Nach der Premiere geht es auf Tour. Die Gastspielförderung unterstützt freie Tanz- und Theatergruppen dabei, bereits erarbeitete Produktionen an neuen Orten zur Aufführung zu bringen. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen. Anträge können innerhalb von zwei Zeiträumen fortlaufend eingereicht werden: vom 1. Dezember bis zum 15. Juni sowie vom 15. August bis zum 15. November. Anträge für Gastspiele im Jahr 2024 können ab 1. Dezember 2023 gestellt werden.

Förderprofil

Fördergegenstand

Gastspiele von Theater- und Tanzproduktionen

Förderhöhe

200 Euro Honorarpauschale pro Person pro Aufführung, 200 Euro Unkostenpauschale pro Aufführung

Antragsfrist

Spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels,
Anträge für 2024 sind ab 1. Dezember 2023 möglich

Antragstellung

per Online-Formular

Icon Ranke KDFS

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gastspiele bereits bestehender Theater- und Tanzproduktionen im Freistaat Sachsen sowie Gastspiele sächsischer Theater- und Tanzproduktionen in Deutschland und Europa. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen. 

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge auf eine Förderung können innerhalb von zwei Zeiträumen gestellt werden: vom 1. Dezember bis zum 15. Juni sowie vom 15. August bis zum 15. November. Jeder Antrag muss der Kulturstiftung mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Gastspiel vorliegen.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Mit dem Antrag sind eine Kurzbeschreibung der jeweiligen Theater- bzw. Tanzproduktion sowie Informationen zur Uraufführung, zum Veranstalter und Gastspielort vorzulegen. Im Fall der erstmaligen Beantragung einer Gastspielförderung sind Informationen zum Antragsteller einzureichen. Für alle am Gastspiel beteiligten Personen muss außerdem ein kurzer künstlerischer Lebenslauf eingereicht werden. Zudem ist eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Spielstätte über Termin und Ort des Gastspiels notwendig. 

Können mehrere Gastspiele gleichzeitig beantragt werden?

Das Antragsformular kann auch als Sammelantrag für mehrere Gastspiele genutzt werden. Auf diese Weise kann das Gastspiel einer Produktion entweder an bis zu drei unterschiedlichen Aufführungsorten oder am selben Ort an drei unterschiedlichen Terminen beantragt werden. Die Gastspiele, die in einem Antrag zusammengefasst werden, sollten in einem zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten stattfinden. 

Wie viele Gastspielförderungen kann man pro Jahr erhalten?

Im jeweiligen Haushaltsjahr können pro Antragsteller höchstens drei Anträge bewilligt werden. Es können im Kalenderjahr maximal drei Gastspiele am selben Veranstaltungsort gefördert werden. 
Weiterhin gilt, dass unabhängig vom Antragssteller pro Jahr maximal sechs Gastspiele am selben Veranstaltungsort/beim selben Veranstalter gefördert werden können. 
Im Rahmen von Reihen, Festivals oder anderen Veranstaltungszusammenhängen können maximal drei Gastspiele bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung nicht bereits durch den Freistaat Sachsen/die Kulturstiftung gefördert wird.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Gastspielförderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die professionell und freiberuflich im Bereich der Darstellenden Kunst tätig und die unmittelbar an der Vorbereitung bzw. Durchführung des jeweiligen Gastspiels beteiligt ist, erhalten. Gefördert werden ausschließlich Gastspiele freier Tanz- und Theatergruppen sowie von Einzelkünstlerinnen und -künstlern. Antragsberechtigt sind ausschließlich die am Gastspiel beteiligten Akteurinnen und Akteure, nicht die Veranstalter am Gastspielort.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Für jede am Gastspiel auf Seiten der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers beteiligte Person wird pro Aufführung eine Honorarpauschale von 200 Euro gewährt. Es können maximal zehn Personen pro Gastspiel gefördert werden, darunter in der Regel höchstens zwei Personen, die nicht selbst auf der Bühne stehen (z. B.: Verantwortliche für Regie, Technik, Licht, Kostüm oder Produktionsleitung). Zudem kann eine Unkostenpauschale von 200 Euro pro Aufführung gewährt werden, insbesondere für die Abdeckung von Reise- und Übernachtungskosten.
 

Wie muss sich der Veranstalter an der Finanzierung des Gastspiels beteiligen?

Es wird erwartet, dass sich der Veranstalter an der Finanzierung des Gastspiels beteiligt (Honorare, Reisekostenzuschuss etc.). Die Veranstalterbeteiligung ist im Online-Formular bei den “Angaben zum Gastspiel” unter “Beteiligung Veranstalter” einzutragen. 
Sofern eine finanzielle Beteiligung nicht möglich ist, muss dies in der Spielstättenbestätigung vom Veranstalter begründet werden.

Was kann nicht gefördert werden?

Nicht antragsberechtigt sind Ensembles, die sich in kommunaler oder staatlicher Trägerschaft befinden bzw. die bereits von Kommunen oder Kulturräumen überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Zudem ist die Förderung von Neuinszenierungen oder neuen Choreografien nicht möglich. Auch eine Förderung von Wiederaufnahmen am ursprünglichen Produktionsort bzw. dem Ort der Sitzgemeinde der Antragstellerin/des Antragstellers ist nicht möglich. Ebenfalls nicht förderfähig sind Improvisationstheater- und Comedyveranstaltungen, Alleinunterhalter und Dinnershows sowie Gastspiele, die bereits auskömmlich durch den Veranstalter finanziert werden oder die im Rahmen von Projekten stattfinden sollen, die bereits anderweitig durch die Kulturstiftung/den Freistaat Sachsen gefördert werden.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Entscheidung über die Projektanträge obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. Für die Gastspielförderung von freien Theatergruppen und Bildender Kunst steht ein Förderetat von insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung.

Auswahl geförderter Gastspiele

Projektslider Geförderte Gastspiele

FOLK FICTION

Sebastian Weber Dance Company

Nur mit einer Unterhose bekleidet und von einem Kabel umwickelt, wird eine ausdruckslose Frau in orangenes Licht getaucht.

Diesen Mangel nehmen wir persönlich

Adele Dittrich Frydetzki & Co.

Ein Mann in Uniform trägt einen überdimensionalen Kopf aus Pappmaché über dem eigenen, welcher von tiefen Falten durchzogen wird. Links neben ihm ist ein Holzturm aufgebaut in dessen Spitze eine Handpuppe angestrahlt wird.

Die Vermessung der Welt

Theaterkorona

FREIHEIT! Ein Sommertheater mit und ohne Cäsar

TheaterschaffT e.V.

Eine Frau mit einer violetten Satinhose und einem orangenen Oberteil lehnt an dem linken Bein eines Mannes, welcher eine weiße Hose, ein rotes T-Shirt sowie eine grüne Mütze trägt.

MOTEL-VIBES

Cindy Hammer

Im Vordergrund küssen sich zwei Personen innig, während im Hintergrund eine Frau mit einem durscheinenden, bodenlangen Rock aus Plastik und mit angehefteten Puppenarmen posiert.

BILDERZERSTÖRER

bodytalk GbR

Eine als Kürbis verkleidete Frau hält in der linken Hand ein gelbes Vögelchen aus Pappmaché und in der rechten eine Handpuppe, welche eine ältere Dame darstellt.

Frau Meier, die Amsel

ViViD! Figurentheater

Vier Frauen, nur mit Petticoats bekleidet, stehen mit den Füßen in einem Fluss. Ihr Blick ist auf kahle, aus dem Wasser ragende Baumstämme gerichtet.

Queens of Diamonds

JuWie Dance Company

Eine Puppe in einem weißem Tutu und mit einem Pferdeschwanz sitzt auf einer Holzkiste. Im Hintergrund unscharf, stützt sich ihr menschliches Ebenbild mit den Armen auf dieselbe Kiste.

Käthy im Wunderland

Katja Erfurth

Vor einem beschrifteten, dunkelblauen Hintergrund sind ein aus Papier und Pappe bestehender Apfelbaum sowie ein angestrahlter Vogel, welcher von einer Frau gehalten wird, zu sehen.

Die Grimmschwestern

PAPPERLAPAPP Puppenspiel & Erzähltheater

Manucharitam_to be

TanzART e.V.

Ein Streichertrio mit einem Pianisten spielen ein Konzert.

Freiheit - Schöner Götterfunken / Wir endlichen Unendlichen - ein Beethoven-Programm

Cerca Dio

FALLSUCHT - eine autobiografische Performance

schaefer//scherpinski

In violettes Licht getaucht und vor einer mit Stuck verzierten Wand wird eine Frau mit dem Rücken über die Schulter eines Mannes gehoben, während sie ihre Beine zum Spagat spreizt.

Ludwig B.

Phase Zero Productions

JuWieDance Company zu Gast in Weißwasser: "Likuide" und "Rapid Cycling"

JuWie Dance Company

Ein Mann in Beige und ein Mann in Schwarz, welcher eine Kamera in der Hand hält, führen gemeinsam einen Tanz vor Publikum auf.

CLASH

subsTANZ

Eine Frau steht in einem dunklen Raum, welcher punktuell beleuchtet ist, und blickt in die Ferne. Vereinzelt schweben silberne Luftballons über dem Boden.

Despairing Brainchild

Clara Sjölin

Ein Mann Singt mit ausdrucksvoller Mimik und Zeigt von sich weg.

Casper David Friedrich Maler des Lichts - EIN STÜCK VOM HIMMEL oder WENN ICH ERST EWIG BIN

Cerca Dio

Eine Frau mit rotem Haar und einem geblümten Oberteil hebt ihre Hand an ihr Gesicht und hat dabei die Augen geschlossen. Im Hintergrund verschwimmt eine weitere Person.

Schneewittchen und die Zwerge

Theatergruppe Spielbrett e. V.

Eine Frau hält ein realitätsfremdes, gelbes Gesicht mit großen runden Ohren, herausragenden, dreidimensionalen Augen, einer verschobenen Nase und einem runden Mund in die Luft.

RUNDWUNDERBUNT

ViViD! Figurentheater

Ansprechpartner

Frances Lorenz
  • Frances Lorenz
  • Sachbearbeiterin Stipendien und Gastspielförderung
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 029
  • frances.lorenz@kdfs.de
Peter Hausdorf
  • Peter Hausdorf
  • Referent Darstellende Kunst und Musik, Programmförderung sowie Verwaltung
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 040
  • peter.hausdorf@kdfs.de

In drei Schritten zum Antrag

  1. Der Antrag auf Gastspielförderung erfolgt über ein Online-Formular. Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie alle Felder vollständig aus. Bitte achten Sie auf eine korrekte E-Mail-Adresse.
  2. Ergänzende Unterlagen wie die Spielstättenbestätigung, Informationen zum Antragsteller o. ä.  können am Ende des Online-Formulars als Anhang hochgeladen werden. Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, senden Sie den Antrag über den blauen Button "Antrag jetzt absenden" im Formular unten rechts ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
  3. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie binnen weniger Tage von uns eine Eingangsbestätigung via E-Mail und werden zeitnah über Bewilligung oder Ablehnung informiert. Im Fall der Förderung muss nach Abs­­chluss des Projektes das Formular Verwendungsnachweis sowie der Fragebogen an den Veranstalter eingereicht werden.

Weitere Förderprogramme der Kulturstiftung