Antragsstart für Förderprogramm "Jüdisches Leben in Kunst und Kultur"

Ab 15. Juli können bei der Kulturstiftung Anträge für Vorhaben in 2025 gestellt werden. Antragsfrist ist der 1. September 2024.

Eine Akrobatin und ein Akrobat stehen sich im Handstand gegenüber, ihre Füße berühren sich. Hinter ist ein Saxophonist und weitere Musiker auf der Bühne zu sehen.

Mit dem Förderprogramm „Jüdisches Leben in Kunst und Kultur“ fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte, die jüdisches Leben in Sachsen öffentlich sichtbar und erlebbar machen. 

Mit dem Programm sollen bereits etablierte Initiativen und Veranstaltungsformate nachhaltig gestärkt werden. Darüber hinaus soll das Programm Kunst- und Kulturträger sowie Künstlerinnen und Künstler in ganz Sachsen zur Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen anregen. 

Eine digitale Beratungsstunde zum Förderprogramm bieten wir am 6. August 2024 an. Hier geht's zur Anmeldung

Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular, das bis spätestens 1. September 2024 um 23.59 Uhr übermittelt werden muss. 

Weitere Informationen gibt es hier:
Jüdisches Leben in Kunst und Kultur