Max Uhlig Reisestipendien
Der sächsische Künstler Max Uhlig übergab 2018 der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in einer außergewöhnlichen Schenkung seinen Vorlass. Ihm zu Ehren rief die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen 2022 ein neues Stipendienprogramm ins Leben. Inspiriert von Uhligs Lebenswerk, das geprägt ist von der Freiheit des Geistes, von der Hingabe für Mensch und Natur und der Neugier auf die Welt, sind die Stipendien als Reisestipendien konzipiert. Sie richten sich an sächsische Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert.
Programmprofil
Förderart
Reisestipendium, offen für alle Sparten
Stipendiendauer
zwischen 1 und 4 Monaten
Stipendienhöhe
5.000 Euro
Antragsfrist
15. Mai bis 1. Juli für ein Stipendium im Folgejahr
Antragsstellung
Online-Formular
Was wird gefördert?
Mit den Reisestipendien fördert die Kulturstiftung hervorragende künstlerische Einzelleistungen und ermöglicht es Künstlerinnen und Künstlern, Ort und Zeitraum ihrer Studienaufenthalte gemäß ihrem künstlerischen Vorhaben und ihrem individuellen Gestaltungsanspruch selbst bestimmen zu können. Die Stipendien richten sich an sächsische Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und sollen ihrer Profilierung und ihrer nationalen wie internationalen Vernetzung dienen.
Gibt es Vorgaben zu Reisezielen und Reisedauer?
Ziel und Aufenthaltsort sind frei wählbar. Auch Aufenthalte innerhalb Deutschlands sind zulässig. In der Bewerbung muss die Wahl des Reiseziels und die Dauer des Stipendiums ausführlich begründet werden. Absichtserklärungen, Einladungsschreiben oder Referenzen von Kooperationspartnern können beigefügt werden. Das Stipendium kann für eine Dauer von mindestens einem bis zu maximal vier Monaten bewilligt werden. Die Fördersumme von 5.000 Euro bleibt dadurch unverändert. Bei der Beantragung von Reisen ins Ausland sollten die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachtet werden.
Welche Kriterien muss eine Bewerbung erfüllen?
Dem Antrag ist eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Reiseziels beizufügen. Diese Beschreibung muss in überzeugender Weise darlegen, mit welcher künstlerischen Absicht die Reise angetreten werden soll, welche Maßnahmen dafür vor Ort geplant sind und mit welchen Institutionen oder Partnern zusammengearbeitet werden soll. Auch die geplante Reise- bzw. Aufenthaltsdauer, die je nach Ort und den damit verbundenen Reise- und Lebenshaltungskosten von einem Monat bis maximal vier Monaten frei wählbar ist, ist zu begründen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler aller Sparten (insbesondere der Darstellenden Kunst, der Musik, der Bildenden Kunst, der Literatur und des Films), die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Während des Stipendienzeitraums darf keine vergleichbare Förderung von einer anderen Institution gewährt werden. Meisterschülerinnen und Meisterschüler können eine Bewerbung einreichen.
Künstlerinnen und Künstler, die in der Vergangenheit bereits ein Arbeits-, Reise- oder Residenzstipendium der Kulturstiftung erhalten haben, sollten frühestens zwei Jahre nach Ablauf des gewährten Stipendiums erneut einen Stipendienantrag einreichen.
Wie beantragt man ein Reisestipendium?
Die Antragstellung erfolgt über das allgemeine Stipendienantragsverfahren der Kulturstiftung. Das heißt, das Reisestipendium wird wie alle anderen Arbeits- und Residenzstipendien auch beantragt. Das Online-Formular wird jeweils ab dem 15. Mai auf der Webseite der Kulturstiftung bereitgestellt. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 1. Juli.
Dem Antrag sind eine ausführliche Beschreibung des künstlerischen Vorhabens inklusive Reiseplanung (3-5 Seiten), eine Vorstellung der Bewerberin/des Bewerbers (1-2 Seiten), aussagekräftige Arbeitsproben (max. 10 Seiten, zusammengefügt in einem pdf) sowie ein Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (Kopie Personalausweis/ Aufenthaltsbescheinigung) beizufügen. Absichtserklärungen oder Einladungsschreiben von Kooperationspartnern sollten in den Anlagen unter „Sonstiges“ beigefügt werden. Weitere Informationen finden sich in unseren Hinweisen zum Online-Antrag.
Kann man sich gleichzeitig um mehrere Stipendien bewerben?
Pro Jahr und Person kann nur ein Stipendienantrag bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Das heißt, es kann entweder ein Arbeits-, ein Reise- oder ein Residenzstipendium beantragt werden.
Wer entscheidet über die Förderung?
Einen Monat nach Antragsschluss berät der Fachbeirat für spartenübergreifende Projekte über die eingegangenen Anträge und spricht dem Vorstand der Kulturstiftung seine Empfehlungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand im November die Förderentscheidungen. Kurz darauf wird den Antragstellerinnen und Antragstellern die Entscheidung postalisch in Form eines Zwischenbescheids mitgeteilt. Spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt muss ein aktueller Reiseplan vorgelegt werden, auf dessen Grundlage der Zuwendungsbescheid erstellt wird. Dieser umfasst alle Festlegungen zur bewilligten Förderung und wird innerhalb eines Monats nach Zugang bestandskräftig. Jährlich werden mindestens zwei Reisestipendien vergeben.
Wie hoch ist die Zuwendung?
Die Stipendien sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert und werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Dauer von maximal vier Monaten gewährt. Mit der Zuwendung müssen sämtliche Reise-, Arbeits- und Lebenshaltungskosten abgedeckt werden. Darüber hinaus können Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung und Eltern, die ihre Reise in Begleitung ihrer minderjährigen Kinder antreten möchten, den Zuschuss „Stipendium + X“ beantragen. Dieser einmalige Zuschuss in Höhe von maximal 750 Euro kann beispielsweise für Assistenzleistungen, für erhöhte Reise- und Lebenshaltungskosten oder eventuell anfallende Zusatzgebühren für Begleitpersonen am Aufenthaltsort eingesetzt werden. Er kann nach dem Erhalt des Zwischenbescheids formlos per E-Mail mit einer entsprechenden Begründung bei der Kulturstiftung beantragt werden.
Wie wird das Stipendium ausgezahlt?
Die Auszahlung der bewilligten Förderung muss beantragt werden. Dafür liegt dem Zuwendungsbescheid eine „aktive Zahlungsaufforderung“ bei. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die Kulturstiftung übermittelt werden. Die Zuwendung kann regulär frühestens einen Monat nach Zugang des Zuwendungsbescheids ausgezahlt werden. Wenn die erste Auszahlung früher erfolgen soll, muss der Zahlungsaufforderung eine Rechtsbehelfsverzichtserklärung beigefügt werden. Das Reisestipendium wird als nicht rückzahlbare Zuwendung in einer Rate ausgezahlt.
Was ist nach dem Stipendium zu tun?
Nach dem Stipendium ist der Kulturstiftung ein ausführlicher Sachbericht über die Arbeit an dem geförderten Reisevorhaben vorzulegen (ca. 2-3 Seiten). Im Sachbericht sollte u. a. auf folgende Punkte eingegangen werden: Welche Ziele und Erwartungen haben Sie mit dem Stipendium verbunden und wie verlief die Umsetzung des Vorhabens vor Ort? Inwiefern hat sich Ihre künstlerische Position weiterentwickelt, welchen Effekt hat das Stipendium auf Ihre nationale bzw. internationale Vernetzung und welche Perspektiven sehen Sie für sich und die entstandenen Ergebnisse? Sollten im Rahmen des Stipendiums Arbeitsergebnisse entstanden sein, so sind dem Sachbericht Belegexemplare beizufügen. Außerdem sollten mindestens drei bis fünf aussagekräftige Fotos beigefügt werden.
Ansprechpartnerinnen
- Frances Lorenz
- Sachbearbeiterin Stipendien und Gastspielförderung
- T +49 (0)351 - 88 48 029
- M frances.lorenz@kdfs.de
- Alexandra Meißner
- Referentin Programmförderung und Kommunikation, Koordination Programmbereich
- T +49 (0)351 - 88 48 015
- M alexandra.meissner@kdfs.de