Antragsstart Gastspielförderung

Ab sofort können freie Tanz- und Theatergruppen sowie Bildende Künstlerinnen und Künstler Anträge auf Gastspielförderung einreichen.

Vier Tänzerinnen im Lichtkegel auf einer verdunkelten Bühne, sie tragen schwarze Sachen

Die Gastspielförderung der Kulturstiftung will dabei unterstützen, bereits erarbeitete Tanz- und Theaterproduktionen ebenso wie Ausstellungen und Performances an neuen Orten zur Aufführung zu bringen. Gefördert werden Honorar- und Organisationskosten. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen. Aufgrund der Corona-Pandemie können 2021 in Einzelfällen auch digitale bzw. hybride Gastspielformate gefördert werden.

Anträge sollten der Kulturstiftung mindestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels vorliegen. Für die Beantragung einer Gastspielförderung muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Anlagen per Post oder E-Mail an die Kulturstiftung gesendet werden.

Zur Gastspielförderung Freie Theater
Zur Gastspielförderung Bildende Kunst