Stiftungsportrait

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen wurde am 17. Mai 1993 vom Freistaat Sachsen als rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts per Gesetz errichtet. Sie fördert derzeit jährlich rund 900 Projekte mit einem Fördervolumen von mehr als 5 Millionen Euro. Hinzu kommt die Umsetzung von aktuellen Förderaufgaben für den Freistaat Sachsen. Im Zentrum der Stiftungsarbeit steht die freie Entfaltung von Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen.

Damit Kultur wachsen kann

Aufgabenfelder

Die Kulturstiftung initiiert, realisiert und fördert Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Literatur, Film, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur und auf Projekten des interkulturellen Dialogs. Mit den von ihr konzipierten Programmen reagiert die Kulturstiftung flexibel auf den kulturellen Wandel in der Gesellschaft. Außerdem vergibt sie Stipendien und kauft Werke Bildender Kunst für den Freistaat Sachsen an. Mit der Schenkung des bedeutenden sächsischen Künstlers Prof. Max Uhlig verfügt die Kulturstiftung seit 2018 über eine wertvolle Immobilie im Stadtgebiet Dresden.
Zur Umsetzung vieler Vorhaben ist die Kulturstiftung im ständigen Dialog mit Freunden und Partnern im Freistaat Sachsen, in der Bundesrepublik und in den europäischen Nachbarländern.

Als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Stiftungen bekennt sich die Kulturstiftung zu den »Grundsätzen guter Stiftungspraxis«.

Organisationsstruktur

Berechenbar, verlässlich und vertrauenswürdig: Hinter der Kulturstiftung stehen Menschen, die sichtbar und jederzeit überprüfbar im Interesse Dritter handeln. Es sind die Abgeordneten des Sächsischen Landtags, die der Kulturstiftung die benötigten öffentlichen Gelder zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Umsetzung neuer Förderideen zur Verfügung stellen. Die Mitglieder des Kuratoriums, allen voran der Sächsische Ministerpräsident als Kuratoriumsvorsitzender und die Staatsministerin für Kultur und Tourismus als geschäftsführende Kuratorin, wachen über die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Der ehrenamtliche Stiftungsvorstand trifft die Entscheidungen, die von der Geschäftsstelle vorbereitet werden. Kompetente und unabhängige, ebenfalls ehrenamtlich tätige Fachbeiräte sichern die Qualität der ausgewählten Förderanträge. Alle Gremien arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. An ihrer Seite steht das erfahrene Team der Geschäftsstelle, in dessen Händen die Koordination und Umsetzung sämtlicher Stiftungsaufgaben liegen.

Selbstverständnis

„Manchmal wählt der Staat die im Vergleich mit der Verwaltung flexiblere Form einer Stiftung nur, um zu ermöglichen, dass mit den für diesen Zweck im Staatshaushalt vorgesehenen finanziellen Mitteln eigenverantwortlich und sachorientiert umgegangen wird“, schrieb Hans Joachim Meyer, Sächsischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst a. D. und einer der Gründerväter der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, in seiner Laudatio zum 20jährigen Stiftungsjubiläum im Jahr 2013. Auch der erste Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Kurt Biedenkopf, wollte der Kultur mit einer vom Staat unabhängigen Stiftungsgründung mehr Autonomie geben. Daher ist der Sitz der Kulturstiftung inmitten der historischen Gartenstadt Hellerau nicht zufällig am Ort einer gebauten Utopie gewählt. Hier wie dort stand eine unternehmerische Vision am Anfang des Gedankens. Mit der Gartenstadt entstand eine bedeutende Künstlerkolonie, die Hellerau um 1900 zu einem Wallfahrtsort der frühen Moderne gemacht hat. Mit der Kulturstiftung entstand ein verlässlicher Partner für alle Menschen und Institutionen, denen die Kultur im Freistaat Sachsen am Herzen liegt. Das Grün der Gärten und das Grün der sächsischen Wappenfarben finden sich wieder im Logo der Kulturstiftung. Die organisch gewachsenen Formen spiegeln das Selbstverständnis der Kulturstiftung als Botschafterin für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur.