Bewerbungen für alle Stipendien (Arbeitsstipendien; Aufenthaltsstipendien »Heimspiel«, »Auswärtsspiel«, International Studio and Curatorial Program, DLL-Stipendien) sind bis zum 1. Juli des Jahres einzureichen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Im Rahmen des Sonderprogramms DLL-Stipendien sind ausschließlich Studierende des Deutschen Literaturinstituts Leipzig antragsberechtigt.
Grundlage der Förderung ist die Arbeit an einem Vorhaben.
Die Antragstellung ist in der Regel an die Verwendung von Formularen gebunden.
Die Kulturstiftung fördert Künstlerinnen und Künstler durch die Vergabe von Stipendien. Beraten wird die Kulturstiftung durch Fachbeiräte in den einzelnen Sparten. Folgende Fördermaßnahmen werden angeboten: die Vergabe von Arbeitsstipendien für drei, sechs oder zwölf Monate die Vergabe von Aufenthaltsstipendien im Rahmen des International Studio and Curatorial Program in New York für die Dauer von sechs Monaten (nur für bildende Künstler/innen).
Arbeitsstipendien sind, je nach Förderzeitraum, mit € 3.300,00, € 6.600,00 oder € 13.200,00 dotiert und werden in monatlichen Raten von € 1.100,00 gezahlt.
Die Stipendien des International Studio and Curatorial Program in New York beinhalten die kostenlose Nutzung eines Ateliers sowie eine Pauschale für Unterhalts- und Lebenshaltungskosten in Höhe von monatlich € 1.500,00 zzgl. des aktuell gültigen Kaufkraftausgleichs. Hinzu kommen einmalig Flugkosten für die Hin- und Rückreise in der günstigsten Tarifklasse mit dem aktuell günstigsten Angebot einer internationalen Fluggesellschaft.
Die Stipendien sind für Künstlerinnen und Künstler bestimmt, die durch ihren Schaffensmittelpunkt bzw. Hauptwohnsitz mit dem Freistaat Sachsen verbunden sind. Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den Förderzeitraum von anderen Institutionen keine analoge Förderung gewährt wird. Die Abtretung von Fördermitteln an Dritte ist ausgeschlossen. Alle Fördermaßnahmen werden öffentlich zur Bewerbung ausgeschrieben. Die finanzielle Ausstattung der Fördermaßnahmen steht unter Haushaltsvorbehalt.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 1. Juli des Jahres einzureichen bei der
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
- Stipendien -
Karl-Liebknecht-Str. 56
01109 Dresden
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien obliegt dem Vorstand der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Im Anschluss an die Vorstandssitzung werden die Empfänger der Förderstipendien bekannt gegeben.
Ein Rechtsanspruch auf Mittel der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen besteht nur insoweit, wie diese sich hierzu durch Rechtsakt (Zuwendungsbescheid) verpflichtet hat.
Die Entscheidungen der Gremien der Kulturstiftung über die Förderanträge sind bindend; sie werden dem Antragsteller gegenüber nicht begründet.
Dr. Manuel Frey
Telefon: +49 (0)351 - 88 48 015
E-Mail: manuel.frey@kss.smwk.sachsen.de
Robert Grahl
Telefon: +49 (0)351 - 88 48 019
E-Mail: robert.grahl@kss.smwk.sachsen.de
Susanne Seifert
Telefon: +49 (0)351 - 88 48 022
E-Mail: susanne.seifert@kss.smwk.sachsen.de
Johannes Schiel
Telefon: +49 (0)351 - 88 48 024
E-Mail: johannes.schiel@kss.smwk.sachsen.de
Angelica Gieske
Telefon: +49 (0)351 - 88 48 014
E-Mail: angelica.gieske@kss.smwk.sachsen.de