Antragsstart Projektförderung für das zweite Halbjahr 2022

Ab sofort können Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2022 gestellt werden. Antragsschluss ist der 1. März 2022.

Auf einem Feld sind drei kostümierte Personen vor einem wolkenlosen Himmel zu sehen. Während einer von ihnen eine Mandoline hält, lässt ein anderer einen großen Ballon über sich schweben.

Im Rahmen der Projektförderung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert.

Anfang Februar können sich Erstantragsteller im Rahmen unserer Online-Workshops über die Beantragung zur Projektförderung informieren. Die Termine und das Anmeldeformular sind hier zu finden. 

Zudem bietet unsere Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen umfangreiche Informationen zum Online-Antrag.

Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular, das bis spätestens 1. März um 23.59 Uhr übermittelt werden muss. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten gibt es hier.