Antragsstart Projektförderung für das erste Halbjahr 2025

Ab 15. Juli können Anträge auf Projektförderung für das erste Halbjahr 2025 gestellt werden. Antragsfrist ist der 1. September 2024.

Junge Frauen in Leggings und T-Shirt laufen quer über eine dunkel beleuchtete Bühne. Einige halten einen weißen Luftballon in der Hand.

Im Rahmen der Projektförderung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert.

In unseren digitalen Beratungsstunden können sich Projektträger über die Beantragung zur Projektförderung informieren. Die Termine und das Anmeldeformular sind hier zu finden. 

Zudem bietet unsere Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen umfangreiche Informationen zum Online-Antrag.

Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular, das bis spätestens 1. September 2024 um 23.59 Uhr übermittelt werden muss. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten gibt es hier.