Erneuter Lockdown: Hinweise für geförderte Projekte

Verschiebung, Absagen, Veränderung des Förderzwecks - Informationen für Zuwendungsempfänger der Kulturstiftung.

Foto von in Schutzanzügen gehüllten Sängern

Infolge des ersten Lockdowns im März 2020 hat die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ein Informationsblatt  für Zuwendungsempfänger erstellt, die von Ausfällen und Verschiebungen infolge der Corona-Pandemie betroffen sind. Diese Hinweise haben weiterhin Gültigkeit für alle im laufenden Kalenderjahr geförderten Projekte. 

So sind Verschiebungen von geförderten Projekten in die erste Jahreshälfte 2021 in der Regel unproblematisch möglich. Auch eine Veränderung des Förderzwecks kann bei der Kulturstiftung beantragt werden. Bei endgültigen Absagen können im Einzelfall bereits entstandene Kosten als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.

Hier finden Sie das Hinweisblatt zum Download.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kulturstiftung gern zur Verfügung.