Antragsstart für Kleinprojekte im ländlichen Raum Sachsens

Ab sofort können Anträge im Kleinprojektefonds eingereicht werden. Zusätzliche Mittel für Bewältigung der Corona-Pandemie.

Sommerliegen mit Retromustern stehen nebeneinander auf einem gepflasterten Platz. An der Hauswand vor ihnen ist eine Leinwand aufgebaut.

Das Förderprogramm der Kulturstiftung für kleinere Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens geht 2022 bereits in die vierte Runde. Engagierte Kulturschaffende und Vereine können über ein einfaches Verfahren Beträge zwischen 500 und 5.000 Euro für ihre Projekte beantragen. Für Vorhaben, die der Bewältigung der Corona-Pandemie dienen, können im Jahr 2022 sogar bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Dies gilt u.a. für Projekte, die in besonderem Maße zur Aktivierung des kulturellen Lebens vor Ort beitragen, die freischaffende Künstlerinnen und Künstler beteiligen oder die z.B. aufgrund von Hygienekonzepten und Kapazitätseinschränkungen einen höheren Mittelbedarf begründen können. Hierfür stehen dem Fonds zusätzliche Mittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds des Freistaates Sachsen zur Verfügung.

Grundlegendes Anliegen des Förderprogramms ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort. Deshalb werden durch den Kleinprojektefonds vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum gefördert, angefangen von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu Festivals oder Kulturprogrammen bei kleinen Stadt- oder Dorffesten.

Der Antrag auf Kleinprojekteförderung erfolgt über ein Online-Formular und sollte der Kulturstiftung spätestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens vorliegen.

Gestartet war das Förderprogramm der Kulturstiftung erstmals 2019. Seitdem wurden mehr als 500 Kunst- und Kulturprojekte gefördert.

Weitere Informationen zum Programm gibt es hier.