Im Rahmen der Projektförderung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert.
In der vergangenen Woche hatten sich bereits mehr als 160 Erstantragsteller im Rahmen unserer Online-Workshops über die Beantragung zur Projektförderung informiert. Weitere umfangreiche Informationen bietet unsere Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen zum Online-Antrag.
Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular, das bis spätestens 1. März um 23.59 Uhr übermittelt werden muss. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten finden Sie hier.