Online-Formular erleichtert Antragstellung auf Gastspielförderung

Zuwendungsbestimmungen für Gastspielförderung aktualisiert. Antragstellung ab sofort per Online-Formular.

Auf einer schwarzen Bühne springt eine Gruppe Tänzer mit ausgestreckten Beinen und Armen synchron nach vorn.

Seit fünf Jahren fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Gastspiele freier Tanz- und Theatergruppen inner- und außerhalb Sachsens, seit drei Jahren auch Gastspiele aus dem Bereich der Bildenden Kunst.

Damit künftig noch mehr Künstlerinnen und Künstler von der Gastspielförderung profitieren können, wurden jetzt die Zuwendungsbestimmungen des Programmes aktualisiert und die Antragstellung mit einem neuen Online-Formular vereinfacht. Antragsfähig sind Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen sowie Tanz-, Theater- und Figurentheaterproduktionen. Eine Antragstellung ist laufend möglich.

Ziel des Programmes ist die nachhaltige Präsentation von bereits bestehenden Produktionen. So will die Kulturstiftung dazu beitragen, dass aufwändig erarbeitete künstlerische Werke über die Premiere oder Vernissage hinaus an möglichst vielen Orten öffentlich gezeigt werden. Sächsische Künstlerinnen und Künstler können für ihre Gastspiele in ganz Europa bis spätestens einen Monat vor ihrer Reise bei der Kulturstiftung eine Förderung beantragen. Auch Gastspiele nicht-sächsischer Ensembles und Kunstschaffender, die für ein Gastspiel nach Sachsen kommen, können über das Förderprogramm unterstützt werden. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in den ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen.

Weitere Informationen gibt es hier:

Gastspielförderung Freie Theatergruppen
Gastspielförderung Bildende Kunst