Kulturstiftung ermöglicht Gastspiele in ganz Europa

Dresden, 10. Mai 2022 I Kulturstiftung fördert nachhaltige Auswertung von künstlerischen Produktionen aus den Bereichen Theater, Tanz und Bildende Kunst I Bereits mehr als 500 Gastspiele gefördert I Antragstellung jetzt noch einfacher über neues Online-Formular I Pro Jahr stehen 250.000 Euro für Förderung zur Verfügung

Auf einer schwarzen Bühne springt eine Gruppe Tänzer mit ausgestreckten Beinen und Armen synchron nach vorn.

Seit fünf Jahren fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Gastspiele freier Tanz- und Theatergruppen inner- und außerhalb Sachsens, seit drei Jahren auch Gastspiele aus dem Bereich der Bildenden Kunst.

Ziel des Programmes ist die nachhaltige Präsentation von bereits bestehenden Produktionen. So will die Kulturstiftung dazu beitragen, dass aufwändig erarbeitete künstlerische Werke über die Premiere oder Vernissage hinaus an möglichst vielen Orten öffentlich gezeigt werden. Sächsische Künstlerinnen und Künstler können für ihre Gastspiele in ganz Europa bis spätestens einen Monat vor ihrer Reise bei der Kulturstiftung eine Förderung beantragen. Auch Gastspiele nicht-sächsischer Ensembles und Kunstschaffender, die für ein Gastspiel nach Sachsen kommen, können über das Förderprogramm unterstützt werden. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in den ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen.

Damit künftig noch mehr Künstlerinnen und Künstler von der Gastspielförderung profitieren können, wurden jetzt die Zuwendungsbestimmungen des Programmes aktualisiert und die Antragstellung mit einem neuen Online-Formular vereinfacht. Antragsfähig sind Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen sowie Tanz-, Theater- und Figurentheaterproduktionen. Eine Antragstellung ist laufend möglich.

Seit Beginn des Programmes konnten bisher insgesamt rund 500 Anträge auf Gastspielförderung bewilligt werden. In diesem Jahr fördert die Kulturstiftung bereits über 70 Gastspiele in Sachsen, Deutschland und Europa. Für die Gastspielförderung von freien Tanz- Theatergruppen und Bildender Kunst steht ein Förderetat von jährlich insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Gastspielförderung Freie Theatergruppen
Gastspielförderung Bildende Kunst

 

Pressekontakt

Alexandra Meißner
Referentin Programmförderung und Kommunikation
Tel.: 0351. 884 80.15 / 0162.2074952
E-Mail: alexandra.meissner(at)kdfs.de
 

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