Der sächsische Künstler Max Uhlig übergab 2018 der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in einer außergewöhnlichen Schenkung seinen Vorlass. Ihm zu Ehren rief die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen 2022 ein neues Stipendienprogramm ins Leben. Inspiriert von Uhligs Lebenswerk, das geprägt ist von der Freiheit des Geistes, von der Hingabe für Mensch und Natur und der Neugier auf die Welt, sind die Stipendien als Reisestipendien konzipiert. Sie richten sich an sächsische Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert.

Programmprofil

Förderart

Reisestipendium

Sparten

Spartenoffen

Stipendienhöhe

5.000 Euro

Stipendiendauer

Zwischen 1 und 4 Monaten

Antragsfrist

1. Juli 2023

Antragsstellung

Online-Formular

Icon Ranke KDFS

Was wird gefördert?

Mit ihren neuen Reisestipendien fördert die Kulturstiftung hervorragende künstlerische Einzelleistungen und ermöglicht es Künstlerinnen und Künstlern, Ort und Zeitraum ihrer Studienaufenthalte gemäß ihrem künstlerischen Vorhaben und ihrem individuellen Gestaltungsanspruch selbst bestimmen zu können. Die Stipendien richten sich an sächsische Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und sollen ihrer Profilierung und ihrer nationalen wie internationalen Vernetzung dienen. Nach Abschluss ihres Stipendiums erhalten die Stipendiaten die Möglichkeit, in einer öffentlichen Veranstaltung im Max Uhlig Haus von ihren Erfahrungen zu berichten und erste Ergebnisse vorzustellen.

Gibt es Vorgaben zu Reisezielen und Reisedauer?

Ziel und Aufenthaltsort sind frei wählbar, sollten unter den aktuellen Gegebenheiten der andauernden Corona-Pandemie aber mit Sorgfalt gewählt werden. Auch Aufenthalte innerhalb Deutschlands sind zulässig. In der Bewerbung muss die Wahl des Reiseziels und die Dauer des Stipendiums ausführlich begründet werden. Absichtserklärungen, Einladungsschreiben oder Referenzen von Kooperationspartnern können beigefügt werden. Das Stipendium wird für eine Dauer von mindestens einem bis zu maximal vier Monaten bewilligt. Die Fördersumme von 5.000 Euro bleibt dadurch unverändert.

Welche Kriterien muss eine Bewerbung erfüllen?

Dem Antrag ist eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Reiseziels beizufügen. Diese Beschreibung muss in überzeugender Weise darlegen, mit welcher künstlerischen Absicht die Reise angetreten werden soll, welche Maßnahmen dafür vor Ort geplant sind und mit welchen Institutionen oder Partnern zusammengearbeitet werden soll. Auch die geplante Reise- bzw. Aufenthaltsdauer, die je nach Ort und den damit verbundenen Reise- und Lebenshaltungskosten von einem Monat bis maximal vier Monaten frei wählbar ist, ist zu begründen. Außerdem sind dem Antrag eine Vorstellung des Bewerbers/ der Bewerberin inkl. Vita und aussagekräftige Arbeitsproben beizufügen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler aller Sparten (insbesondere der Darstellenden Kunst und Musik, der Bildenden Kunst, der Literatur und des Films), die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Während des Stipendienzeitraums darf keine vergleichbare Förderung von einer anderen Institution gewährt werden.

Wie beantragt man ein Reisestipendium?

Die Antragstellung erfolgt über das allgemeine Stipendienantragsverfahren der Kulturstiftung. Das heißt, das Reisestipendium wird wie alle anderen Arbeits- und Residenzstipendien auch beantragt. Das Online-Formular wird jeweils ab dem 15. Mai auf der Webseite der Kulturstiftung bereitgestellt. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 1. Juli.

Dem Antrag sind eine ausführliche Projektbeschreibung inklusive Reiseplanung (2-5 Seiten), eine Vorstellung der Bewerberin/des Bewerbers (1-2 Seiten) sowie aussagekräftige Arbeitsproben (max. 10 Seiten, zusammengefügt in einem pdf) beizufügen. Absichtserklärungen oder Einladungsschreiben von Kooperationspartnern sollten unter „Sonstiges“ beigefügt werden.

Kann man sich zeitgleich auf ein Arbeits- oder Residenzstipendium bewerben?

Neben dem Antrag für ein Reisestipendium kann ein separater Antrag auf ein Arbeitsstipendium eingereicht werden. Anträge auf ein Reisestipendium werden prioritär beurteilt, das heißt im Fall der Bewilligung eines Reisestipendiums wird ein weiterer Antrag desselben Antragstellers auf ein Arbeitsstipendium zurückgestellt. Eine zeitgleiche Beantragung eines Residenzstipendiums ist nicht möglich.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Entscheidung über die Vergabe der Reisestipendien trifft der Vorstand der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage der Empfehlung durch die Geschäftsstelle. Sie wird spätestens Ende November schriftlich bekannt gegeben. Jährlich werden mindestens zwei Stipendien vergeben. Im Falle einer Bewilligung muss spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt ein aktueller Reiseplan vorgelegt werden, auf dessen Grundlage der Bewilligungsbescheid erstellt wird. Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.

Wie hoch ist die Zuwendung?

Die Stipendien sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert und werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Dauer von maximal vier Monaten gewährt. Mit der Zuwendung müssen sämtliche Reise-, Arbeits- und Lebenshaltungskosten abgedeckt werden. Darüber hinaus können Menschen mit besonderem Assistenzbedarf aufgrund einer Behinderung ebenso wie Eltern, die ihr Stipendium in Begleitung ihrer minderjährigen Kinder antreten möchten, den Zuschuss „Stipendium + X“ beantragen. Dieser einmalige Zuschuss beträgt maximal 750 Euro und kann im Falle der Bewilligung eines Reisestipendiums formlos bei der Kulturstiftung beantragt werden.

Ansprechpartnerinnen

Frances Lorenz
  • Frances Lorenz
  • Sachbearbeiterin Stipendien und Gastspielförderung
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 029
  • frances.lorenz@kdfs.de
Alexandra Meißner
  • Alexandra Meißner
  • Referentin Programmförderung und Kommunikation, Koordination Programmbereich
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 015
  • alexandra.meissner@kdfs.de