Antragsstart Projektförderung für das zweite Halbjahr 2024

Ab sofort können Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2024 gestellt werden. Antragsfrist ist der 1. März 2024.

Ein kleines Orchester aus vier Streichern spielt ein Konzert unter einer Baumkrone, im Hintergrund sitzt ein großes Publikum auf einer Wiese.

Im Rahmen der Projektförderung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert.

In unseren digitalen Beratungsstunden können sich Erstantragsteller über die Beantragung zur Projektförderung informieren. Die Termine und das Anmeldeformular sind hier zu finden. 

Zudem bietet unsere Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen umfangreiche Informationen zum Online-Antrag.

Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular, das bis spätestens 1. März um 23.59 Uhr übermittelt werden muss. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten gibt es hier.