Antragsstart für Kleinprojekte und Gastspiele im Jahr 2026

Die Kulturstiftung nimmt ab sofort Anträge auf Kleinprojekte- und Gastspielförderung entgegen.

Eine Puppe in einem weißem Tutu und mit einem Pferdeschwanz sitzt auf einer Holzkiste. Im Hintergrund unscharf, stützt sich ihr menschliches Ebenbild mit den Armen auf dieselbe Kiste.

Projektträger können ab sofort Anträge auf Förderung von Kleinprojekten und Gastspielen in 2026 bei der Kulturstiftung einreichen. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular und ist fortlaufend möglich.

Der Kleinprojektefonds unterstützt kleinere Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens mit Förderbeträgen zwischen 500 und 5.000 Euro. Für das Jahr 2026 steht ein Fördervolumen von rund 700.000 Euro zur Verfügung. Anträge sollten mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Am 20. Januar 2026 bietet die Kulturstiftung eine digitale Beratungsstunde zum Förderprogramm an.

Mit der Gastspielförderung werden Gastspiele freier Tanz- und Theatergruppen sowie aus dem Bereich der Bildenden Kunst inner- und außerhalb Sachsens unterstützt. Förderfähig sind Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen sowie Tanz-, Theater- und Figurentheaterproduktionen. Für das Förderprogramm stehen jährlich insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. Anträge müssen mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Gastspiel vorliegen.

Weitere Informationen gibt es hier:
Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum
Gastspielförderung Freie Theatergruppen
Gastspielförderung Bildende Kunst