Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der aktuellen Regelungen in der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 ist die Öffnung von Kultureinrichtungen untersagt. Alle ab dem 22. November 2021 geplanten Veranstaltungen und Vorhaben können daher voraussichtlich nicht wie ursprünglich geplant stattfinden.
Die Kulturstiftung wird in jedem Einzelfall mit dem jeweiligen Zuwendungsempfänger angemessene Lösungen finden. Mit einem Informationsblatt sollen verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt werden.
So sind Verschiebungen von geförderten Projekten in das erste Halbjahr des Jahres 2022 in der Regel unproblematisch möglich. Auch eine Änderung des Förderzwecks kann bei der Kulturstiftung beantragt werden. Bei endgültigen Absagen können im Einzelfall bereits entstandene Kosten als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
Hier finden Sie das Hinweisblatt zum Download.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kulturstiftung gern zur Verfügung.