Max Uhlig Reisestipendien

Der sächsische Künstler Max Uhlig übergab 2018 der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in einer außergewöhnlichen Schenkung seinen Vorlass. Ihm zu Ehren rief die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen 2022 ein neues Stipendienprogramm ins Leben. Inspiriert von Uhligs Lebenswerk, das geprägt ist von der Freiheit des Geistes, von der Hingabe für Mensch und Natur und der Neugier auf die Welt, sind die Stipendien als Reisestipendien konzipiert. Sie richten sich an sächsische Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und sind mit jeweils 5.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 8.000 Euro für Duos dotiert.

Programmprofil

Förderart

Reisestipendium, offen für alle Sparten

Stipendiendauer

zwischen 1 und 4 Monaten

Stipendienhöhe

5.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 8.000 Euro für Duos

Antragsfrist

15. Mai bis 1. Juli für ein Stipendium im Folgejahr

Antragsstellung

Online-Formular

Was wird gefördert?

Mit ihren Reisestipendien fördert die Kulturstiftung hervorragende künstlerische Leistungen und ermöglicht es Künstlerinnen und Künstlern, Ort und Zeitraum ihrer Studienaufenthalte gemäß ihrem künstlerischen Vorhaben und ihrem individuellen Gestaltungsanspruch selbst bestimmen zu können. Die Stipendien richten sich an sächsische Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und sollen ihrer Profilierung und ihrer nationalen wie internationalen Vernetzung dienen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler aller Sparten (insbesondere der Darstellenden Kunst und Musik, der Bildenden Kunst, der Literatur und des Films), die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Meisterschülerinnen und Meisterschüler können eine Bewerbung einreichen. Neben Einzelpersonen können sich auch Duos, die seit mindestens einem Jahr nachweislich erfolgreich zusammenarbeiten, mit einem gemeinsamen künstlerischen Vorhaben um ein Stipendium bewerben. Während des Stipendienzeitraums darf keine vergleichbare Förderung von einer anderen Institution gewährt werden. Künstlerinnen und Künstler, die in der Vergangenheit bereits ein Arbeits-, Reise- oder Residenzstipendium der Kulturstiftung erhalten haben, sollten frühestens zwei Jahre nach Ablauf des gewährten Stipendiums erneut einen Stipendienantrag einreichen.

Gibt es Vorgaben zu Reisezielen und Reisedauer?

Ziel und Aufenthaltsort der Reisestipendien sind frei wählbar. Auch Aufenthalte innerhalb Deutschlands sind zulässig. Absichtserklärungen, Einladungsschreiben oder Referenzen von Kooperationspartnern können bei Bedarf beigefügt werden. Das Stipendium wird für eine Dauer von mindestens einem bis zu maximal vier Monaten bewilligt. Die Fördersumme von 5.000 Euro bzw. 8.000 Euro bleibt dadurch unverändert.


Bei der Beantragung von Reisen ins Ausland sollten die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachtet werden. Reisevorhaben in Länder oder Regionen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, sind in der Regel nicht förderfähig. 

Welche Kriterien muss eine Bewerbung erfüllen?

Dem Antrag ist eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Reiseziels beizufügen. Diese Beschreibung muss in überzeugender Weise darlegen, mit welcher künstlerischen Absicht die Reise angetreten werden soll, welche Maßnahmen dafür vor Ort geplant sind und mit welchen Institutionen oder Partnern zusammengearbeitet werden soll. Auch die geplante Reise- bzw. Aufenthaltsdauer ist zu begründen. 

Wie hoch ist die Zuwendung?

Die Reisestipendien sind mit jeweils 5.000 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 8.000 Euro für Duos dotiert und werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Dauer von maximal vier Monaten gewährt. Mit der Zuwendung müssen sämtliche Reise-, Arbeits- und Lebenshaltungskosten abgedeckt werden. Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung ebenso wie Eltern, die ihr Stipendium in Begleitung ihrer minderjährigen Kinder antreten möchten, können den Zuschuss „Stipendium + X“ beantragen. Dieser einmalige Zuschuss in Höhe von maximal 750 Euro kann beispielsweise für Assistenzleistungen, für erhöhte Reise- und Lebenshaltungskosten oder eventuell anfallende Zusatzgebühren für Begleitpersonen am Aufenthaltsort eingesetzt werden. Er kann nach dem Erhalt des Zwischenbescheids formlos per E-Mail mit einer entsprechenden Begründung bei der Kulturstiftung beantragt werden. 

Wie beantragt man ein Reisestipendium?

Die Antragstellung erfolgt über das allgemeine Stipendienantragsverfahren der Kulturstiftung. Das heißt, das Reisestipendium wird wie alle anderen Arbeits- und Residenzstipendien über das Online-Formular für Stipendien beantragt. Duos reichen einen gemeinsamen Antrag ein. Das Online-Formular wird ab dem 15. Mai 2025 auf der Webseite der Kulturstiftung bereitgestellt. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 1. Juli 2025. 

Dem Antrag sind eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens inklusive Reiseplanung (3-5 Seiten), eine Selbstvorstellung inkl. Vita (1-2 Seiten pro Person), ein Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (Kopie Personalausweis/ Aufenthaltsbescheinigung, bei Duobewerbungen für jede der beiden antragstellenden Personen) sowie aussagekräftige Arbeitsproben (max. 10 Seiten, zusammengefügt in einem pdf) beizufügen. Bei Duobewerbungen muss der Antrag die vollständigen Kontaktangaben der zweiten beteiligten Person enthalten. Absichtserklärungen oder Einladungsschreiben von Kooperationspartnern sollten ggf. unter „Sonstiges“ beigefügt werden. Weitere Informationen finden sich in unseren Hinweisen zum Online-Antrag.

Kann man sich gleichzeitig um mehrere Stipendien bewerben?

Pro Jahr und Person kann nur ein Stipendienantrag bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Das heißt, es kann entweder ein Arbeits-, ein Reise- oder ein Residenzstipendium beantragt werden. 

Wer entscheidet über die Förderung?

Einen Monat nach Antragsschluss berät der Fachbeirat für spartenübergreifende Projekte über die eingegangenen Anträge und spricht dem Vorstand der Kulturstiftung seine Empfehlungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand im November die Förderentscheidungen. Im Anschluss wird den Antragstellerinnen und Antragstellern die Entscheidung postalisch in Form eines Zwischenbescheids mitgeteilt. Spätestens acht Wochen vor Reiseantritt muss ein aktueller Reiseplan vorgelegt werden, auf dessen Grundlage der Zuwendungsbescheid erstellt wird. Dieser umfasst alle Festlegungen zur bewilligten Förderung und wird innerhalb eines Monats nach Zugang bestandskräftig. Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.

Wie wird das Stipendium ausgezahlt?

Die Auszahlung der bewilligten Förderung muss beantragt werden. Dafür liegt dem Zuwendungsbescheid eine „aktive Zahlungsaufforderung“ bei. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die Kulturstiftung übermittelt werden. Die Zuwendung kann regulär frühestens einen Monat nach Zugang des Zuwendungsbescheids ausgezahlt werden. Wenn die erste Auszahlung früher erfolgen soll, muss der Zahlungsaufforderung eine Rechtsbehelfsverzichtserklärung beigefügt werden. Das Reisestipendium wird als nicht rückzahlbare Zuwendung in einer Rate ausgezahlt. Bei Duostipendien erhält jede der zwei beteiligten Personen einen eigenen Zuwendungsbescheid. Ein Duostipendium kann je nach künstlerischer Arbeitsteilung entweder zu gleichen oder ungleichen Teilen (50/ 50 oder 25/ 75 Prozent) ausgezahlt werden.

Was ist nach dem Stipendium zu tun?

Nach dem Stipendium ist der Kulturstiftung ein ausführlicher Sachbericht über die Arbeit an dem geförderten Reisevorhaben vorzulegen (ca. 2-3 Seiten). Im Sachbericht sollte u. a. auf folgende Punkte eingegangen werden: Welche Ziele und Erwartungen wurden mit dem Stipendium verbunden und wie verlief die Umsetzung des Vorhabens vor Ort? Inwiefern hat sich die eigene künstlerische Position weiterentwickelt, welchen Effekt hat das Stipendium auf die nationale bzw. internationale Vernetzung und welche Perspektiven ergeben sich und die entstandenen Ergebnisse? Sollten im Rahmen des Stipendiums Arbeitsergebnisse entstanden sein, so sind dem Sachbericht Belegexemplare beizufügen. Außerdem sollten mindestens drei bis fünf aussagekräftige Fotos beigefügt werden. Bei Duostipendien ist ein gemeinsamer Sachbericht einzureichen.

Ansprechpartnerinnen

Carolin Herrig
  • Carolin Herrig
  • Sachbearbeiterin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur
  • T +49 (0)351 - 88 48 035
  • M carolin.herrig@kdfs.de
Alexandra Meißner
  • Alexandra Meißner
  • Referentin Programmförderung und Kommunikation, Koordination Programm- und Stipendienbereich
  • T +49 (0)351 - 88 48 015
  • M alexandra.meissner@kdfs.de

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