Jetzt Anträge auf Projektförderung einreichen!

Ab sofort können bei der Kulturstiftung Anträge auf Projektförderung für das 1. Halbjahr 2022 gestellt werden.

Ein Mann im weißen Anzug steht auf dem Dach eines Hauses und spielt auf seiner Geige. Grüne Baumkronen verschwimmen im Hintergrund.

Florian Mayer „Mary aufs Dach gestiegen“.. Generalprobe für den Parcours „100+1 Jahre Wigman Schule“, fotografiert am 01. Mai 2021 in und an der Villa Wigman in Dresden. Foto: André Wirsig

Gefördert werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben.

Für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2022 realisiert werden sollen, kann bis zum 1. September 2021 ein Förderantrag gestellt werden. Diese Frist gilt auch für Projekte, die zwar erst im zweiten Halbjahr 2022 stattfinden, aber nachweislich eine längere Vorbereitungszeit benötigen (z.B. Festivals, Großveranstaltungen, Filmproduktionen) bzw. ganzjährig stattfinden (z.B. Veranstaltungs- und Konzertreihen, Workshops). 

Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular. Die ausführliche Projektbeschreibung sollte maximal 3 bis 5 Seiten umfassen. 

Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten finden Sie hier.