Hier können Projektträger die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen, Formulare und Vorlagen herunterladen. Zudem stellen wir hier das Logo der Kulturstiftung zum Download zur Verfügung. Im Leitfaden zum Logoeinsatz wird erklärt, was bei der Einbindung zu beachten ist.
Allgemeine Nebenbestimmungen
Die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ enthalten alle Bedingungen und Auflagen zum Zuwendungsbescheid und sind im Rahmen der Projektförderung für jeden Zuwendungsempfänger verbindlich. Sie sind Teil der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (Anlage 2, § 44 SäHO). Für Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft gelten die ANBest-K, für alle anderen die ANBest-P.
Muster Kosten- und Finanzierungsplan
Wenn die Gesamtausgaben für ein bei der Kulturstiftung beantragtes Projekt mehr als 20.000 Euro betragen, muss dem Online-Antrag ein ausführlicher Kosten- und Finanzierungsplan als Anlage beigefügt werden. Dafür können Sie dieses Muster verwenden:
Formulare für den Verwendungsnachweis (VWN)
Nach dem Projektabschluss muss gegenüber der Kulturstiftung dargelegt werden, dass die Zuwendung sowohl inhaltlich als auch finanziell zweckentsprechend verwendet wurde. Dazu sind die hier zum Download zur Verfügung gestellten Formularvorlagen zu verwenden. Bitte speichern Sie das ausfüllbare PDF zunächst lokal ab bevor Sie es ausfüllen.
Das Formular "Projektförderung" gilt für alle Projektträger, die eine Förderung im Rahmen der Projektförderung, der Konzeptförderung, der Digitalkultur, der Jüdischen Kultur oder durch Kulturland erhalten haben. Das Formular "Kleinprojekte für den ländl. Raum" ist ausschließlich für Projekte vorgesehen, die eine Förderung im gleichnamigen Programm (Aktenzeichen -28) erhalten haben.
Förderhinweis
Alle Vorhaben, die eine Förderung durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen erhalten, sind dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit an geeigneter Stelle und in angemessener Form über diese Mittelherkunft und die Mitfinanzierung aus Steuermitteln des Freistaates Sachsen zu informieren.
Der Nachweis der Förderung erfolgt durch drei Elemente:
1) das Logo der Kulturstiftung
2) das Landessignet des Freistaates Sachsen
3) und die folgende Formulierung: „Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes."
Unser Leitfaden zum Logoeinsatz erklärt detailliert, welche Varianten hier möglich sind. In den Logosets zum Download finden Sie die entsprechenden Dateivarianten je nach Anwendungszweck (Digital, Druck, SW).

Logosets digitale Anwendungen
Logosets Drucksachen
Bei Fragen zur Logoverwendung und für Freigaben Ihrer Publikation und Werbemedien wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturstiftung.