Antragsstart für Gastspiele im Jahr 2025

Die Kulturstiftung nimmt ab sofort Anträge auf Gastspielförderung entgegen.

Eine Frau steht auf einer Bühne und singt leidenschaftlich in ein fest montiertes Megafon. Sie trägt einen silbernen Overall mit einem roten Hemd darunter, hat die Augen geschlossen und die Arme erhoben. Neben ihr spielt ein Mann in einem grauen Anzug Gitarre.

Die Gastspielförderung richtet sich an freie Tanz- und Theaterensembles, die ihre bestehenden Produktionen an neuen Orten aufführen möchten. Im Bereich der Bildenden Kunst fördert das Programm die nachhaltige Auswertung von bereits entwickelten künstlerischen Präsentationen. 

Unterstützt werden Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- und Videopräsentationen sowie Produktionen aus Tanz, Theater und Figurentheater. Über ein einfaches Verfahren können Künstlerinnen und Künstler die Bezuschussung von Honorar- und Organisationskosten beantragen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Gastspielen in ländlichen Regionen Sachsens.

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Anträge müssen mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Gastspiel vorliegen.

Für das Förderprogramm stehen 2025 insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. 

Weitere Informationen hier:
Gastspielförderung Freie Theatergruppen
Gastspielförderung Bildende Kunst