Gastspielförderung Freie Theatergruppen
Nach der Premiere geht es auf Tour. Die Gastspielförderung unterstützt freie Tanz- und Theatergruppen dabei, bereits erarbeitete Produktionen an neuen Orten zur Aufführung zu bringen. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen.
Förderprofil
Fördergegenstand
Gastspiele von Theater- und Tanzproduktionen
Förderhöhe
200 Euro Honorarzuschuss pro Person pro Aufführung, 200 Euro Organisationskostenzuschuss pro Aufführung
Antragsfrist
aktuell keine Antragstellung möglich
Antragstellung
per Online-Formular
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastspiele bereits bestehender Theater- und Tanzproduktionen im Freistaat Sachsen sowie Gastspiele sächsischer Theater- und Tanzproduktionen in Deutschland und Europa. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Mit dem Antrag sind eine Kurzbeschreibung der jeweiligen Theater- bzw. Tanzproduktion sowie Informationen zur Uraufführung, zum Veranstalter und Gastspielort vorzulegen. Im Fall der erstmaligen Beantragung einer Gastspielförderung sind Informationen zum Antragsteller einzureichen. Für alle am Gastspiel beteiligten Personen muss außerdem ein kurzer künstlerischer Lebenslauf eingereicht werden. Zudem ist eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Spielstätte über Termin und Ort des Gastspiels notwendig.
Können mehrere Gastspiele gleichzeitig beantragt werden?
Das Antragsformular kann auch als Sammelantrag für mehrere Gastspiele genutzt werden. Auf diese Weise kann das Gastspiel einer Produktion entweder an bis zu drei unterschiedlichen Aufführungsorten oder am selben Ort an drei unterschiedlichen Terminen beantragt werden. Die Gastspiele, die in einem Antrag zusammengefasst werden, sollten in einem zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten stattfinden.
Wie viele Gastspielförderungen kann man pro Jahr erhalten?
Im jeweiligen Haushaltsjahr können pro Antragsteller höchstens drei Anträge bewilligt werden. Es können im Kalenderjahr maximal drei Gastspiele am selben Veranstaltungsort gefördert werden.
Weiterhin gilt, dass unabhängig vom Antragssteller pro Jahr maximal sechs Gastspiele am selben Veranstaltungsort/beim selben Veranstalter gefördert werden können.
Im Rahmen von Reihen, Festivals oder anderen Veranstaltungszusammenhängen können maximal drei Gastspiele bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung nicht bereits durch den Freistaat Sachsen/die Kulturstiftung gefördert wird.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Gastspielförderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die professionell und freiberuflich im Bereich der Darstellenden Kunst tätig und die unmittelbar an der Vorbereitung bzw. Durchführung des jeweiligen Gastspiels beteiligt ist, erhalten. Gefördert werden ausschließlich Gastspiele freier Tanz- und Theatergruppen sowie von Einzelkünstlerinnen und -künstlern. Antragsberechtigt sind ausschließlich die am Gastspiel beteiligten Akteurinnen und Akteure, nicht die Veranstalter am Gastspielort.
In welcher Höhe werden Gastspiele gefördert?
Für jede am Gastspiel auf Seiten der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers beteiligte Person wird pro Aufführung ein Honorarzuschuss von 200 Euro gewährt. Es können maximal zehn Personen pro Gastspiel gefördert werden, darunter in der Regel höchstens zwei Personen, die nicht selbst auf der Bühne stehen (z. B.: Verantwortliche für Regie, Technik, Licht, Kostüm oder Produktionsleitung). Zudem kann ein Organisationskostenzuschuss von 200 Euro pro Aufführung gewährt werden, insbesondere für die Abdeckung von Reise- und Übernachtungskosten.
Wie muss sich der Veranstalter an der Finanzierung des Gastspiels beteiligen?
Es wird erwartet, dass sich der Veranstalter an der Finanzierung des Gastspiels beteiligt (Honorare, Reisekostenzuschuss etc.). Die Veranstalterbeteiligung ist im Online-Formular bei den “Angaben zum Gastspiel” unter “Beteiligung Veranstalter” einzutragen.
Sofern eine finanzielle Beteiligung nicht möglich ist, muss dies in der Spielstättenbestätigung vom Veranstalter begründet werden.
Was kann nicht gefördert werden?
Nicht antragsberechtigt sind Ensembles, die sich in kommunaler oder staatlicher Trägerschaft befinden bzw. die bereits von Kommunen oder Kulturräumen überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Zudem ist die Förderung von Neuinszenierungen oder neuen Choreografien nicht möglich. Auch eine Förderung von Wiederaufnahmen am ursprünglichen Produktionsort bzw. dem Ort der Sitzgemeinde der Antragstellerin/des Antragstellers ist nicht möglich. Ebenfalls nicht förderfähig sind Improvisationstheater- und Comedyveranstaltungen, Alleinunterhalter und Dinnershows sowie Gastspiele, die bereits auskömmlich durch den Veranstalter finanziert werden oder die im Rahmen von Projekten stattfinden sollen, die bereits anderweitig durch die Kulturstiftung/den Freistaat Sachsen gefördert werden.
Wer entscheidet über die Förderung?
Die Entscheidung über die Gastspielanträge obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. In der Regel werden die Antragsteller vier Wochen nach der Antragstellung über die Entscheidung informiert. Für die Gastspielförderung von freien Theatergruppen und Bildender Kunst standen zuletzt jährlich insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung.
Wie müssen die Fördermittel abgerechnet werden?
Spätestens vier Wochen nach dem letzten Gastspiel muss ein Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Dieser umfasst einen knappen Bericht zum Gastspiel, Belegmaterial (Presseberichte, Flyer, Plakate), eine Belegliste über die ausgezahlten Honorarzuschüsse sowie dem Veranstalterfragebogen. Der Nachweis muss entsprechend der im Zuwendungsbescheid festgelegten Frist eingereicht werden. Die Formularvorlagen für den Verwendungsnachweis stehen weiter unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Auswahl geförderter Gastspiele
Zum Download
Ansprechpartner
- Stefanie Forestier
- Sachbearbeiterin Programmförderung und Kommunikation
- T +49 (0)351 - 88 48 031
- M stefanie.forestier@kdfs.de
- Peter Hausdorf
- Referent Darstellende Kunst, Programmförderung und Verwaltung
- T +49 (0)351 - 88 48 040
- M peter.hausdorf@kdfs.de
In drei Schritten zum Antrag
- Der Antrag auf Gastspielförderung erfolgt über ein Online-Formular. Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie alle Felder vollständig aus. Bitte achten Sie auf eine korrekte E-Mail-Adresse.
- Ergänzende Unterlagen wie die Spielstättenbestätigung, Informationen zum Antragsteller o. ä. können am Ende des Online-Formulars als Anhang hochgeladen werden. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, senden Sie den Antrag über den blauen Button "Antrag jetzt absenden" im Formular unten rechts ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Nach Absenden des Formulars erhalten Sie binnen weniger Tage von uns eine Eingangsbestätigung via E-Mail und werden zeitnah über Bewilligung oder Ablehnung informiert. Im Fall der Förderung muss nach Abschluss des Projektes das Formular Verwendungsnachweis sowie der Fragebogen an den Veranstalter eingereicht werden.