Am 16. Dezember 2025 hat der Sächsische Kultursenat seinen zweiten Bericht mit dem Titel „Herausforderungen und Perspektiven für die Kultur im Freistaat Sachsen“ an den Sächsischen Landtag übergeben. Darin fordert er unter anderem eine höhere finanzielle Ausstattung des Kulturraumgesetzes, eine stärkere Berücksichtigung des ländlichen Raumes, die Ermächtigung der Kommunen zur Finanzierung von Kunst und Kultur und eine Bündelung von Förderaufgaben des Freistaates.
„Die sächsische Kulturlandschaft ist in Gefahr. Wir brauchen deshalb ein klares Bekenntnis von Landtag und Landesregierung, damit Kunst und Kultur weiterhin möglichst vielen Menschen überall in Sachsen zugutekommen. Der Freistaat muss mit den Kulturräumen, den Kommunen und den Staatsbetrieben sinnvolle Lösungsvorschläge entwickeln, wie mit den geringer werdenden Finanzmitteln das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann“, betont der Präsident des Kultursenats Albrecht Koch.
Seit 1994 unterstützt das Sächsische Kulturraumgesetz den Erhalt und Ausbau der sächsischen Kulturlandschaft. Grundlage für seinen Erfolg ist die gemeinsame Finanzierung durch Freistaat, Landkreise und Kommunen. Die einzelnen Regionen entwickeln zusammen mit den gesetzlich verankerten Fachgremien individuelle Schwerpunkte für ihre Kulturräume, fördern die künstlerische Qualität vor Ort, den Erhalt regionaler Kultureinrichtungen und die Umsetzung innovativer Projekte. Um die Leistungsfähigkeit des Gesetzes zu sichern, wird seine Wirksamkeit regelmäßig evaluiert und an den aktuellen Bedarf angepasst. Seit 2021 hat der Sächsische Kultursenat die Aufgabe, aller vier Jahre dem Landtag einen Bericht zum Vollzug des Kulturraumgesetzes vorzulegen.
Der vollständige Bericht kann hier gelesen werden.
