die Nominierungen erfolgen durch den Fachbeirat Bildende Kunst. Eine Bewerbung ist nicht möglich.