Antragsschluss Projektförderung - Jetzt Online-Formular ausfüllen

Noch bis zum 1. März können Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2021 gestellt werden.

Auf einem Feld sind drei kostümierte Personen vor einem wolkenlosen Himmel zu sehen. Während einer von ihnen eine Mandoline hält, lässt ein anderer einen großen Ballon über sich schweben.

Im Rahmen der Projektförderung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert.

In der vergangenen Woche hatten sich bereits mehr als 160 Erstantragsteller im Rahmen unserer Online-Workshops über die Beantragung zur Projektförderung informiert. Weitere umfangreiche Informationen bietet unsere Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen zum Online-Antrag.

Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular, das bis spätestens 1. März um 23.59 Uhr übermittelt werden muss. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten finden Sie hier.