Arbeitsstipendien

Die Kulturstiftung vergibt jährlich bis zu 40 ortsunabhängige Arbeitsstipendien an sächsische Künstlerinnen und Künstler. Sie werden ausschließlich in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film vergeben. Die Arbeitsstipendien beinhalten eine monatliche Förderung von 1.500 Euro und werden in der Regel für 3 oder 6 Monate vergeben.

Förderprofil

Sparten

Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film

Stipendiendauer

3 oder 6 Monate

Stipendienhöhe

1.500 Euro monatlich

Antragszeitraum

15. Mai bis 1. Juli für ein Stipendium im Folgejahr

Antragstellung

Online-Formular

Was wird gefördert?

Mit der Vergabe eines Stipendiums fördert die Kulturstiftung hervorragende künstlerische Einzelleistungen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes Arbeitsvorhaben. Kriterien für die Förderung sind insbesondere die Aussagekraft des eingereichten Arbeitsvorhabens sowie die Qualität der vorgelegten Arbeitsproben. Die Stipendien werden ausschließlich personenbezogen vergeben.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Meisterschülerinnen und Meisterschüler können eine Bewerbung einreichen. 
Künstlerinnen und Künstler, die in der Vergangenheit bereits ein Arbeits-, Reise- oder Residenzstipendium der Kulturstiftung erhalten haben, sollten frühestens zwei Jahre nach Ablauf des gewährten Stipendiums erneut einen Stipendienantrag einreichen. 

Kann man sich gleichzeitig um mehrere Stipendien bewerben?

Pro Jahr und Person kann nur ein Stipendienantrag bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Das heißt, es kann entweder ein Arbeits-, ein Reise- oder ein Residenzstipendium beantragt werden.

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Ausgeschrieben sind die Stipendien jeweils für das Folgejahr. Das Online-Formular wird jeweils ab dem 15. Mai auf der Webseite der Kulturstiftung bereitgestellt. Für alle Stipendien der Kulturstiftung endet die Bewerbungsfrist am 1. Juli.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Der Antrag erfolgt über ein Online-Formular, das spätestens am Tag des Antragsschlusses bis 23.59 Uhr übermittelt werden muss. In diesem Formular werden alle relevanten Angaben abgefragt. Zudem sind dem Antrag eine ausführliche Beschreibung des Arbeitsvorhabens (3-5 Seiten), eine Vorstellung der Bewerberin/des Bewerbers, ein Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (Kopie Personalausweis/ Aufenthaltsbescheinigung) sowie aussagekräftige Arbeitsproben beizufügen. 

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Die Vergabe eines Stipendiums ist an die Bedingung gekoppelt, dass von einer anderen Institution während des Stipendienzeitraums keine analoge Förderung gewährt wird. Die Abtretung von Fördermitteln an Dritte ist ausgeschlossen. Arbeitsvorhaben, die im Rahmen eines früheren Antrags auf ein Stipendium bereits durch den Vorstand abgelehnt worden sind, dürfen grundsätzlich nicht noch einmal eingereicht werden.

Wer entscheidet über die Förderung?

Einen Monat nach Antragsschluss beraten unabhängige Fachbeiräte über die eingegangenen Anträge und sprechen dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Empfehlungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand im November die Förderentscheidungen. Kurz darauf wird den Antragstellerinnen und Antragstellern die Entscheidung postalisch mitgeteilt.

Wie geht es im Fall der Förderung weiter?

Spricht der Vorstand der Kulturstiftung sich für eine Förderung in Form eines Stipendiums aus, erhält die Antragstellerin/ der Antragsteller zunächst einen Zwischenbescheid. Mit diesem Schreiben wird sie/ er über die in Aussicht gestellte Förderung informiert und darum gebeten, der Kulturstiftung den Zeitraum mitzuteilen, in dem das Arbeitsstipendium angetreten werden soll. Sobald diese Information vorliegt, kann die Kulturstiftung den Zuwendungsbescheid ausstellen. Dieser umfasst alle Festlegungen zur bewilligten Förderung und wird innerhalb eines Monats nach Zugang bestandskräftig.

Wie wird das Stipendium ausgezahlt?

Die Auszahlung der bewilligten Förderung muss beantragt werden. Dafür liegt dem Zuwendungsbescheid eine „aktive Zahlungsaufforderung“ bei. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die Kulturstiftung übermittelt werden. Die Zuwendung kann regulär frühestens einen Monat nach Zugang des Zuwendungsbescheids ausgezahlt werden. Wenn die erste Auszahlung früher erfolgen soll, muss der Zahlungsaufforderung eine Rechtsbehelfsverzichtserklärung beigefügt werden. Ein Arbeitsstipendium wird als nicht rückzahlbare Zuwendung in monatlichen Raten ausgezahlt.

Was ist nach dem Stipendium zu tun?

Nach dem Stipendium ist der Kulturstiftung ein ausführlicher Sachbericht über die Arbeit an dem geförderten Vorhaben vorzulegen (ca. 2-3 Seiten). Im Sachbericht sollte u. a. auf folgende Punkte eingegangen werden: Welche Ziele und Erwartungen haben Sie mit dem Stipendium verbunden und wie verlief die Umsetzung Ihres Arbeitsvorhabens? Inwiefern haben sich Ihre künstlerischen Positionen weiterentwickelt und welche Perspektiven sehen Sie für die entstandenen Arbeiten? Sollten im Rahmen des Stipendiums Arbeitsergebnisse entstanden sein (z.B. Drehbücher, Filme, Publikationen), so sind dem Sachbericht Belegexemplare beizufügen. 

Ansprechpartner

Arbeitsstipendien Bildende Kunst und Literatur

Frances Lorenz
  • Frances Lorenz
  • Sachbearbeiterin Stipendien und Gastspielförderung
  • T +49 (0)351 - 88 48 029
  • M frances.lorenz@kdfs.de
Sophia Littkopf
  • Sophia Littkopf
  • Referentin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur
  • T +49 (0)351 - 88 48 033
  • M sophia.littkopf@kdfs.de

Arbeitsstipendien Darstellende Kunst

Peter Hausdorf
  • Peter Hausdorf
  • Referent Darstellende Kunst, Programmförderung und Verwaltung
  • T +49 (0)351 - 88 48 040
  • M peter.hausdorf@kdfs.de

Arbeitsstipendien Musik

Angelica Burkhardt
Johannes Schiel
  • Johannes Schiel
  • Stellv. Stiftungsdirektor, Referent Musik, Recht und Verwaltung
  • T +49 (0)351 - 88 48 024
  • M johannes.schiel@kdfs.de

Arbeitsstipendien Film

Anja Packbier
  • Anja Packbier
  • Sachbearbeiterin Soziokultur, Film und Spartenübergreifende Projekte
  • T +49 (0)351 - 88 48 022
  • M anja.packbier@kdfs.de
Robert Grahl
  • Robert Grahl
  • Referent Film, Soziokultur, Spartenübergreifende Projekte, Koordination des Projektbereichs
  • T +49 (0)351 - 88 48 019
  • M robert.grahl@kdfs.de

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