Logoset

Alle Vorhaben, die eine Förderung durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen erhalten, sind dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit an geeigneter Stelle und in angemessener Form über diese Mittelherkunft und die Mitfinanzierung aus Steuermitteln des Freistaates Sachsen zu informieren. Der vollständige Förderhinweis erfolgt durch diese drei Elemente:

Wir bitten Sie deshalb, gut lesbar und in angemessener Form in allen Publikationen, Presseinformationen und Werbemedien auf die Förderung hinzuweisen. Dazu zählen zum Beispiel Bücher, Filme, Einladungskarten, Plakate, Programmhefte, Webseiten und ähnliche Werbemittel. In Onlinemedien bitten wir das Logo zu www.kdfs.de zu verlinken. Nicht notwendig ist das Aufbringen von Hinweisen auf Werbeträgern, die dafür nach Art und Größe ungeeignet sind, zum Beispiel Kugelschreiber, Pins, Armbänder oder ähnliches.

Leitfaden und Logosets

Unser Leitfaden zum Logoeinsatz erklärt detailliert, welche Varianten für einen korrekten Förderhinweis möglich sind und gibt Anwendungsbeispiele. Außerdem stellen wir Ihnen alle Dateivarianten je nach Anwendungszweck zum Download zur Verfügung. Bei Fragen zur Logoverwendung und für Freigaben Ihrer Publikation und Werbemedien wenden Sie sich bitte per E-Mail an Stefanie Forestier.