Denkzeit 2020

2020 förderte die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unter dem Titel „Denkzeit“ mehr als 2.800 sächsische Kunst- und Kulturschaffende mit zweimonatigen Stipendien in Höhe von je 2.000 Euro. Das Programm sollte dazu ermutigen, auch in Krisenzeiten an der künstlerischen bzw. kulturellen Praxis festzuhalten und individuelle Handlungsansätze zu entwickeln. Für die Umsetzung des Programms hatte der Sächsische Landtag insgesamt 7 Millionen Euro bewilligt. 
#denkzeitstipendium

Förderprofil

Fördergegenstand

Stipendium für Konzept- und Projektentwicklung in 2020

Stipendienhöhe

2.000 Euro für 2 Monate

Antragsfrist

30. November 2020, 16 Uhr

Antragstellung

Online-Formular

Was wird gefördert?

Gefördert werden Konzepte, Ansätze und Formate, die sich mit künstlerischen bzw. kulturellen Mitteln theoretisch und praktisch mit den Herausforderungen der gegenwärtigen Krise auseinandersetzen. Dies können insbesondere Recherche- und Konzeptarbeiten oder Ideen der künstlerischen Reflexion, wie die Erarbeitung digitaler Interaktionstechniken und Veranstaltungsangebote, sowie die Restrukturierung oder Neubewertung von Arbeitsprozessen sein.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Stipendien konnten von freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstlern der Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film und Literatur beantragt werden sowie von freiberuflich Beschäftigten im Kulturbereich. Hierzu zählten insbesondere Kulturmanager/innen, Kurator/innen, Musikproduzent/innen, Veranstaltungstechniker/innen, Dramaturg/innen, Designer/innen, Maskenbildner/innen, Illustrator/innen, Übersetzer/innen, Lektor/innen, Artist/innen, Musik-, Kunst- und Theaterpädagog/innen sowie vergleichbare, freiberuflich tätige Kulturproduzent/innen. Förderfähig waren Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Die künstlerische bzw. kulturelle Tätigkeit musste haupterwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Die Bewerbungsfrist endete am 30. November 2020 um 16 Uhr. Aktuell werden keine Anträge mehr entgegengenommen.

Kann man sich mehrfach bewerben?

Nein. Hat man bereits einmal ein Denkzeit-Stipendium beantragt bzw. erhalten, ist eine erneute Antragstellung ausgeschlossen. Auch Antragsteller/innen, die bereits im Rahmen der ersten Programmphase vom 23.04. bis 26.05.2020 einen Antrag gestellt und/oder ein Stipendium erhalten haben, können keinen weiteren Antrag stellen.

Ist das Stipendium mit anderen Fördermaßnahmen vereinbar?

Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den Förderzeitraum von der Kulturstiftung oder anderen Institutionen keine analogen Stipendienförderungen oder weitere Förderungen für denselben Zweck gewährt werden. Die Entscheidung, inwieweit ein Stipendium als Einnahme mit der Grundsicherung verrechnet wird, obliegt den zuständigen Behörden. Fragen zur Versteuerung eines Stipendiums sind mit der Steuerberaterin/dem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. Über das Ergebnis wird jede/r Antragsteller/in schriftlich informiert. Im Falle einer Bewilligung erhält die Antragstellerin/der Antragsteller postalisch einen Zuwendungsbescheid, dem die Formulare „Rechtsbehelfsverzichtserklärung“ und „aktive Zahlungsaufforderung“ beigefügt sind. Beide Formulare sind ausgefüllt an die Kulturstiftung zurückzusenden. Sobald diese der Kulturstiftung vorliegen, werden die Stipendien als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Dauer von zwei Monaten gewährt und sind mit insgesamt 2.000 Euro dotiert. Einen Monat nach Abschluss des Stipendiums ist durch die Zuwendungsempfängerin/den Zuwendungsempfänger ein Sachbericht (1-2 Seiten) als Verwendungsnachweis via Mail an denkzeit(at)kdfs.de bei der Kulturstiftung einzureichen.

Ansprechpartnerin

Sophia Littkopf
  • Sophia Littkopf
  • Referentin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur
  • T +49 (0)351 - 88 48 033
  • M sophia.littkopf@kdfs.de

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