Kulturfonds Sachsen-Ukraine
Seit dem 24. Februar 2022 werden die Menschen vom Krieg in der Ukraine erschüttert. Viele der Konsequenzen sind noch nicht absehbar. Doch bereits jetzt ist sicher, dass Millionen von Menschen fliehen müssen und ihrer Lebensgrundlage beraubt werden, darunter auch Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende. Insbesondere sie unterstützt die Kulturstiftung durch die Einrichtung des "Kulturfonds Sachsen-Ukraine". Durch die Förderung von Stipendienplätzen, Kulturprojekten und konkreten Hilfsangeboten sächsischer Kunst- und Kulturträger soll ihnen in Europa eine Stimme gegeben werden. Dafür stellte die Kulturstiftung insgesamt 250.000 Euro aus Stiftungsmitteln zur Verfügung. Insgesamt 47 Projekte konnten 2022 mit dem Fonds unterstützt werden.
Förderprofil
Fördergegenstand:
Vorhaben sächsischer Kunst- und Kulturträger, die sich für kriegsbetroffene Kunst- und Kulturschaffende einsetzen
Förderhöhe:
bis zu 100% der Gesamtausgaben
Antragsstellung:
keine Antragstellung mehr möglich
Was wird gefördert?
Der Kulturfonds Sachsen-Ukraine fördert Kunst- und Kulturinitiativen, die der Unterstützung und Förderung von kriegsbetroffenen Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden aus der Ukraine sowie der Umsetzung von konkreten künstlerischen Projekten und Veranstaltungen dienen. Denkbar sind z.B. die Ermöglichung von Arbeitsaufenthalten, Stipendien, Hospitanzen oder Vernetzungsaktivitäten für geflüchtete Kunst- und Kulturschaffende; Veranstaltungen für und mit ukrainischen Künstlerinnen und Künstlern wie Lesungen, Konzerte, Filmvorführungen, Ausstellungen, Benefizveranstaltungen oder Diskussionformate sowie kulturelle Angebote für aus der Ukraine geflüchtete Menschen, z.B. künstlerische Workshops für Kinder und Jugendliche. Im Sinne der kulturellen Verständigung können auch Kunst- und Kulturschaffende aus den der Ukraine benachbarten und ebenfalls vom Krieg betroffenen Ländern in die Vorhaben einbezogen werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Förderung konnte grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren. Nicht antragsberechtigt waren Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher Trägerschaft.
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Von den Gesamtkosten des jeweiligen Vorhabens konnten bis zu 100 Prozent gefördert werden. Die Zuwendung wurde als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Nachweis von Eigen- und Drittmitteln war nicht erforderlich.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Anträge konnten ab dem 28. März 2022 fortlaufend bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgte formlos per E-Mail. Einzureichen waren eine kurze Beschreibung des Vorhabens und der Beteiligten sowie eine Kostenaufstellung inklusive der Angabe der Antragssumme. Die Entscheidung über einen Antrag oblag der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Wie verläuft das Verfahren?
Alle eingehenden Anträge wurden zügig bearbeitet, geprüft und beraten. Im Anschluss wurden die Antragsteller über die Förderentscheidung informiert. Im Fall einer Förderung ist einen Monat nach Abschluss des Vorhabens ein einfacher Verwendungsnachweis mit einem kurzen Sachbericht und einer Belegliste der Ausgaben einzureichen.
Zum Download
Ansprechpartnerinnen
- Angelica Burkhardt
- Sachbearbeiterin Darstellende Kunst, Musik
- T +49 (0)351 - 88 48 014
- M angelica.burkhardt@kdfs.de
- Alexandra Meißner
- Referentin Programmförderung und Kommunikation, Koordination Programmbereich
- T +49 (0)351 - 88 48 015
- M alexandra.meissner@kdfs.de