Änderungen im Sächsischen Reisekostengesetz und verlängerte Mittelverwendungsfrist

Hinweis für Fördermittelempfänger: Am 10. Juni 2023 ist eine Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes in Kraft getreten.

Das Max Uhlig Haus bestehend aus blauem Wohn- und Atelierhaus im Industriestil zwischen einem angrenzenden Wald und einer Straße.

Die Übernachtungskostenerstattung wurde auf 90 Euro pro Nacht und pro Person erhöht. Die Wegstreckenentschädigung pro zurückgelegten Kilometer beträgt nunmehr 20 Cent bzw. 35 Cent im Falle triftiger Gründe.

Mit Beginn des Jahres 2023 wurde außerdem die Mittelverwendungsfrist für alle Fördervorhaben ab dem Haushaltsjahr 2023 von zwei auf sechs Monate verlängert.