Mit ihrem umfangreichen Stipendienprogramm fördert die Kulturstiftung hervorragende künstlerische Einzelleistungen und ermöglicht die Arbeit an neuen Vorhaben. In den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Literatur und Film werden jährlich rund 40 Arbeitsstipendien vergeben. 12 Residenzprogramme von Leipzig bis nach New York ermöglichen einen Orts- und Perspektivenwechsel. Seit 2022 werden zudem die Max Uhlig Reisestipendien vergeben. Zugleich agiert die Kulturstiftung als Gastgeberin für drei internationale Stipendienprogramme im Freistaat Sachsen und informiert über die Stipendienprogramme des Bundes.

Die Arbeits- und Residenzstipendien der Kulturstiftung

Die Kulturstiftung vergibt jährlich rund 50 Stipendien an sächsische Künstlerinnen und Künstler. Dazu zählen zum einen ortsunabhängige Arbeitsstipendien, die ausschließlich in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Literatur und Film vergeben werden. Diese Stipendien beinhalten eine monatliche Förderung von 1.500 Euro und werden in der Regel für 3 bis 6 Monate vergeben. Zum anderen vergibt die Kulturstiftung in Kooperation mit ihren Partnerinstitutionen weltweit Residenzstipendien. Diese Stipendien sind an einen bestimmten Ort gebunden, an dem den Stipendiatinnen und Stipendiaten neben einer monatlichen Stipendienförderung kostenlos Räumlichkeiten für die Realisierung ihres Arbeitsvorhabens zur Verfügung gestellt werden.

Was wird gefördert?

Mit der Vergabe eines Stipendiums fördert die Kulturstiftung hervorragende künstlerische Einzelleistungen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes Arbeitsvorhaben. Kriterien für die Förderung sind insbesondere die Aussagekraft des eingereichten Arbeitsvorhabens sowie die Qualität der vorgelegten Arbeitsproben. Die Stipendien werden ausschließlich personenbezogen vergeben.

Welche Residenzprogramme gibt es?

Die Kulturstiftung vergibt Stipendienplätze in New York/ USA, Columbus/ USA, Hanoi/ Vietnam, Peking/ China, Alte Baumwollspinnerei/ Leipzig, Prag/ Tschechische Republik, Pécs/ Ungarn, Samorin/ Slowakei, Jagniatków/ Polen und Breslau/ Polen. Jedes Programm hat eigene Konditionen und entsprechend des Stipendienortes und der beteiligten Partner ein eigenes Profil. Übersichten zu den Programmen finden Sie weiter unten.

Wer entscheidet über die Förderung?

Einen Monat nach Antragsschluss beraten unabhängige Fachbeiräte über die eingegangenen Anträge und sprechen dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Empfehlungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand Ende November die Förderentscheidungen. Kurz darauf wird den Antragstellerinnen und Antragstellern die Entscheidung postalisch mitgeteilt.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Meisterschülerinnen und Meisterschüler können eine Bewerbung einreichen.

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Ausgeschrieben sind die Stipendien jeweils für das Folgejahr. Das Online-Formular wird jeweils ab dem 15. Mai auf der Webseite der Kulturstiftung bereitgestellt. Für alle Stipendien der Kulturstiftung endet die Bewerbungsfrist am 1. Juli.

Kann man sich gleichzeitig für mehrere Stipendien bewerben?

Ein Antrag auf ein Arbeitsstipendium kann entweder mit einem Antrag auf ein Residenzstipendium oder mit einem Antrag auf ein Max Uhlig Reisestipendium kombiniert werden. Die Beantragung erfolgt separat, d.h. es muss ein zweiter Online-Antrag über das Stipendienformular eingereicht werden. Eine zeitgleiche Bewerbung auf mehrere Residenzstipendien ist nicht möglich. Bewilligt werden kann pro Jahr und Person nur ein Stipendium. 

Wie wird ein Antrag gestellt?

Der Antrag erfolgt über ein Online-Formular, das spätestens am Tag des Antragsschlusses bis 23.59 Uhr übermittelt werden muss. In diesem Formular werden alle relevanten Angaben abgefragt. Zudem sind dem Antrag eine ausführliche Beschreibung des Arbeitsvorhabens, eine Vorstellung der Bewerberin/des Bewerbers sowie aussagekräftige Arbeitsproben beizufügen. Bei Bewerbungen um ein Residenzstipendium ist ein Motivationsschreiben für den Aufenthalt am jeweiligen Residenzort erforderlich. Die Bewerbungsbedingungen für die Max Uhlig Reisestipendien sind hier nachzulesen.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Die Vergabe eines Stipendiums ist an die Bedingung gekoppelt, dass von einer anderen Institution während des Stipendienzeitraums keine analoge Förderung gewährt wird. Die Abtretung von Fördermitteln an Dritte ist ausgeschlossen. Arbeitsvorhaben, die im Rahmen eines früheren Antrags auf ein Stipendium bereits durch den Vorstand abgelehnt worden sind, dürfen grundsätzlich nicht noch einmal eingereicht werden.

Unsere Residenzstipendien im Überblick

Osteuropa-Stipendien

Jedes Jahr vergibt die Kulturstiftung bis zu fünf Residenzstipendien an sächsische Autorinnen und Autoren. Sie können sich für einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt am Gerhart-Hauptmann-Haus in Jagniatków oder dem Edith-Stein-Haus in Wrocław/Breslau in Polen, dem Prager Literaturhaus in der Tschechischen Republik, VerArtis im ungarischen Pécs oder an der At-Home-Gallery in Šamorín (Slowakei) bewerben. Auf das Residenzstipendium in Šamorín (Slowakei) können sich ab 2023 auch Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst und Film bewerben.

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Austauschprogramm mit dem Greater Columbus Arts Council in Columbus, Ohio

Ein 1994 ins Leben gerufenes internationales Austauschprogramm zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Greater Columbus Arts Council in Columbus, Ohio bietet jedes Jahr zwei Stipendiaten aus Sachsen die Chance, für je drei Monate in den USA zu leben und vor Ort ihre Projekte umzusetzen. Ab 2023 ist das Stipendium offen für die Sparten Bildende Kunst, Film, Darstellende Kunst und Musik sowie Künstlerinnen und Künstler, die spartenübergreifend arbeiten.

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International Studio & Curatorial Program in New York City

Das ISCP ist das erste und bis heute bekannteste Artist-in-Residence Programm in den Vereinigten Staaten. Im Rahmen eines sechsmonatigen Aufenthalts beziehen Bildende Künstlerinnen und Künstler ein eigenes Studio in Brooklyn und können sich im Rahmen von zahlreichen Veranstaltungsangeboten mit der Kunstszene vor Ort vernetzen.

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Residenzprogramme in China und Vietnam

Mit zwei Stipendienprogrammen in Hanoi und Peking setzt sich die Kulturstiftung für den Ausbau des künstlerischen und kulturellen Austauschs mit Vietnam und China ein. Künstlerinnen und Künstler unterschiedlicher Sparten haben die Chance, vor Ort für drei Monate in einem Atelier zu arbeiten und sich mit der lokalen Kunstszene auseinanderzusetzen. Das Programm wird in Kooperation mit den dortigen Goethe-Instituten durchgeführt.

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Atelierstipendium in der Leipziger Baumwollspinnerei

Manchmal braucht es für einen Perspektivenwechsel nicht gleich ein anderes Land, sondern einfach nur einen anderen Ort und ein großzügiges Atelier. Unter dem Motto "Heimspiel" vergibt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in Kooperation mit dem Halle 14 e.V. an Bildende Künstlerinnen und Künstler jährlich ein dreimonatiges  Atelierstipendium in der Baumwollspinnerei Leipzig.

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Unterwegs mit der Kulturstiftung

Max Uhlig Reisestipendien

Zu Ehren des sächsischen Künstlers Max Uhlig schreibt die Kulturstiftung mindestens zwei Reisestipendien aus, für die sich Künstlerinnen und Künstler aller Kunstrichtungen bewerben können. Die Reisestipendien bieten die Möglichkeit, Ort und Zeitraum der Studienaufenthalte gemäß der künstlerischen Vorhaben selbst zu bestimmen und sich national wie international zu profilieren und zu vernetzen. Sie sind mit je 5.000 Euro dotiert und mit einer öffentlichen Präsentation im Anschluss an das Stipendium verknüpft.

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Die Kulturstiftung als Gastgeberin

Residenzprogramm für internationale Übersetzerinnen und Übersetzer

Gemeinsam mit dem Goethe-Institut und der Alfred Toepfer Stiftung bietet die Kulturstiftung des Freistaates Sachen professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern, die deutschsprachige Literatur in eine Fremdsprache übersetzen, die Möglichkeit eines sechswöchigen Arbeitsaufenthalts in Dresden-Hellerau. Betreut werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten durch die Kulturstiftung. 

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Residenzprogramm für Kuratorinnen und Kuratoren

Zusammen mit der Galerie für Zeitgenössische Kunst in Leipzig (GfZK) vergibt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen jährlich an junge Kuratorinnen und Kuratoren aus dem Ausland ein zwölfmonatiges Stipendium in der GfZK.

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Austauschprogramm zwischen Columbus, Ohio und dem Freistaat Sachsen

Im Rahmen des internationalen Künstleraustausches zwischen dem Greater Columbus Arts Council und der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen haben jedes Jahr zwei Bildende Künstlerinnen und Künstler aus Columbus, Ohio die Möglichkeit, nach Dresden zu reisen und für jeweils drei Monate in einem Atelier zu arbeiten. Langjähriger Kooperationspartner vor Ort ist das Kunsthaus Raskolnikow in der Dresdner Neustadt.

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Die Auslandsstipendien der Bundesregierung

Rom, Venedig und Paris

Die Bundesrepublik Deutschland fördert außergewöhnlich qualifizierte und begabte deutsche Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik durch die Vergabe von Studienaufenthalten in Rom, Venedig und Paris. Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen arbeitet eng mit den zuständigen Partnern zusammen und berät sächsische Künstlerinnen und Künstler bei der Bewerbung.

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Ansprechpartner

Arbeitsstipendien Bildende Kunst und Literatur

Frances Lorenz
  • Frances Lorenz
  • Sachbearbeiterin Stipendien und Gastspielförderung
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 029
  • frances.lorenz@kdfs.de
Sophia Littkopf
Prof. Dr. Manuel Frey
  • Prof. Dr. Manuel Frey
  • Stiftungsdirektor
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 00
  • kontakt@kdfs.de

Arbeitsstipendien Darstellende Kunst und Musik

Angelica Burkhardt
Peter Hausdorf
  • Peter Hausdorf
  • Referent Darstellende Kunst und Musik, Programmförderung sowie Verwaltung
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 040
  • peter.hausdorf@kdfs.de
Johannes Schiel
  • Johannes Schiel
  • Stellv. Stiftungsdirektor, Referent Darstellende Kunst und Musik, Recht und Verwaltung
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 024
  • johannes.schiel@kdfs.de

Arbeitsstipendien Film

Anja Packbier
  • Anja Packbier
  • Sachbearbeiterin Soziokultur, Film und Spartenübergreifende Projekte
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 022
  • anja.packbier@kdfs.de
Robert Grahl
  • Robert Grahl
  • Referent Film, Soziokultur, Spartenübergreifende Projekte, Koordination des Projektbereichs
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 019
  • robert.grahl@kdfs.de

Residenz- und Reiseprogramme

Frances Lorenz
  • Frances Lorenz
  • Sachbearbeiterin Stipendien und Gastspielförderung
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 029
  • frances.lorenz@kdfs.de
Alexandra Meißner
  • Alexandra Meißner
  • Referentin Programmförderung und Kommunikation, Koordination Programmbereich
  • Telefon +49 (0)351 - 88 48 015
  • alexandra.meissner@kdfs.de