Nach der Premiere geht es auf Tour. Die Gastspielförderung unterstützt freie Tanz- und Theatergruppen dabei, bereits erarbeitete Produktionen an neuen Orten zur Aufführung zu bringen. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Förderprofil
Fördergegenstand
Gastspiele von Theater- und Tanzproduktionen
Förderhöhe
200 Euro Honorarpauschale pro Person pro Aufführung
200 Euro Unkostenpauschale pro Aufführung
Antragsfrist
Spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels
Antragstellung
per Online-Formular
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastspiele bereits bestehender Theater- und Tanzproduktionen im Freistaat Sachsen sowie Gastspiele sächsischer Theater- und Tanzproduktionen in Deutschland und Europa. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen.
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge auf eine Förderung im aktuellen Kalenderjahr können fortlaufend bei der Kulturstiftung gestellt werden. Jeder Antrag muss mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Gastspiel der Kulturstiftung vorliegen.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Mit dem Antrag sind eine Kurzbeschreibung der jeweiligen Theater- bzw. Tanzproduktion sowie Informationen zur Uraufführung, zum Veranstalter und Gastspielort vorzulegen. Im Fall der erstmaligen Beantragung einer Gastspielförderung sind Informationen zum Antragsteller einzureichen. Für alle am Gastspiel beteiligten Personen muss außerdem ein kurzer künstlerischer Lebenslauf eingereicht werden. Zudem ist eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Spielstätte über Termin und Ort des Gastspiels notwendig. Der Veranstalter soll sich an der Finanzierung des Gastspiels beteiligen. Sofern dies nicht möglich ist, muss dies in der Spielstättenbestätigung begründet werden.
Können mehrere Gastspiele gleichzeitig beantragt werden?
Das Antragsformular kann auch als Sammelantrag für mehrere Gastspiele genutzt werden. Auf diese Weise kann das Gastspiel einer Produktion entweder an bis zu drei unterschiedlichen Aufführungsorten oder am selben Ort an drei unterschiedlichen Terminen beantragt werden. Die Gastspiele, die in einem Antrag zusammengefasst werden, sollten in einem zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten stattfinden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Gastspielförderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die professionell sowie überwiegend freiberuflich im Bereich der Darstellenden Kunst tätig und die unmittelbar an der Vorbereitung bzw. Durchführung des jeweiligen Gastspiels beteiligt ist, erhalten. Antragsberechtigt sind ausschließlich die am Gastspiel beteiligten Akteurinnen und Akteure, nicht die Veranstalter am Gastspielort.
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Für jede am Gastspiel auf Seiten der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers beteiligte Person wird pro Aufführung eine Honorarpauschale von 200 Euro gewährt. Es können maximal 10 Personen pro Gastspiel gefördert werden. Zudem kann eine Unkostenpauschale von 200 Euro pro Aufführung gewährt werden, insbesondere für die Abdeckung von Reise- und Übernachtungskosten.
Im jeweiligen Haushaltsjahr können pro Antragsteller höchstens drei Anträge bewilligt werden. Jährlich können maximal drei Gastspielaufführungen einer Produktion am selben Veranstaltungsort gefördert werden.
Was kann nicht gefördert werden?
Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen mit eigenem künstlerischen Ensemble, die von Kommunen oder Kulturräumen bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Zudem ist die Förderung von Neuinszenierungen oder neuen Choreografien nicht möglich. Auch eine Förderung von Wiederaufnahmen am ursprünglichen Produktionsort bzw. dem Ort der Sitzgemeinde der Antragstellerin/des Antragstellers ist nicht möglich. Ebenfalls nicht förderfähig sind Gastspiele, die bereits auskömmlich durch den Veranstalter finanziert werden.
Wer entscheidet über die Förderung?
Die Entscheidung über die Projektanträge obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. Für die Gastspielförderung von freien Theatergruppen und Bildender Kunst steht ein Förderetat von insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung.
Antragsformular
Auswahl geförderter Gastspiele
Geförderte Gastspiele
Zum Download
Ansprechpartner
- Frances Lorenz
- Sachbearbeiterin Stipendien und Gastspielförderung
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 029
- frances.lorenz@kdfs.de

- Peter Hausdorf
- Referent Kulturland, Gastspiel- und Konzeptförderung sowie Verwaltung
- Telefon +49 (0)351 - 88 48 040
- peter.hausdorf@kdfs.de
In drei Schritten zum Antrag
- Der Antrag auf Gastspielförderung erfolgt über ein Online-Formular. Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie alle Felder vollständig aus. Bitte achten Sie auf eine korrekte E-Mail-Adresse.
- Ergänzende Unterlagen wie die Spielstättenbestätigung, Informationen zum Antragsteller o. ä. können am Ende des Online-Formulars als Anhang hochgeladen werden. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, senden Sie den Antrag über den blauen Button "Antrag jetzt absenden" im Formular unten rechts ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Nach Absenden des Formulars erhalten Sie binnen weniger Tage von uns eine Eingangsbestätigung via E-Mail und werden zeitnah über Bewilligung oder Ablehnung informiert. Im Fall der Förderung muss nach Abschluss des Projektes das Formular Verwendungsnachweis sowie der Fragebogen an den Veranstalter eingereicht werden.