Jetzt Förderung für Gastspiele im Jahr 2024 beantragen

250.000 Euro für Gastspiele freier Tanz- und Theatergruppen und Bildende Kunst. Beantragung in zwei Antragszeiträumen. Antragsformular ab 1. Dezember 2023 online.

Eine Puppe in einem weißem Tutu und mit einem Pferdeschwanz sitzt auf einer Holzkiste. Im Hintergrund unscharf, stützt sich ihr menschliches Ebenbild mit den Armen auf dieselbe Kiste.

Künstlerinnen und Künstler können bei der Kulturstiftung ab sofort Anträge auf Förderung von Gastspielen im Jahr 2024 einreichen. Das Förderprogramm richtet sich an freie Tanz- und Theatergruppen, die bereits erarbeitete Produktionen an neuen Orten zur Aufführung bringen. Im Bereich der Bildenden Kunst fördert das Programm die nachhaltige Auswertung von bereits entwickelten künstlerischen Präsentationen. 

Förderfähig sind Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen sowie Tanz-, Theater- und Figurentheaterproduktionen. Über ein einfaches Verfahren können Künstlerinnen und Künstler die Bezuschussung von Honorar- und Organisationskosten beantragen. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen.

Weil das Förderbudget für das Programm im vergangenen Jahr aufgrund der hohen Nachfrage bereits im Frühsommer ausgeschöpft war, wird die Förderung im Jahr 2024 in zwei Phasen ausgereicht: vom 1. Dezember 2023 bis 15. Juni 2024 sowie vom 15. August bis zum 15. November 2024. Anträge sollten der Kulturstiftung mindestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Gastspiels vorliegen. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular.

Mit Beginn der neuen Antragsphase wurden zudem die Zuwendungsbestimmungen der Gastspielförderung für Theater- und Tanzproduktionen sowie für Gastspiele der Bildenden Kunst aktualisiert.

Weitere Informationen hier:
Gastspielförderung Freie Theatergruppen
Gastspielförderung Bildende Kunst