Projektförderung für die zweite Jahreshälfte 2025

Ab sofort können Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2025 gestellt werden. Antragsfrist ist der 1. März 2025.

Fünf Tänzerinnen und Tänzer halten sich in einer Reihe an den Händen und springen vor einem auffälligen metallischen Goldhintergrund in die Luft.

Im Rahmen der Projektförderung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert.

In unseren digitalen Beratungsstunden können sich Projektträger über die Beantragung zur Projektförderung informieren. Die Termine und das Anmeldeformular sind hier zu finden. 

Zudem bietet unsere Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen umfangreiche Informationen zum Online-Antrag.

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular, die Antragsfrist ist der 1. März 2025.

Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten gibt es hier.