Erstes Förderbudget für Gastspielförderung ausgeschöpft

Erste Antragsphase wird frühzeitig beendet. Anträge können erneut ab dem 15. August eingereicht werden.

Eine Schauspielerin liegt seitlings auf dem Boden. Auf ihrer Hüfte sitzt eine grün und festlich gekleidete Marionettenpuppe, die von einer dahinterstehenden Frau gespielt wird.

Die Nachfrage zur Gastspielförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ist auch in diesem Jahr sehr hoch. Bereits zum Jahresbeginn erhielten rund 80 Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Bildende Kunst, Tanz und Theater eine Förderung für ihre Gastspiele. Damit sind rund 175.000 Euro von insgesamt 250.000 Euro, die im Jahr 2024 für die Förderung von Gastspielen zur Verfügung stehen, gebunden. Die erste Antragsphase, die im Dezember 2023 begonnen hatte, wird deshalb bereits zum 15. Februar 2024 beendet.

Die zweite Antragsphase, in der Gastspiele in der zweiten Jahreshälfte 2024 beantragt werden können, startet am 15. August 2024. Dafür stehen dann noch rund 75.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen gibt es hier:

Gastspielförderung Freie Theatergruppen
Gastspielförderung Bildende Kunst