Stationen eines Projektantrags
Wird ein Stipendium oder eine Projektförderung beantragt, durchläuft ein Förderprojekt viele Stationen. Hier geben wir einen Überblick über das allgemeine Förderverfahren, von der Antragstellung bis zur Abrechnung.
Vom Antrag zur Abrechnung
- Einreichtermin
Zweimal im Jahr können Sie bei der Kulturstiftung einen Antrag auf Projektförderung einreichen (1. März bzw. 1. September). Anträge für Stipendien werden bis zum 1. Juli entgegengenommen. Für unsere Förderprogramme gelten wechselnde Fristen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausführlich beraten zu lassen. - Antragsprüfung
Nach der Einreichung wird der Antrag zunächst durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturstiftung auf Vollständigkeit geprüft. Dies kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen. Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. - Fachbeiratssitzungen
Ca. sechs Wochen nach Einreichungsschluss beraten die unabhängigen Fachbeiräte und Expertengremien der Kulturstiftung über die eingegangenen Anträge und geben ihre Förderempfehlungen für den Vorstand der Kulturstiftung ab. Im Anschluss an die Sitzungen werden die Empfehlungslisten den Vorstandsmitgliedern übermittelt. - Vorstandssitzungen
Ca. einen Monat nach den Beiratssitzungen tagt der Vorstand der Kulturstiftung und trifft auf Grundlage der Empfehlungen der Fachbeiräte und Expertengremien seine Förderentscheidungen. - Zwischeninformation
Direkt nach den Vorstandssitzungen erhalten Sie per Post je nach Entscheidung einen Ablehnungsbescheid oder bei positiver Entscheidung einen Zwischenbescheid. In der Projekt- und Programmförderung erfolgt das in der Regel Mitte Dezember (1. Halbjahr) bzw. Mitte Juni (2. Halbjahr), bei einem Stipendienantrag Mitte November. Mit dem Zwischenbescheid wird ein Datum genannt, zu welchem Sie einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan einreichen können. - Bewilligung
Sobald alle Unterlagen in aktualisierter Form vorliegen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. - Auszahlung
Dem Zuwendungsbescheid liegt die aktive Zahlungsaufforderung bei. Diese schicken Sie ausgefüllt und unterschrieben zurück. Dann erhalten Sie zum gewünschten Termin Ihren Förderbetrag. - Projektumsetzung
Sie setzen Ihr Projekt um oder treten Ihr Stipendium an. Gegebenenfalls haben Sie im Laufe der Durchführung noch Änderungen, die Sie uns bitte schriftlich mitteilen. - Projektabrechnung
Spätestens drei Monate nach dem Projektabschluss müssen Sie gegenüber der Kulturstiftung darlegen, dass die Zuwendung sowohl inhaltlich als auch finanziell zweckentsprechend verwendet wurde. Dieser sogenannte Verwendungsnachweis umfasst einen Projekt- bzw. Sachbericht sowie einen zahlenmäßigen Nachweis. Der Nachweis muss entsprechend der im Zuwendungsbescheid festgelegten Frist bei der Kulturstiftung eingereicht werden. - Verwendungsnachweisprüfung
Wir prüfen die eingereichten Nachweise und bitten ggf. um Erläuterungen, Nachreichungen oder fordern eine Rückzahlung. Sobald alle Auflagen erfüllt wurden, kann die Prüfung abgeschlossen werden. - Projektabschluss
Sie erhalten ein Schreiben zur abschließenden Prüfung. Das Projekt ist abgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, alle Unterlagen entsprechend der gesetzlichen Fristen (mindestens fünf Jahre) aufzubewahren.