Die Gastspielförderung der Kulturstiftung will dabei unterstützen, bereits erarbeitete Tanz- und Theaterproduktionen ebenso wie Ausstellungen und Performances an neuen Orten zur Aufführung zu bringen. Gefördert werden Honorar- und Organisationskosten. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen. Aufgrund der Corona-Pandemie können 2021 in Einzelfällen auch digitale bzw. hybride Gastspielformate gefördert werden.
Anträge sollten der Kulturstiftung mindestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels vorliegen. Für die Beantragung einer Gastspielförderung muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Anlagen per Post oder E-Mail an die Kulturstiftung gesendet werden.
Zur Gastspielförderung Freie Theater
Zur Gastspielförderung Bildende Kunst