Neues Förderprogramm für sächsische Kommunen: „Kulturland 2022. Sachsen als Bühne"

Dresden, 28.04.2022. Ab heute können sich sächsische Kommunen bei der Kulturstiftung um die Förderung von Kunst- und Kulturprojekten bewerben. Dafür stehen 5 Millionen Euro bereit. Auch der Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum erhält zusätzliche Fördermittel.

Eine Reihe von Kleingruppen sitzen bei Sonnenuntergang entspannt auf einer Wiese.

Gestern hat der Sächsische Landtag für das Jahr 2022 einem umfassenden Anschubprogramm für die Kunst und Kultur in Sachsen zugestimmt. Nach den erheblichen Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie soll so die kulturelle Infrastruktur in Sachsen gesichert und Kunst- und Kultureinrichtungen maßgeblich gestärkt werden. Das Gesamtprogramm umfasst insgesamt 30 Millionen Euro, von denen 7 Millionen Euro für den Förderetat der Kulturstiftung zur Verfügung gestellt werden.

Fünf Millionen Euro sind für das neu entwickelte Programm „Kulturland 2022. Sachsen als Bühne“ vorgesehen. Das Sonderprogramm richtet sich an sächsische Kommunen und soll sie dabei unterstützen, Künstlerinnen, Künstlern und Kultureinrichtungen zusätzliche Auftrittsmöglichkeiten zu bieten. Zugleich sollen damit für die Menschen in ganz Sachsen attraktive Kulturveranstaltungen geschaffen und das kulturelle Leben in den Städten und Gemeinden gestärkt werden. Die Antragstellung ist ab sofort und bis einschließlich 31. Mai 2022 möglich. Am 4. Mai um 14 Uhr und am 17. Mai um 10 Uhr bietet die Kulturstiftung zwei digitale Fragestunden an, um über das Programm zu informieren. Weitere Informationen und die Zuwendungsbestimmungen sind ab heute hier online: https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/kulturland-2022

Auch der Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum erhält eine weitere Erhöhung um 500.000 Euro. Damit stehen dem Programm für das Jahr 2022 insgesamt rund 1,3 Millionen Euro zur Förderung zur Verfügung. Es bietet vor allem kleineren, bürgerschaftlich getragenen Kulturprojekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können hier fortlaufend zwischen 500 bis 5.000 Euro. Für Vorhaben, die der Bewältigung der Corona-Pandemie dienen, können im Jahr 2022 einmalig bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Weitere Informationen hier: https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/kleinprojektefonds

Darüber hinaus wird die Projektförderung der Kulturstiftung für das Haushaltsjahr 2022 mit 1,5 Millionen Euro deutlich aufgestockt. Damit wird es möglich, die für die zweite Jahreshälfte bereits beantragten Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen in größerem Umfang als bisher zu fördern, um pandemiebedingte Nachteile auszugleichen.

Über die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen wurde 1993 vom Freistaat Sachsen als rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts errichtet. Sie fördert Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen, vergibt Stipendien und kauft zeitgenössische Kunst an. Mit jährlich rund 3,4 Millionen Euro fördert die Kulturstiftung im Rahmen der Projektförderung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Ergänzend zur Projektförderung entwickelt die Kulturstiftung regelmäßig neue, eigenständige Förderprogramme, die auf aktuelle Herausforderungen, besondere Themen und spezifische Bedarfe reagieren. Dazu gehören u.a. der Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum, die Gastspielförderung, die Konzeptförderung, das Förderprogramm Digitalkultur oder der Kulturfonds Sachsen-Ukraine. Im Jahr 2021 förderte die Kulturstiftung insgesamt ca. 800 Kunst- und Kulturvorhaben mit rund 5 Millionen Euro.

 

Pressekontakt

Alexandra Meißner
Referentin Programmförderung und Kommunikation
Tel.: 0351. 884 80.15 / 0162.2074952
E-Mail: alexandra.meissner(at)kdfs.de
 

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