Förderentscheidungen für zweites Halbjahr 2021

Dresden, 17. Juni 2021. Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert im 2. Halbjahr 2021 insgesamt 243 Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen. Dafür bewilligte der Vorstand in seiner gestrigen Sitzung mehr als 1,9 Mio. Euro. Damit steigt die Zahl der in diesem Jahr im Rahmen der Projektförderung bewilligten Projekte auf 433.

Ein gelbes Haus mit einer Dachgaube, weißen Fensterläden und einem gläsernen Wintergarten wird von Ranken und einer Ziegelsteinverzierung gerahmt.

Im zweiten Halbjahr gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Darstellende Kunst und Musik (96), Bildende Kunst (41), Film (32), Soziokultur (24), Spartenübergreifende Vorhaben (24), Industriekultur (15) und Literatur (11) in ganz Sachsen. 

Bis zum Antragsschluss am 1. März 2021 waren für das zweite Halbjahr 428 Anträge auf Projektförderung bei der Kulturstiftung eingegangen. Dementsprechend konnte jeder zweite Antrag durch die Fachbeiräte für eine Förderung empfohlen werden. „Damit setzen wir gemeinsam mit unseren erfolgreichen Antragstellern nach der schweren Zeit der Pandemie ein deutliches Zeichen für Zuversicht und Hoffnung auf einen vielfältigen und ereignisreichen Kulturherbst 2021“, sagt Stiftungsdirektor Dr. Manuel Frey.

Insgesamt hat die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen im Jahr 2021 damit allein im Rahmen der allgemeinen Projektförderung 433 sächsische Kunst- und Kulturprojekte mit rund 3,6 Millionen Euro unterstützt. Durch den Beschluss zum neuen sächsischen Doppelhaushalt stehen der Kulturstiftung für die Projekt- und Stipendienförderung in 2021 und 2022 in den o.g. Sparten jährlich 280.000 Euro mehr zur Verfügung als in den Vorjahren. 

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Pressekontakt

Alexandra Meißner
Referentin Programmförderung und Kommunikation
Tel.: 0351. 884 80.15 / 0162.2074952
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Zum Hintergrund

Mit jährlich rund 3,5 Millionen Euro fördert die Kulturstiftung im Rahmen der Projektförderung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Die nächste Antragsfrist für Vorhaben in 2022 ist der 1. September 2021. Weitere Informationen unter: https://www.kdfs.de/foerderung/projektfoerderung


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