Die Übernachtungskostenerstattung wurde auf 90 Euro pro Nacht und pro Person erhöht. Die Wegstreckenentschädigung pro zurückgelegten Kilometer beträgt nunmehr 20 Cent bzw. 35 Cent im Falle triftiger Gründe.
Mit Beginn des Jahres 2023 wurde außerdem die Mittelverwendungsfrist für alle Fördervorhaben ab dem Haushaltsjahr 2023 von zwei auf sechs Monate verlängert.