Hier können Projektträger die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen herunterladen. Zudem stellen wir hier das Logo der Kulturstiftung zum Download zur Verfügung. Im Leitfaden zum Logoeinsatz wird erklärt, was bei der Einbindung zu beachten ist.

Allgemeine Nebenbestimmungen

Verwendungsnachweis (VWN)

Förderhinweis

Alle Vorhaben, die eine Förderung durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen erhalten, sind dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit an geeigneter Stelle und in angemessener Form über diese Mittelherkunft und die Mitfinanzierung aus Steuermitteln des Freistaates Sachsen zu informieren.

Der Nachweis der Förderung erfolgt durch drei Elemente:

1) das Logo der Kulturstiftung

2) das Landessignet des Freistaates Sachsen

3) und die folgende Formulierung: „Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes."

Unser Leitfaden zum Logoeinsatz erklärt detailliert, welche Varianten hier möglich sind. In den Logosets zum Download finden Sie die entsprechenden Dateivarianten je nach  Anwendungszweck (Digital, Druck, SW).

Bei Fragen zur Logoverwendung und für Freigaben Ihrer Publikation und Werbemedien wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturstiftung.