Mit der erneuten Verlängerung des Lockdowns können einige von der Kulturstiftung geförderten Veranstaltungen und Vorhaben nicht wie geplant stattfinden. Bereits im März 2020 hatte die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ein Informationsblatt für Zuwendungsempfänger erstellt, die von Ausfällen und Verschiebungen infolge der Corona-Pandemie betroffen sind. Diese Hinweise wurden für das Jahr 2021 aktualisiert.
So sind Verschiebungen von geförderten Projekten auf einen späteren Zeitpunkt im laufenden Haushaltsjahr 2021 in der Regel unproblematisch möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine Projektdurchführung im ersten Halbjahr des Jahres 2022 genehmigt werden. Auch eine Änderung des Förderzwecks kann bei der Kulturstiftung beantragt werden. Bei endgültigen Absagen können im Einzelfall bereits entstandene Kosten als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
Hier finden Sie das Hinweisblatt zum Download.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kulturstiftung gern zur Verfügung.