Projektförderung für erstes Halbjahr 2025 bewilligt

150 Kunst- und Kulturakteure in Sachsen erhalten eine Projektförderung.

Eine Gruppe von Menschen, meist junge Erwachsene, steht und geht bei Sonnenuntergang auf einem offenen Feld. Viele tragen Kopfhörer. Die Atmosphäre ist entspannt, mit dem weichen Licht der untergehenden Sonne im Hintergrund.

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert im 1. Halbjahr 2025 insgesamt 150 Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen. Dafür bewilligte der Vorstand rund 1,28 Millionen Euro.

Bis zum Antragsschluss am 1. September 2024 waren insgesamt 469 Förderanträge mit einem Antragsvolumen von 5,4 Millionen Euro bei der Kulturstiftung eingegangen. Dementsprechend erhält jedes dritte Projekt eine Förderzusage.

Wie viele öffentliche Mittel der Kulturstiftung im kommenden Jahr insgesamt zur Verfügung stehen, bleibt bis zur Verabschiedung des sächsischen Doppelhaushaltes 2025/26 offen. Nach Maßgabe der vom sächsischen Finanzministerium erlassenen Verwaltungsvorschrift zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2025 gelten auch für die Kulturstiftung vorerst eingeschränkte Verfügungsrahmen. Um ihre Förderaktivitäten in der ersten Jahreshälfte abzusichern, greift die Kulturstiftung auf eigene Mittel zurück. 

Die nächste Antragsfrist für Projektvorhaben im zweiten Halbjahr 2025 ist der 1. März 2025.

Weitere Informationen zur Projektförderung

Zu den Förderprojekten